Erklärung zur Zweitwohnungssteuer Hamburg

vertigo75, Dienstag, 28.07.2015 (vor 3451 Tagen)

Hallo,

wohne in Aachen, bin geschieden und habe beruflich bedingt in Hamburg eine Zweitwohnung einrichten müssen. Dort lebe ich seit Mai und bin in Aachen fast jedes Wochenende, da dort weiterhin mein Lebensmittelpunkt ist. In Hamburg bin ich also von Montag mittag bis Freitag mittag um dort zu arbeiten.

Ich habe mich also gemäß dem Meldgesetz in Hamburg anmelden wollen und dort begannen die Probleme. Die Sachberabeiterin wollte mir vorschreiben, dass ich Hamburg als Hauptwohnung zu melden habe, da ich mehr als die Hälfte der Woche in Hamburg verbringe. Wo mein Lebensmittelpunkt bzw. der Schwerpunkt der Lebensbeziehung sich befindet, dies wäre weiterhin Aachen, hat sie an der Stelle nicht interessiert. Ich habe dies aber nicht akzeptieren wollen, da es bereits meine dritte beruflich bedingte Wohnung ausserhalb meines Hauptwohnsitzes ist und mir der zweite Wohnsitz ausserhalb Aachen bislang immer als Nebenwohnung/Zweitwohnung zugestanden wurde. Die Meldegesetze aus Bremen und NRW unterschieden sich in den Formulierung nämlich nicht.

Ich habe gesagt, dass ich dies prüfen lassen werde und bin wieder gegangen.

Bin gut vorbereitet zum Meldeamt gegangen, Meldegesetze von NRW und Bremen unter dem Arm, meine jeweiligen Anmeldungen als Nebenwohnungen aber beim zweiten Mal wurde nicht mehr groß nachgefragt, sondern es wurde akzeptiert dass ich Hamburg als Nebenwohnung anmelde.

Mir ist es daher ungemein wichtig, dass Hamburg nicht als Hauptwohnsitz gemeldet wird, da ich eine Menge Geld für zwei Wohnungen bezahle und so wie in der Vergangenheit dies als doppelte Haushaltsführung im Rahmen der STeuererklärung anmelden möchte. Ist Hamburg mein Hauptwohnsitz, könnte ich mir vorstellen, dass ich dann probleme bekomme und ich zahle sehr viel zusätzliches Geld, dass ich zwei Wohnung führe. Der Arbeitgeber zahlt mir sogar ein Mietkostenzuschuss deshalb.

Heute habe ich eine Erklärung für die Zweitwohnungssteuer erhalten, die ich ausfüllen muss und bin über einigen Frage doch sehr erstaunt. Dort will man doch tatschälich wissen wieviel tage der woche ich in der Nebenwohnung in Hamburg bin und wieviel Arbeitsstunden etc. man möchte sogar meine wöchentliche Arbeitszeit wissen und durch den Arbeitgeber belegt bekomme. Ich frage mich was das soll?? und könnte mir gut vorstellen, dass nach dem Ausfüllen erneut die Diskussion um den Hauptwohnsitz Hamburg losgeht.

Im Hamburger Meldegesetz steht geschrieben"
Lässt sich nicht bestimmen, welche Wohnung vorwiegend genutzt wird, ist in diesen Zweifelsfällen die Hauptwohnung dort, wo der Schwerpunkt der Lebensbeziehungen liegt.

Für mich stellt sich nun die Frage ob dies für mich gilt oder legt die Behörde das dann so für sich aus, dass sie vorwiegend genutzt so bewertet, dass ich halt mehr Tage in der Woche in hamburg bin..

Bin ein bisschen ratlos was ich mit der Erklärung nun anstellen soll und möchte mir in Bezug auf die doppelte Haushaltsführung nichts versauen.

Für mich stellt sich die Frage, ob ich dieses Dinge beruhigt ausfüllen muss und tatsächlich alle Belege auch des Arbeitgebers vorlegen muss. Was hat das Finanzamt zu interessieren, was ich für wöchentliche Arbeitszeiten habe?

Ist es eigentlich rechtens das mir das meldeamt vorschreiben kann, wo ich meinen Hauptwohnsitz zu melden habe und kann es passieren, dass wenn mir der Arbeitgeber nun bestätigt, dass ich von montag bis freitag dort arbeite, dass mir die Meldebehörde bzw. das Finanzamt nun erneut vorschreibt, dass ich Hamburg als hauptwohnsitz zu melden habe? Mit dem Argument vorwiegend genutzte Wohnung ist Hamburg, egal das dort nicht mehr ein Lebensmittelpunkt ist?

vielen dank für eure Unterstützung.

Erklärung zur Zweitwohnungssteuer Hamburg

Rebell @, Mittwoch, 29.07.2015 (vor 3451 Tagen) @ vertigo75

Ist es eigentlich rechtens das mir das meldeamt vorschreiben kann, wo ich meinen Hauptwohnsitz zu melden habe und kann es passieren, dass wenn mir der Arbeitgeber nun bestätigt, dass ich von montag bis freitag dort arbeite, dass mir die Meldebehörde bzw. das Finanzamt nun erneut vorschreibt, dass ich Hamburg als hauptwohnsitz zu melden habe? Mit dem Argument vorwiegend genutzte Wohnung ist Hamburg, egal das dort nicht mehr ein Lebensmittelpunkt ist?

Die Sache ist klipp und klar geregelt erstens im Meldegesetz - die Hauptwohnung ist dort wo der Lebensmittelpunkt ist - wer also sich an mehr als 188 Tagen im Jahr dort aufhält - dort ist eben der Hauptwohnsitz.

Die ganze Brisantz liegt in der Hauptsache im Kommunalen Finanzausgleich, denn die Kommunen erhalten nur für Bürger mit Erstwohnsitz Zuwendungen im kommunalen Finanzausgleich- > ergo dessen pocht jede Kommune auf möglichst viele Erstwohnsitzbürger-
Fakt ist nun für jeden Erstwohnsitzbürger fließen etwa € 1000 pro Jahr in die Finanzkasse dieser Kommune.

Mit dem Folterwerkzeug Zweitwohnsitzsteuer ist es möglich diese Bürger - egal ob arm oder reich nun zu knebeln mit einer "Aufwandsteuer = Zwst."

Auch ohne die Zweitwohnungssteuer sind die Kommunen ganz darauf aus möglichst viele Erstwohnsitzbürger nachweisen zu können - auch wenn in dieser Kommune keine Zwst- erhoben wird.

Krimminell wird es erst wenn Rollentausch erfolgt - dann hat eben die andere Kommune keine Einnahmen aus dem KFAG.

Aus diesem Grunde fordert der Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V.
(fffbayern@gmx.net) schon seit Jahren diese Diskriminierung von Bürgern mit Zweitwohnsitz, jüngst auch über eine Petition beim Deutschen Bundestag, zu beenden, dazu wurden auch praktikable Vorschläge unterbreitet. Reakton beschämend- denn die mafiosen Kommunalverbände setzen sich durch, da die Zweitwohnungssteuer bundesweit 100 000 000 € einbringen ohne jegliche nachweisliche Gegenleistung der Kommunen!

Die Schuld an dieser Diskriminierung liegt eindeutig beim Gesetzgeber und nicht an den Kommunen.

Jeder Flüchtling (oder auch krimmineller Terrorist), der aus dem Aufnahmelager in einer Kommune auf Staatskosten aufgenommen und kostenlose Unterkunft bekommt, diesem stehen auch monatlich ein Taschengeld von € 140 gesetzlich zu und wird als Erstwohnsitzbürger im KFAG als wertvollerer Bürger als ein Bürger mit Zweitwohnsitz per Gesetz so bewertet.
Bürger mit Zweitwohnsitz sind deshalb unerwünschte Geschöpfe bzw. nicht erwünschte Bürger abgestempelt!
es bleibt dabei keine rassistische Abstempelung und ohne besondere Kennzeichnung im Pass.

Erklärung zur Zweitwohnungssteuer Hamburg

vertigo75, Mittwoch, 29.07.2015 (vor 3450 Tagen) @ Rebell

Erst mal vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Irgendwie ist das ganze für mich nicht stimmig.

In den Steurrichtlinien heisst es "Bei anderen Arbeitnehmern (also nicht verheirateten Arbeitnehmern) befindet sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen an dem Wohnort, zu dem die engeren persönlichen Beziehungen bestehen. Die persönlichen Beziehungen können ihren Ausdruck besonders in Bindungen an Personen, z.B. Eltern, Verlobte, Freundes- und Bekanntenkreis finden, aber auch i Vereinzugehörigkeiten und anderen Aktivitäten".

Dies alles trifft zwar für meine Wohnung in Aachen zu, aber nicht für Hamburg. Denn dort kenne ich niemanden und bin dort lediglich zum Arbeiten. Daher verstehe ich den Standpunkt der Meldebhörden nicht. Dass passt doch nicht zusammen...


Vielleicht mache ich mir auch zuviele Gedanken, denn vielleicht habe ich den nachgenannten Vordruck auch falsch verstanden.

http://www.hamburg.de/contentblob/26588/data/zwwohst-01-zweitwohnungssteuererklaerung.pdf


Verstehe ich es richtig, dass nur verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende (ab der Zeile 52-64) eintragen müssen und so wie in den Zeilen 62-64 gefordert auch die Nachweise des Arbeitgebers einreichen müssen?

In dem Dokument Anleitung zum Erklärungsvordruck

http://www.hamburg.de/contentblob/26590/data/zwwohst-02-erlaeuterungen-zur-zweitwohnung...

ist das ebenfalls nicht gut erklärt, was zu den Zeilen niedergeschrieben wurde.

In diesen Kreis würde ich ja nicht fallen und damit auch keine weiteren Angaben ausser zur Wohnung (als Grundlage zur Berechnung der Steuer) machen müssen.

vielen dank für eure Unterstützung.

Erklärung zur Zweitwohnungsteuer Hamburg

Alfred @, Mittwoch, 29.07.2015 (vor 3450 Tagen) @ vertigo75

Der „vorwiegende Aufenthalt“ ist mit dem „Schwerpunkt des Lebensinteresses“ nicht identisch. Im Melderecht ist für einen volljährigen Alleinstehenden die – rein quantitativ zeitlich - vorwiegend genutzte Wohnung die Hauptwohnung. Da stimmen Melderecht und die doppelte Haushaltsführung im Einkommensteuerrecht nicht überein.
So wie Du es schilderst, ist Deine vorwiegend (montags bis freitags) genutzte Wohnung in Hamburg. Diese wäre durch die Meldebehörde als Hauptwohnung zu bestimmen. Wenn die Behörde sich nicht an geltendes Recht hält, ist das bedauerlich. Dein melderechtlicher Status ist somit falsch.
Die Angaben zur Dauer des Aufenthalts und zum Arbeitgeber werden nur von verheitateten/verpartnerten Einwohnern mit Nebenwohnung verlangt.

Erklärung zur Zweitwohnungsteuer Hamburg

vertigo75, Mittwoch, 29.07.2015 (vor 3450 Tagen) @ Alfred

Mir ist es eigentlich so lieber, das ich einen falshen Meldestatus habe.

Das Melderecht und Doppelte Haushaltsführung nicht übereinstimmen ist schon komisch.

Also werde ich nichts vom Arbeitgeber vorlegen müssen, was mich dann doch sehr beruhigt.

Erklärung zur Zweitwohnungsteuer Hamburg

René ⌂ @, Dienstag, 11.08.2015 (vor 3437 Tagen) @ vertigo75

Ich bin nun kein Experte bei der EstG. Lese ich aber §9(1) Nr. 5 EstG, so finde ich da keine Begriffe zur Haupt- und Nebenwohnung. Die einzige Restriktion ist, dass der ursprüngliche Ort nicht aufgegeben werden darf:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Soll heißen: Auch wenn Hamburg Hauptwohnung im Sinne des Melderechtes ist, ist Hamburg im Sinne des Einkommenssteuerrechts ein "außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte [einen] eigene[r] Hausstand". Und diese Definition ist auch richtig und wichtig (und nicht komisch). Es geht ja nicht darum, irgendeine Nebenwohnung abzusetzen, sondern wenn du arbeitsbedingt eine zusätzliche Wohnung als zusätzliche Belastung aufgenommen hast. Daher zielt das EstG eben auf eine zeitliche Komponente ab, also eine Ergänzung zur 'ersten' Tätigkeitsstätte.

Ich kenne nun deinen Arbeitgeber nicht. Aber ich vermute, ihm dürfte deine Meldefrage auch egal sein. Ich vermute, ihm wird wohl eher das Steuerrecht als das Melderecht interessieren. Im Zweifel: Frage ihn!

Erklärung zur Zweitwohnungsteuer Hamburg

Alfred @, Dienstag, 11.08.2015 (vor 3437 Tagen) @ René

Kleine Korrektur: Hamburg ist im Sinne des EStG die erste (einzige) Tätigkeitsstätte (mit Wohnung, der "Erwerbszweitwohnung"). Der zu unterhaltende eigene Hausstand muss sich in Aachen befinden. Dann liegt doppelte Haushaltsführung vor.

Ob die Registrierung der Wohnungen als Haupt- oder Nebenwohnung dem Melderecht entspricht, interessiert das Finanzamt grundsätzlich nicht. In HH ist allerdings zu beachten, dass das FA sowohl für die ESt als auch für die ZWSt zuständig ist.

Ob der melderechtliche Status den Arbeitgeber etwas angeht, kann dahingestellt bleiben.