Schwimmende Ferein-Häuser auf Sylt

Rebell @, Sonntag, 30.08.2015 (vor 3419 Tagen)

Wie verhält es sich nun bei dieser neuen Sylt-Variante von Ferienhäuser,auf dem Wattenmeer wenn es um die Zweitwohnungssteuer geht?
Die Häuser sind so dann nur mit einem Steg, den diese Investoren selbst finanzierne auch für den Unterhalt aufkommen- die Gemeinde keine Aufwendungen nachweisen kann zwecks Aufrechterhaltung der Infrastruktur?

http://www.shz.de/lokales/sylter-rundschau/schwimmende-haeuser-im-wattenmeer-naturschue...

Lasst uns mal diese Entwciklung abwarten, was passiert dort mit der Zweitwohnungssteuer?

Gleichzeitig darf die Fragae erlaubt sein zahlen eigentlich die Astronauten auf der Weltraumstation auch eine Zweitwohnungssteuer?

Wer kann diese Frage beantworten??

Schwimmende Ferein-Häuser auf Sylt

René ⌂ @, Mittwoch, 23.09.2015 (vor 3394 Tagen) @ Rebell

Ich verstehe deine Frage nicht. Geht es dir darum, dass die Wasserfläche nicht mehr zur Kommune gehört? Oder willst du auf die Aufwandsdebatte hinaus. Das wäre aber irrsinnig, denn auch der (privat betriebene) Steg hat am anderen Ende einen öffentlichen Verkehrserschließung auf Land, wobei selbst das irrelevant für den ZWS-Steuerstatus ist.