Zweitwohnungsteuer - nach Ummeldung als Hauptwohnsitz?

Alfred @, Freitag, 16.10.2015 (vor 3206 Tagen) @ TEOM

... Brief von der Stadtverwaltung, in dem es hieß, dass man es sich nicht aussuchen kann, wo Erst- und Zweitwohnung ist, sondern Erstwohnung diejenige Wohnung ist, bei der ich mich die überwiegende Zeit aufhalte.

Hat die Stadtverwaltung wirklich "Erst- und Zweitwohnung" geschrieben?

Kurz danach kam die Antwort, nach Prüfung der Angaben ist in Stuttgart meine Nebenwohnung.

Das dürfte korrekt sein.

... Ende des Monats habe ich meine Hauptwohnung umgemeldet, Erstwohnsitz ist seitdem in Stuttgart, Zweitwohnsitz gibt es nicht mehr.

Stuttgart ist nunmehr alleinige Wohnung? Was ist mit der Wohnung bei Deinen Eltern?

...Dabei ist ein Fragebogen, in dem ich meine Erst- und Zweitwohnsitze angeben soll.

Siehe oben.


Das Schreiben kam erst ca. 9 Tage nach meiner Ummeldung.

Die Statusänderung ist häufig Auslöser für solche Schreiben

... Angaben zu Erst- und Zweitwohnsitz machen soll.

Siehe oben.

Muss ich nun für die letzten 17 Monate die Zweitwohnsitzsteuer nachzahlen?

Ja, wenn Du Inhaber der Nebenwohnung warst, wird die Zweitwohnungsteuer fällig.


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