Meldepflicht in Berlin
Was im Gesetz steht, gilt. Wie du schon vermutest: vielleicht war ihr der Behalt der Hauptwohnung nicht klar.
Allerdings schadet die Meldung auch nicht. Die unterliegst eben nur noch nicht der MeldePFLICHT.
Sollte dir Berlin doch besser gefallen und du dein Praktikum zu verlängern gedenkst: am sechs Monaten musst du dich melden, ZWS fällt aber erst ab einem Jahr an.
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Neu-Berliner,
13.07.2015
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- Meldepflicht in Berlin - Alfred, 14.07.2015
- Meldepflicht in Berlin - René, 11.08.2015