Erstwohnsitz u. Zweitwohnsitz tauschen

Rezzo, Mittwoch, 05.08.2015 (vor 3443 Tagen)

Hallo,
auf einigen Inet Seiten ist zu lesen, die Zweitwohnsitzsteuer lasse sich durch einen einfachen Trick umgehen, indem Erst- und Zweitwohnsitz getauscht werden, falls an einem Ort keine Zweitwohnsitzssteuer anfällt.

Der Erstwohnsitz ist aber doch durch das Meldegesetz klar definiert, als die vorwiegend benutzte Wohnung.

Kann mich jemand aufschlauen, wie das gehen soll.

Erstwohnsitz u. Zweitwohnsitz tauschen

Rebell @, Freitag, 07.08.2015 (vor 3442 Tagen) @ Rezzo

Ja das kann in der Rgel sogar ganz gut funktionieren

Der Erstwohnsitz ist aber doch durch das Meldegesetz klar definiert, als die vorwiegend benutzte Wohnung.

Das ist im Grunde auch korrekt. Wenn allerdings sogar Bürgermeister von einer Zwst erhebenden Kommune öffentlich einem Bürger der Ratschlag erteilt: "Wenn Sie nicht diskriminiert werden wollen mit der Zwst. ja dann melden sie sich doch mit Erstwohnsitz hier an!"
Gesagtes befolgt und schon war alles OK.

Schwieriger und heiler wird die Sache wann die eigentlich nach dem Meldegesetz zuständige Gemeinde dieses entdeckt, kann diese Klage erheben wegen Verstoß gegen das Meldegesetz.

oder noch verzwickter wenn diese Gemeinde auch eine Zwst erhebt, dann kann es passieren, dass man vom Rgen in die Traufe gelangt- je nach geforerter Höhe Zwst.

Kann mich jemand aufschlauen, wie das gehen soll.

Der Versuch ist es immer wert nicht entdeckt zu sein. In vielen Kommunen funktioniert es problemlos, es kommt auf den Sachbearbeiter an und auch auf den Bürgermeister- da gibt es schlaue und raffinierte- aber auch schlafmützige - bzw. wenn eine Kommune gut geführt ist und kapitalstark mit hohen Rücklagen, dann kann man ruhig auf solche Nettigkeiten bauen.
Je schlechter geführt und je schlechter Misswirtschaftliche Finanzlage desto höher der Druck auf die "unbeliebten Zweitwohnsitzbürger"


Der einzige Hinderungsgrund ist allerdings der kommunale Finanzausgleich, denn für jeden Erstwohnsitzbürger bekommt diese einen Finanzausgleich der immer wesentlich höher ausfällt als die Zweitwohnungssteuer.

Erstwohnsitz u. Zweitwohnsitz tauschen

René ⌂ @, Dienstag, 11.08.2015 (vor 3437 Tagen) @ Rezzo

Es gibt Menschen, bei denen sich die "vorwiegend benutzte Wohnung" nicht zweifelsfrei ermittelbar ist. Und ein klein wenig Glaskugel ist ja auch dabei (was weiß ich, ob ich in den nächsten Monaten mehr in A oder in B bin?). Diese Personen könnten dann in der Tat den Status der Wohnsitze tauschen.

Die Konsequenzen der Ummeldung sind hier beschrieben (z.B. Wahlrecht):
http://zweitwohnsitzsteuer.de/?page=ummeldung

Aber: Es gibt auch viele Menschen, bei denen es eben keinerlei Zweifel gibt. Und ebenso, das hat Rebell schon genannt, ist ja auch nicht sichergestellt, dass die andere Kommune keine ZWS erhebt oder ggf. auch in einem Jahr einführt oder erhöht.