Zweitwohnungsteuer auch wenn bisherige Wohnung bei den Eltern?
Ist die Voraussetzung für die Zweitwohnungssteuer, dass man zwei eigenständige Wohnungen besitzt?
Weder eigenständige Wohnung, noch muss man beide innehaben. Inhaber einer Zweitwohnung ist auch jeder, der einen andere Wohn-(Schlaf-)gelegenheit vorwiegend nutzt. Absurd, aber vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.
Ob Du melderechtlich in N. mit Nebenwohnung zu registrieren bist, kann ich nicht beurteilen. Nur dann wärst Du zweitohnungsteuerpflichtig.
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- Zweitwohnungssteuer auch wenn bisherige Hauptwohnung bei den Eltern? -
DanielWill,
28.09.2015
- Zweitwohnungsteuer auch wenn bisherige Wohnung bei den Eltern? - Alfred, 29.09.2015