Wie definiert sich der Zweitwohnsitz?

Sebastian1133445, Mittwoch, 04.11.2015 (vor 3551 Tagen)

Hallo,

ich ziehe aus dem Elternhaus aus und in eine eigene Wohnung. Dort verbringe ich dann so ziemlich das ganze Jahr und besuche meine Eltern nur zu ein paar Feiertagen (Ostern, Weihnachten) und ihren Geburtstagen.

Muss ich mich, wenn ich mich ummelde dann trotzdem mit einem Zweitwohnsitz anmelden, obwohl ich ja eigentlich nicht mehr in meinem Elternhaus lebe? Oder kann ich auch nur meine Wohnung als neuen, einzigen Wohnsitz angeben? Da beide Städte eine ZWSt erheben, wäre mir letzteres natürlich lieber...

Grüße
und besten Dank im Voraus
Sebastian

Wie muss ich mich melderechtliihch registrieren lassen?

Alfred @, Mittwoch, 04.11.2015 (vor 3551 Tagen) @ Sebastian1133445

1. Einen Wohnsitz kann man überhaupt nicht anmelden und mit der Zweitwohnungsteuer hat Deine Frage nur am Rande zu tun.
2. Dir geht es wohl um die melderechtliche Frage: alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung.
3. Der Besuch Deiner Eltern fällt nicht unter das Melderecht. Wenn Du – so klingt es – bei Deinen Eltern ausziehst, ist Deine neue Wohnung melderechtlich Deine alleinige Wohnung.

Wie muss ich mich melderechtliihch registrieren lassen?

Sebastian1133445, Mittwoch, 04.11.2015 (vor 3551 Tagen) @ Alfred

Erst ein mal danke für die Antwort.

Meine Frage bezog sich darauf, was eine "Zweitwohnung" bzw. Nebenwohnung definiert.
Den Satzungen entnehme ich grob, dass eine Zweitwohnung bzw. Nebenwohnung eine Zweit- bzw. Nebenwohnung ist, wenn diese als solche angemeldet wird. Eine leicht verwirrende Definition.

Ab wann wird aus "besuchen" "wohnen"? Woran misst sich das Innehaben als Wohnung des Elternhauses? Von aussen wirkt das auf mich wie eine riesige rechtliche Grauzone.

Wie muss ich mich melderechtlich registrieren lassen?

Alfred @, Mittwoch, 04.11.2015 (vor 3551 Tagen) @ Sebastian1133445

Meine Frage bezog sich darauf, was eine "Zweitwohnung" bzw. Nebenwohnung definiert.

Was eine Nebenwohnung ist, ergibt sich aus dem Meldegesetz.
Was eine Zweitwohnung sein soll, ergibt sich aus der jeweiligen kommunalen Satzung.

Den Satzungen entnehme ich grob, dass eine Zweitwohnung bzw. Nebenwohnung eine Zweit- bzw. Nebenwohnung ist, wenn diese als solche angemeldet wird. Eine leicht verwirrende Definition.

Die zudem nur selten anzufinden ist - mir ist in dieser Form nur die Augsburger Satzung bekannt.

Ab wann wird aus "besuchen" "wohnen"?

Wenn man eine Wohnung bezieht. Bei Dir ist es umgekehrt. Du ziehst aus der elterlichen Wohnung aus.

Woran misst sich das Innehaben als Wohnung des Elternhauses?

An der (rechtlichen( Verfügungsbefugnis- Das ist bei Kindern in der elterlichen Wohnung eher selten der Fall.

Von aussen wirkt das auf mich wie eine riesige rechtliche Grauzone.

Das geht manchem Seher genau so.