Nachträgliche Erhebung der Steuer

ThomasTR @, Sonntag, 18.02.2007 (vor 6562 Tagen)

Hallo,

ich bin betroffen von der neu eingeführten Steuer in Trier und habe Mitte Januar den Erhebungs-Fragebogen zugesandt bekommen.
Als Reaktion habe ich per Internet den Zweitwohnsitz zum 01.01.2007 gekündigt. Die Abmeldebestätigung liegt mittlerweile vor. Was soll ich mit dem Fragebogen tun> Ausfüllen und zurücksenden> Allerdings ist meine Befürchtung, daß die Stadt Trier auf nachträgliche Zahlung besteht, da der Fragebogen mit den Worten "Die Wohnung ist/war Zweitwohnung im Sinne..." beginnt und das scheint mir darauf hinzudeuten, daß die Steuer auch noch nachträglich erhoben werden kann. Es gibt weiterhin keinen Punkt in diesem Bogen mit dem man eine Abmeldung bestätigen kann. Oder soll ich den Bogen einfach ignorieren und auf die Reaktion der Stadt warten, allerdings wird bei verspäteter Meldung gleich mit Ordnungsbußgeld gedroht.

Würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Thomas

Nachträgliche Erhebung der Steuer

Yvonne Winkler @, Montag, 19.02.2007 (vor 6561 Tagen) @ ThomasTR

Hallo,

» Als Reaktion habe ich per Internet den Zweitwohnsitz zum 01.01.2007
» gekündigt. Die Abmeldebestätigung liegt mittlerweile vor.

Ist vorbildlich, war wohl falsch gemeldet :-D , sprich die tatsächlichen Lebensverhältnisse entsprachen nicht dem Melderechtsstatus>
Und damit wurde das Melderegister bereinigt>

Ausfüllen würde ich den Fragebogen, indem ich mitteile, dass ab 1.1.2007 die Nebenwohnung zur Hauptwohnung wurde.
Klar kann die Stadt Trier die Zweitwohnungsteuer rückwirkend für die Zeit vor der Ummeldung verlangen, fragt sich nur, ob das rechtmäßig ist.
Habe die Satzung nicht vorliegen. Wenn sie an das Melderecht anknüpft hätte ich begründete Zweifel.
Ignorieren ist meist nicht die beste Lösung :-)

YW

Nachträgliche Erhebung der Steuer

valswasser @, Dienstag, 01.01.2008 (vor 6245 Tagen) @ Yvonne Winkler

hallo yvonne, hallo da draussen,
ich bekam am 19.11.2007 post vom steueramt nürnberg, dass ich für meinen zweitwohnsitz bei meinen 'eltern' (kinderzimmer) zweitwohnsitzsteuer nachträglich ab dem 01.01.2005 zahlen muss.
ich habe aber erst ab dem 01.01.2006 einen zweitwohnsitz in nürnberg angemeldet und wurde bei der anmeldung noch sonst von irgend jemanden über diese steuer informiert. nach fast 2 jahren kommt nun das steueramt am 19.11.2007 zum ersten mal auf mich zu und bittet nun nachträglich um die angaben und nachzahlung der zweitwohnsitzsteuer.
wenn ich vorher davon gewusst hätte oder man mich bei der anmeldung informiert hätte, dann würde ich ja nichts dagegen sagen. oder wenn man mich im laufe des jahres 2006 bei mir gemeldet hätte. aber 2 jahre hinterher ohne vorkenntnisse finde ich schon sehr merkwürdig. kann ich mich da irgendwie wehren.
mir geht es nicht um die zweitwohnungssteuer für die gegenwart oder zukunft, sondern um die fehlende informationen bei der anmeldung und dem melden nach fast 2 jahren.
ganz lieben dank,
nils

Nachträgliche Erhebung der Steuer

Christian @, Mittwoch, 02.01.2008 (vor 6244 Tagen) @ valswasser

Hallo Nils,
Die Information der Stadt Nürnberg lag vor (öffentliche Bekanntmachung der Steuer) - damit hat die Stadt ihrer gesetzliche Pflicht Genüge getan. Da ist nichts einklagbar, Trägheit oder Saumseligkeit der Verwaltung kann man nur bei Fristüberschreitungen geltend machen.
Ansonsten; Nach gängiger Rechtsprechung bist Du mit Nebenwohnung bei den Eltern nicht steuerpflichtig - als steuerrechtlichen Zweitwohnsitz kann man das wohl auch nicht bezeichnen:-).
Gruß
Cusanus

Nachträgliche Erhebung der Steuer

Christian @, Montag, 19.02.2007 (vor 6561 Tagen) @ ThomasTR

»Hallo Thomas

da die Stadt Trier die ZWSt zum 01.01.2007 eingeführt hat und in der Satzung die Steuerpflicht nur für volle Monate besteht, fällt für Dich überhaupt keine ZWSt an.

Allerdings, einen Hinweis kann ich mir nicht verkneifen. Eine Wohnung kann man nur beim Vermieter kündigen. Eine Nebenwohnung wird abgemeldet - das ist allerdings nur dann zulässig, wenn man dort ausgezogen ist. Bewohnt man die Wohnung weiter, ohne dort gemeldet zu sein, wird nicht nur die ZWSt trotzdem fällig. Es kann auch ein Bußgeld geben.

Wenn das mit der Abmeldung aber Deinen Lebens- und Wohnverhältnissen entspricht, ist es in Ordnung. so wie Yvonne geschrieben hat: Vordruck bis einschließlich Angaben zur Steuerpflicht ausfüllen und an die Stadt schicken.

Noch Fragen

Christian

Nachträgliche Erhebung der Steuer

ThomasTR @, Montag, 19.02.2007 (vor 6561 Tagen) @ Christian

Hallo Yvonne,
hallo Christian,

ich danke Euch für Eure Beiträge, die haben mir geholfen.
Natürlich meinte ich abmelden und nicht kündigen.
Das war schon alles so korrekt, ich meine mit den Lebens- und Wohnverhältnissen.:-D
Wichtig war mir bloß zu wissen, ob ich rückwirkend belangt werden könnte, da ich über eine sehr langen Zeitraum dort gemeldet war.

Thomas

Nachträgliche Erhebung der Steuer

valswasser @, Dienstag, 01.01.2008 (vor 6245 Tagen) @ Christian

lieber christian,

ich bekam am 19.11.2007 post vom steueramt nürnberg, dass ich für meinen zweitwohnsitz bei meinen 'eltern' (kinderzimmer) zweitwohnsitzsteuer nachträglich ab dem 01.01.2005 zahlen muss.
ich habe aber erst ab dem 01.01.2006 einen zweitwohnsitz in nürnberg angemeldet und wurde bei der anmeldung noch sonst von irgend jemanden über diese steuer informiert. nach fast 2 jahren kommt nun das steueramt am 19.11.2007 zum ersten mal auf mich zu und bittet nun nachträglich um die angaben und nachzahlung der zweitwohnsitzsteuer.
wenn ich vorher davon gewusst hätte oder man mich bei der anmeldung informiert hätte, dann würde ich ja nichts dagegen sagen. oder wenn man mich im laufe des jahres 2006 bei mir gemeldet hätte. aber 2 jahre hinterher ohne vorkenntnisse finde ich schon sehr merkwürdig. kann ich mich da irgendwie wehren.
mir geht es nicht um die zweitwohnungssteuer für die gegenwart oder zukunft, sondern um die fehlende informationen bei der anmeldung und dem melden nach fast 2 jahren.
ganz lieben dank,

nils