Zweitwohnungssteuer - muss ich zahlen?

Alfred @, Freitag, 19.06.2015 (vor 3382 Tagen) @ Hansi_X

Vorab zu den Begriffen: Es heißt Neben- und Hauptwohnung und nicht Neben – und Hauptwohnsitz. So steht es nun mal im Gesetz. Das muss nur der nicht beachten, der über dem Gesetz steht.

Ich habe in diesem Forum viel gelesen und bin zu dem Fazit gekommen, dass ich nicht zweitwohnungssteuerpflichtig bin.

Richtig

"Ich habe die Nebenwohnung nicht inne. Es handelt sich um die elterliche Wohnung, in der ich nur eine Wohngelegenheit nutze.“

Richtig, sollte eigentlich reichen. Am besten ergänzen zu "Ich habe die Nebenwohnung nicht inne. Es handelt sich um die elterliche Wohnung (s. Melderegister), in der ich nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit nutze.“ Danach sind auf dem Vordruck keine weiteren Angaben erforderlich.
Evtl. gibt es Nachfragen seitens der Stadt, die dann beantwortet werden müssen.

Zudem wird hier geraten, dass ich mich in Köln abmelden sollte. Muss ich dort auf das Datum achten? Ein Bußgeld kann mir doch nicht auferlegt werden, oder?

Eine Abmeldung in Köln schafft Dir für die Zukunft bürokratischen Ärger vom Hals, ist aber vom Gesetz her nicht vorgeschrieben und auch nicht erforderlich. Eine tagesaktuelle Abmeldung bleibt folgenlos. Bei einer rückwirkenden Abmeldung könnte die Stadt K. ein Bußgeld verhägen.

PS: Ich gehe bei dem Zusatz „(s. Melderegister)“ davon aus, dass Du vor dem Umzug bei Deinen Eltern gewohnt hast und dort melderechtlich mit alleiniger Wohnung registriert warst.


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