Gilching hat Satzung aber keine Personal

Rebell @, Mittwoch, 26.08.2015 (vor 3568 Tagen)

Die Stadt 82205 Gilching im Lankr. Starnbergmit Ihrem SPD Bürgermeister Manfred Walter hat seit 4 Jahren schon eine Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer aber kein Personal das in der Lage ist die großen Aufgaben zu bewältigen.
In Starnberg nebenan hat man in kluger Erkenntnis erst gar keine solche Satzung beschlossen.
Die Inhaber von Zweitwohnungen in beiden Kommunen freuen sich sehr- ob allerdings das bis zum Ende dieses Jahres in Gilching so bleibt darf eben nun bezweifelt werden, denn die Kommune hätte das Recht 4 Jahre rückwirkend Steuerbescheide zuzustellen.

Für Bürgermeister Manfred Walter könnte es allerdings bald eng werden, denn er läuft Gefahr der Behinderung bzw. Verschwendung von möglichen Einnahmen.

Eigentlich sollte so etwas auch der Kommunalaufsicht auffallen!

Wo bleibt in solchen Fällen die Kontrolle des Stadtrates? Wenn schon kein Personal in der Lage ist - weshalb hat man vom Stadtrat dieses Problem nicht schon bei den Beratungen vor den Beschlüssen im Stadtrat diskutiert und geprüft.
Bestes Beispiel für Misswirtschaft - und soo geht es wohl auch - dann holt man einfach, wegen Bedürftigkeit, Finanzmittel im kommunalen Finanzausgleich- typisch echt Oberbayerisch?

Gilching hat Satzung aber keine Personal

Soraya @, Montag, 07.09.2015 (vor 3556 Tagen) @ Rebell

Eigentlich sollte so etwas auch der Kommunalaufsicht auffallen!

Was mir auffällt, dass der Beitrag von Gustav auch oder nur auf Gilching zugeschnitten passen würde:

Vielleicht ist auch die Situation der vielen Flüchtlinge welche nur noch nach Germany wollen ein Rettungsanker für Gilching im Kommunalen Finanzausgleich? Es gibt eben Bedenken ob die Zweitwohnungssteuer in Gilching sich überhaupt rechnen würde:
Dazu folgende Veröffentlichung:

Gilchinger für Gilchinger
Ist die Zweitwohnungssteuer in Gilching sinnvoll?

Es berichtete die Presse viel über Bundestagsabgeordnete, welche es versäumt haben, die Zweitwohnungssteuer anzumelden. Hierbei ist mir der Artikel der FAZ [1] ins Auge gefallen.
Hier sind folgende Zwei Punkte in Bezug auf Gilching zu erwähnen:

Das Steueraufkommen in Berlin ist verschwindend gering. Laut FAZ 2,69 Mio. €, also weniger als 1€ pro Einwohner. Umgerechnet auf Gilching — nehmen wir mal höhere Mieten an (z.B. 2€ pro Einwohner) — kommt man immer noch auf weniger als 40.000€. Ob sich hier der Aufwand lohnt? Benötigt man zusätzliches Personal?
Das Bundesverfassungsgericht [2] hat im Urteil BvR 1232/00 festgestellt, dass „Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG.“
Dies bedeutet

Die Satzung zur Zweitwohnsitzsteuer, welche diese Ausnahme im Moment nicht enthält muss geändert werden
Es fallen wieder einige Zweitwohnsitzsteuerpflichtige Bürger weg, so dass sich die Steuer noch weniger lohnt.

[1] http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/zweitwohnungsteuer-wohnen-wie-hofreiter-12939...
[2] BVerfG, 1 BvR 1232/00 vom 11.10.2005, Absatz-Nr. (1 – 114)

Das alles könnte sich ändern, wenn es nicht die mafiosen Praktiken von den Unbeugsamen Kommunalen Verbänden die Machtverhältnisse sich zur Vernunft bessern würden.

Es bleibt zu hoffen, dass auch die Kommunalverbände zu einem Strategiewechsel bereit sind??
Jeder Flüchtling kostet allerdings € 13000 i Jahr den deutschen Normalbürger als Steuerzahler, während der Zweitwohnsitzbürger die Wirtschaft fördert und zusätzlich enorme Steuern bezahlt!

Wo bleibt in solchen Fällen die Kontrolle des Stadtrates? Wenn schon kein Personal in der Lage ist - weshalb hat man vom Stadtrat dieses Problem nicht schon bei den Beratungen vor den Beschlüssen im Stadtrat diskutiert und geprüft.

Kann einfach auf den Nenner - Integration- Fehlanzeige man will alleine bleiben!

Bestes Beispiel für Misswirtschaft - und soo geht es wohl auch - dann holt man einfach, wegen Bedürftigkeit, Finanzmittel im kommunalen Finanzausgleich- typisch echt Oberbayerisch?

Es ist im Grunde der Gesetzgeber der Verursacher und Zwingt dazu!!!

Gilching hat Satzung aber keine Personal

Alfred @, Montag, 07.09.2015 (vor 3556 Tagen) @ Soraya

Das Bundesverfassungsgericht [2] hat im Urteil BvR 1232/00 festgestellt, dass „Die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, diskriminiert die Ehe und verstößt gegen Art. 6 Abs. 1 GG.“
Dies bedeutet
Die Satzung zur Zweitwohnsitzsteuer, welche diese Ausnahme im Moment nicht enthält muss geändert werden

Dazu hat der Bayer VGH bereits am 04.04.2006 rechtskräftig anders entschieden.
4 N 05.2249
Die von der Antragstellerseite geforderte Konsequenz, mit der Orientierung an melde-rechtlichen Regelungen auch die in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 MeldeG enthaltene Fiktion für nicht dauernd von der Familie getrennt lebende Verheiratete bei der Auslegung des § 2 ZwStS übernehmen zu müssen, erachtet der Senat nicht für zwingend, sondern im Gegenteil für verfehlt.
und
4 N 04.2798
Die Zweitwohnungsteuersatzung der Antragsgegnerin ist auch nicht deshalb zu beanstanden, weil sie keine Ausnahme von der Steuerpflicht für bestimmte Personen oder Personengruppen normiert.