Pauschalmiete - was gebe ich bei der Erklärung an?
Maßgeblich ist die Miete für den vollen Monat.
Da Du die Nettokaltmiete nicht angeben kannst, nur Querverweis bei Zffr. 26 und unter Zffr. 65 dann Pauschalmiete abgeben und ggf. den Sachverhalt erläutern. Sollte allerdings bereits aus dem Mietvertrag ersichtlich sein. Die Bestimmung der Nettokaltmiete liegt dann bei der Stadt und ist gesetzlich geregelt.
Als Anhalt für Dich ein Auszug aus der Mainzer Satzung, die für HH allerdings nicht verbindlich ist:
„Sollte im Mietvertrag zwischen den Parteien eine Miete vereinbart worden sein, in der einige oder alle Nebenkosten oder Aufwendungen für die Möblierung der Wohnung enthalten sind, sind zur Ermittlung der Nettokaltmiete die sich aus dem Mietvertrag ergebenden Mietanteile abzuziehen. Soweit wegen fehlender Angaben im Mietvertrag ein Abzug von Mietanteilen nicht ermittelt werden kann, sind zur Ermittlung der Nettokaltmiete folgende pauschale Kürzungen im nachfolgenden Umfang vorzunehmen
a) für Teilmöblierung 10 vom Hundert
b) für Vollmöblierung 20 vom Hundert
c) eingeschlossene Nebenkosten ohne Heizung 10 vom Hundert
d) eingeschlossene Nebenkosten mit Heizung 25 vom Hundert
e) Stellplatz oder Garage 5 vom Hundert.“
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- Pauschalmiete - was gebe ich bei der Erklärung an? -
vertigo75,
16.08.2015
- Pauschalmiete - was gebe ich bei der Erklärung an? - Alfred, 17.08.2015