"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

magne, Dienstag, 22.09.2015 (vor 3395 Tagen)

Hallo,
Ich habe einige Fragen zum folgenden Sachverhalt:
Habe mir 2008 eine Eigentumswohnung in Deutschland gekauft (wohne selbst im Ausland). Die Wohnung stand leer bis Ende 2009. Seitdem ist die Wohnung „unentgeltlich“, dh. nur Nebenkosten, Strom etc, an meine Mutter vermietet. Mietvertrag liegt vor. Mutter ist mit ihrem Hauptwohnsitz dort gemeldet.

Ich habe jetzt eine Anfrage bezgl. Zweitwohnungssteuer von der Gemeinde bekommen. (Formulare die auszufüllen sind)

Frage a) Bin ich Zweitsteuer pflichtig?
Frage b) Reicht es nur den Mietvertrag beizulegen?
Frage c) Ist es ein Problem das die Wohnung unter der marktüblichen Miete vermietet ist?

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Rebell @, Dienstag, 22.09.2015 (vor 3395 Tagen) @ magne

Hallo,
Ich habe einige Fragen zum folgenden Sachverhalt:
Habe mir 2008 eine Eigentumswohnung in Deutschland gekauft (wohne selbst im Ausland). Die Wohnung stand leer bis Ende 2009. Seitdem ist die Wohnung „unentgeltlich“, dh. nur Nebenkosten, Strom etc, an meine Mutter vermietet. Mietvertrag liegt vor. Mutter ist mit ihrem Hauptwohnsitz dort gemeldet.

Wenn Mutter dort mit Erstwohnsitz gemeldet, dann haben Sie persönlich keine Probleme mit der Zweitwohnungssteuer - Basta

Ich habe jetzt eine Anfrage bezgl. Zweitwohnungssteuer von der Gemeinde bekommen. (Formulare die auszufüllen sind)

Nennen Sie bitte ruhig den Namen der Gemeinde- denn die gierigsten sollten gerne auffallen.


Frage a) Bin ich Zweitsteuer pflichtig?

ganz klar nein, da die Wohnung nicht von Ihnen genutzt wird. Nur das Innehaben wird besteuert - da die Mutter die Wohnung inne hat sind Sie nicht besteuerbar.

Frage b) Reicht es nur den Mietvertrag beizulegen?

Wozu eigentlich, wenn die Mutter dort mit Erstwohnsitz gemeldet, geht das diese Kommune doch gar nichts an! Nur Zweitwohnsitze sind zu besteuern!!! Die Meldebestätigung der Mutter muß als Antwort genügen!!

Frage c) Ist es ein Problem das die Wohnung unter der marktüblichen Miete vermietet ist?

eigentlich nur bei der Einkommensteuer in Deutschland - aber nicht im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer.
Da würde ich einfach gar nicht antworten diesbezüglich.

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Alfred @, Dienstag, 22.09.2015 (vor 3395 Tagen) @ magne

Ganz so einfach wie Rebell e darstellt, ist die Frage nach der Zweitwohnungsteuerpflicht nicht zu beantworten. "Basta" hilft da nicht weiter.

1. Wichtig wäre es, zuerst den Namen der Gemeinde zu kennen, um die Satzung und die Rechtsprechung des Bundeslandes beurteilen zu können.

2. Der Leerstand der Wohnung könnte - zumindest in Köln - eine Rolle spielen.

3. Wenn ich es richtig verstehen, zahlt die Mutter überhaupt keine Miete. Ergo kann es auch keinen Mietvertrag geben.

4. Die Mutter ist bestimmt nicht mit Hauptwohnsitz sondern vermutlich mit alleiniger Wohnung, allenfalls mit Hauptwohnung - registriert.

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Rebell @, Mittwoch, 23.09.2015 (vor 3394 Tagen) @ Alfred

Ganz so einfach wie Rebell e darstellt, ist die Frage nach der Zweitwohnungsteuerpflicht nicht zu beantworten. "Basta" hilft da nicht weiter.

Warum eigentlich vereinfacht ausgedrückt? Kommt man denn nur mit kompliziertem weiter?


1. Wichtig wäre es, zuerst den Namen der Gemeinde zu kennen, um die Satzung und die Rechtsprechung des Bundeslandes beurteilen zu können.

Das trifft wirklich zu, wir sind kein einiges Deutschland sondern Vielvölkerstaat, bestehend aus Preußen aus Norddeutschen ja auch noch Berlinern, dann kommen die Rheinländer mit den Kölnern und echten Mainzern danach die Hessen - die Württemberger - auch noch die Badenser = Halb Franzose und Hals-Schweizer,nicht zu übersehen die "geizigen" Schwaben von Württemberg- dann noch allerlei Franken in Ober-Mittel- und Unterfranken,über Oberpfälzer zu den Niederbayern dabei gibts noch die "Rieser Schwaben" auf der bayerischen Seite, Mittelschwaben und zu diesen noch die ganz besondere Menschenkreation die Allgäuer und schließlich noch die königlich bayerischen Oberbayern.
Alle haben dann noch Rechte in der Kommunalen Selbstverwaltung - und neuerdings kommen noch Islamisten - Flüchtlinge aus allen Erdteilen - erst wenn das Faß voll ist kann man den Deckel "zumachen"


2. Der Leerstand der Wohnung könnte - zumindest in Köln - eine Rolle spielen.

Wo und wann steht denn etwas von Leestandswohnung - wenn jemand mit Hauptwohnsitz gemeldet ist - wie kommt dann jemand auf den Begriff Leerstand - oder aber gibt es inzwischen auch eine Leerstandssteuer ?
Das müsste allerdings auch bekannt gemacht werden. Aber was noch nicht ist, das kann ja noch kommen - denn WIR SCHCFFEN ES


3. Wenn ich es richtig verstehen, zahlt die Mutter überhaupt keine Miete. Ergo kann es auch keinen Mietvertrag geben.

Sicherlich kann es einen Mietvetrag geben, damit sind allerlei Formalitäten und Verpflichtungen dokumentiert, es kann doch jeder eine Wohnung mieten bzw. mit einem Mietvertrag dokumentieren, dass er berechtigst sei die Wohnung als Erst- oder Hauptwohnung zu nutzen und dabei die Verpflichtung hat die Nebenkosten sowie die Hausordnung einzuhalten hätte. Es kann auch ein Mietvertrag regeln, aber Mietpreis gleich 0,00 € festhalten!


4. Die Mutter ist bestimmt nicht mit Hauptwohnsitz sondern vermutlich mit alleiniger Wohnung, allenfalls mit Hauptwohnung - registriert.

Seit wann gibt es denn mehrere Hauptwohnsitze?
Oder ist denn schon wieder einer neuer Begriff festgelegt, der könnte dann u.U. in Brüssel ausgearbeitet sein - eventuell auch in Berlin OST

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Alfred @, Mittwoch, 23.09.2015 (vor 3394 Tagen) @ Rebell

... wir sind kein einiges Deutschland sondern Vielvölkerstaat, bestehend aus Preußen aus Norddeutschen ja auch noch Berlinern, dann kommen die Rheinländer mit den Kölnern und echten Mainzern danach die Hessen - die Württemberger - auch noch die Badenser = Halb Franzose und Hals-Schweizer,nicht zu übersehen die "geizigen" Schwaben von Württemberg- dann noch allerlei Franken in Ober-Mittel- und Unterfranken,über Oberpfälzer zu den Niederbayern dabei gibts noch die "Rieser Schwaben" auf der bayerischen Seite, Mittelschwaben und zu diesen noch die ganz besondere Menschenkreation die Allgäuer und schließlich noch die königlich bayerischen Oberbayern.

Ziemlich unvollständig und noch dazu höchst einseitig.

... und neuerdings kommen noch Islamisten - Flüchtlinge aus allen Erdteilen - erst ...

Absichtlich so formuliert?

2. Der Leerstand der Wohnung könnte - zumindest in Köln - eine Rolle spielen.

Wo und wann steht denn etwas von Leestandswohnung ...

Dzu schreibt sie Fragestellerin:

Habe mir 2008 eine Eigentumswohnung in Deutschland gekauft (wohne selbst im Ausland). Die Wohnung stand leer bis Ende 2009.

Das bezeichne ich als Leerstand, und der kann nun mal zweitwohnungsteuerpflichtig sein.

Seit wann gibt es denn mehrere Hauptwohnsitze? Oder ist denn schon wieder einer neuer Begriff festgelegt, ...

Von mehreren war nie die Rede. Und: Der Begriff lautet richtig nun mal Hauptwohnung, und den sollte man auch anwenden.

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

René ⌂ @, Mittwoch, 23.09.2015 (vor 3394 Tagen) @ magne

Du bist zwar Eigentümerin, aber da du die Wohnung vermietest, hast du sie nicht mehr inne. Folglich solltest du das so angeben. Der Mietvertrag hilft da als Nachweis (aus dem im Zweifel hervorgehen sollte, dass die gesamte Wohnung vermietet ist). Die Höhe der Miete spielt doch hier keine Rolle.

Wie Alfred schon anklingen ließ, könnte es bis 2009 ein Problem wegen Leerstand geben. Aber dazu solltest du die Kommune benennen.

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Alfred @, Mittwoch, 23.09.2015 (vor 3394 Tagen) @ René

Die Höhe der Miete spielt doch hier keine Rolle.

Zumindest in S-H u.U. schon.
Korrekt wäre wohl eher Leihvertrag – da müsste man genauer hinsehen.

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

tamsung, Mittwoch, 27.01.2016 (vor 3268 Tagen) @ Alfred

Hallo Alfred,
in diesem Beitrag sagst du, das die Höhe der Miete u.U. in S-H sehr wohl Einfluss haben kann:
Wir haben den Fall, dass wir unser Haus (in 24395 Gelting) an unseren Sohn vermietet haben und zwar zu 60% der ortsüblichen Miete. Unser Sohn hat dort seine Hauptwohnung.
Wir sollen trotzdem Zweitwohnungssteuer zahlen, da lt. Gemeinde nur Objekte die zur Ortsüblichen Miete vermietet sind, ausgenommen werden.
Ich finde das unglaublich...-hast du da Erkenntnisse?

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Alfred @, Mittwoch, 27.01.2016 (vor 3268 Tagen) @ tamsung

Völlig unabhängig von der Höhe der Miete :
Wohnt ihr denn auch in der Wohnung und seid dort mit Nebenwohnung gemeldet?

Egal was die Gemeinde behauptet: Wenn ihr die Wohnung an euren Sohn vermietet habt, ist der Inhaber der Wohnung und für euch besteht keine Zweitwohnungsteuerpflichti. Ob nun 60 oder 70 oder 100 % der ortsüblichen Miete. - das interessiert das Finanzamt und geht die Gemeinde nichts an. von der Satzung her ist diese unsinnige kommunale Behauptung auch nicht gedeckt.

Meine Bemerkung bezog sich auf einen sehr speziellen Fall, in dem das unentgeltliche Überlassen vom VG Schleswig nicht anerkannt wurde, weil ohne Miete kein Mieter existiert.:-P

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

tamsung, Mittwoch, 27.01.2016 (vor 3268 Tagen) @ Alfred

Völlig unabhängig von der Höhe der Miete :
Wohnt ihr denn auch in der Wohnung und seid dort mit Nebenwohnung gemeldet?

Nein, wir sind dort nicht gemeldet.


Egal was die Gemeinde behauptet: Wenn ihr die Wohnung an euren Sohn vermietet habt, ist der Inhaber der Wohnung und für euch besteht keine Zweitwohnungsteuerpflichtig. Ob nun 60 oder 70 oder 100 % der ortsüblichen Miete. - das interessiert das Finanzamt und geht die Gemeinde nichts an

Tja, so stellen sie es aber da-
Zitat:" Grundsätzlich werden Mietzeiten, die zu einem vergünstigten Mietzins vermietet wurden bzw. werden zweitwohnungssteuerrechtlich als Eigennutz angesehen, da nur reine Kapitalanlagen, d.h. vermietete Objekte zu einem ortsüblichen Mietzins, nicht der Zweitwohnungssteuerpflicht unterstehen."

Davon abgesehen, wird vom Amt eine realistische Miete von 5,39 - 7,55 pro Quadratmeter angegeben, das wäre in unserem Fall beim Höchstsatz mtl. 1.019,25€ .
Als Berechnungsgrundlage wird aber eine Jahresrohmiete von 3.310,10 € x 5,35 (Hochrechnungsfaktor) genommen !!!
Das ist doch unglaublich, oder ?!?

Danke für die schnelle Antwort! :-)

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Alfred @, Mittwoch, 27.01.2016 (vor 3268 Tagen) @ tamsung

Auch die Gemeinde Gelting darf sich nicht über das Grundgesetz stellen. Um Zweitwohnungsteuerpflichtig zu sein, muss man Inhaber einer Zweitwohnung sein. Ihr seid zwar Eigentümer aber nicht Inhaber.
Wenn ihr schon einen Zweitwohnungsteuerbescheid habt: Widerspruch einlegen.

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

tamsung, Mittwoch, 27.01.2016 (vor 3268 Tagen) @ Alfred

Auch die Gemeinde Gelting darf sich nicht über das Grundgesetz stellen. Um Zweitwohnungsteuerpflichtig zu sein, muss man Inhaber einer Zweitwohnung sein. Ihr seid zwar Eigentümer aber nicht Inhaber.
Wenn ihr schon einen Zweitwohnungsteuerbescheid habt: Widerspruch einlegen.


Ja, das werden wir tun!

Danke für deine Meinung :-)

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Rebell @, Donnerstag, 24.09.2015 (vor 3394 Tagen) @ René

Wie Alfred schon anklingen ließ, könnte es bis 2009 ein Problem wegen Leerstand geben. Aber dazu solltest du die Kommune benennen.

Eigentlich dürfte es auch für die Zeit bis 2009 keine großen Probleme geben, denn die Möglichkeit rückwirkend eine Zwst. zu fordern liegt nach meinem Kenntnisstand bei 4 Jahren -
Wer rechnen kann, kommt damit doch zu einem Ergebnis 2009 plus 4 ist 2013, also 2014 spätstens hätte eine 'Besteuerung erfolgen können.

"Vermietung" der Eigentumswohnung an Eltern

Alfred @, Donnerstag, 24.09.2015 (vor 3394 Tagen) @ Rebell

Köln erhebt. - bisher unangefochten - sieben Kalenderjahre rückwirkend.