zweitwohnsitzsteuer
Billy53, Dienstag, 10.11.2015 (vor 3562 Tagen)
Ich bin als Rentner schon in einen anderen Bundesland (Schleswig-Holstein) gezogen und habe mich dort als Hauptwohnsitz angemeldet.Meine Frau arbeitet noch einige Monate in Bayern bei unseren ersten Hauptwohnsitz.Jetzt soll sie obwohl sie noch nicht im neuen Hauptwohnsitz wohnt zweitwohnsteuer bezahlen nur weil sie auf dem neuen Mietsvertrag unterschrieben hat und mit drin steht.Ist das rechtens?
zweitwohnsitzsteuer
Rebell , Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3562 Tagen) @ Billy53
Ich bin als Rentner schon in einen anderen Bundesland (Schleswig-Holstein) gezogen und habe mich dort als Hauptwohnsitz angemeldet.Meine Frau arbeitet noch einige Monate in Bayern bei unseren ersten Hauptwohnsitz.
Bitte die "gierige" bayerische Kommune hier öffentlich nennen!
Jetzt soll sie obwohl sie noch nicht im neuen Hauptwohnsitz wohnt zweitwohnsteuer bezahlen nur weil sie auf dem neuen Mietsvertrag unterschrieben hat und mit drin steht.Ist das rechtens?
Entscheidend ist ob sie alleine diese Wohnung innehat - im Mietvertrag alleine oder doch gemeinsam als Vertragspartner geführt wird?
Bitte prüfen Sie ob diese eventuell im Einkommen unter der Geringverdienergrenze als Verh. über oder unter 37 000 € sich bewegt?
Im Zweifelsfalle danach fragen - !!
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René
, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3562 Tagen) @ Rebell
Bitte die "gierige" bayerische Kommune hier öffentlich nennen!
Ich lese heraus, dass diese "gierige" Kommune im Norden ist.
zweitwohnsitzsteuer
Billy53, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3561 Tagen) @ Rebell
Meine Frau wohnt jetzt zur Zeit alleine in unserer damals gemeinsame Wohnung,der Mietsvertrag läuft auf beide Namen.Ich habe jetzt eine neue Wohnung und wohne dort alleine und auch dieser neue Mietsvertrag wurde von uns beiden unterschrieben und sthen auch beide drin.Hat der Vermieter so verlangt das wir beide drin stehen und beide unterschreiben obwohl meine Frau noch in der anderen Wohnung wohnt weil sie noch einige Monate dort noch arbeiten muß bis sie auf Rente geht und dann in die neue Wohnung nachzieht.Sie hat sich hier noch nicht angemeldet soll aber schon zweitwonsitzsteuer bezahlen.Begreife ich irgend wie nicht so richtig.
Für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner wegen seiner Arbeitsstelle zusätzlich eine Wohnung in einer anderen Stadt unterhält, entschied das Bundesverfassungsgericht am 11.10.2005 Az.: 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in diesem Fall unzulässig wäre, da dies die Ehe diskriminiere und eine besondere Belastung für die Entscheidung der Eheleute für eine gemeinsame eheliche Wohnung darstelle.
Dieses Urteil habe ich im Internet gefunden.
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Billy53, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3561 Tagen) @ Rebell
Sie verdient 20400.-Euro netto im Jahr und meine Rente ist nur 663.-Euro.Hatte ich den bei der Behörde auch erzählt und er meinte,was ihm meine finanzelle miesere angehe und die Berechnung von 204,84.-Euro zweitwohnsitzsteuer wird nicht nach höhe des Einkommens berechnet.
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Billy53, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3561 Tagen) @ Rebell
Sie verdient 20400.-Euro netto im Jahr und meine Rente ist nur 663.-Euro.Hatte ich den bei der Behörde auch erzählt und er meinte,was ihm meine finanzelle miesere angehe und die Berechnung von 204,84.-Euro zweitwohnsitzsteuer wird nicht nach höhe des Einkommens berechnet.
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René
, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3562 Tagen) @ Billy53
Nach dem Meldegesetz ist eine Wohnung zu melden, wenn eine Wohnung bezogen wird. Ihr müsstet also erklären, dass deine Frau noch nicht diese neue Wohnung bezogen hat, sondern in der Absicht mit unterschrieben hat, da künftig zu wohnen.
Bei Ehepartnern ist es schwieriger, da das Gesetz die Annahme trifft, dass eine Hauptwohnung die "vorwiegend benutzte Wohnung der Familie". Daher ist es eben klarzustellen, dass deine Frau die alleinige Wohnung in Bayern hat.
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Alfred , Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3562 Tagen) @ René
.... dass deine Frau noch nicht diese neue Wohnung bezogen hat, sondern in der Absicht mit unterschrieben hat, da künftig zu wohnen.
Mit anderen Worten aus Sicht der Kommune: Sie hält diese Wohnung für Ihren persönlichen Lebensbedarf vor.
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Billy53, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3561 Tagen) @ Alfred
Aber auch wenn sie sich diese Wohnung für die Zukunft durch mich sich sichern läßt, warum muß sie zweitwohnsitzsteuer bezahlen obwohl sie ca.1000 km von dieser entfernt wohnt und arbeitet und diese Wohnung noch garnicht nutzt.
Für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner wegen seiner Arbeitsstelle zusätzlich eine Wohnung in einer anderen Stadt unterhält, entschied das Bundesverfassungsgericht am 11.10.2005 Az.: 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in diesem Fall unzulässig wäre, da dies die Ehe diskriminiere und eine besondere Belastung für die Entscheidung der Eheleute für eine gemeinsame eheliche Wohnung darstelle.
Dieses Urteil habe ich gestern im Internet gefunden.
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René
, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3561 Tagen) @ Billy53
So direkt ist das Urteil nicht anwendbar, da in dem Falle die Zweitwohnung nicht aus beruflichen Gründen genutzt wird.
Für Ehepaare, bei denen ein Ehepartner wegen seiner Arbeitsstelle zusätzlich eine Wohnung in einer anderen Stadt unterhält, entschied das Bundesverfassungsgericht am 11.10.2005 Az.: 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 dass die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in diesem Fall unzulässig wäre, da dies die Ehe diskriminiere und eine besondere Belastung für die Entscheidung der Eheleute für eine gemeinsame eheliche Wohnung darstelle.
Dieses Urteil habe ich gestern im Internet gefunden.
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Billy53, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3561 Tagen) @ René
Meine Frau nutzt die neue Wohnung noch nicht,aber die Gemeinde meint"das sie den Mietsvertrag mit unterschrieben hat und auch als Mitmieterin drin steht könnte sie als Nutzerin behandelt werden" für mich unlogisch,da sie nicht 1000 km durch Deutschland fährt um die neue Wohnung zu nutzen, diese nutzt sie erst wenn sie nachzieht.
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Rebell , Donnerstag, 12.11.2015 (vor 3561 Tagen) @ Billy53
Meine Frau nutzt die neue Wohnung noch nicht,aber die Gemeinde meint"das sie den Mietsvertrag mit unterschrieben hat und auch als Mitmieterin drin steht könnte sie als Nutzerin behandelt werden" für mich unlogisch,da sie nicht 1000 km durch Deutschland fährt um die neue Wohnung zu nutzen, diese nutzt sie erst wenn sie nachzieht.
Aha - mit dem Hinweis Bayern - die Frau verdiene also weniger als 33000 im Jahr und hier kommt mal die Bayerische Geringverdienerregelung voll zu Gunsten der Frau zum tragen.
Bitte noch die Kommune von Bayern nennen, vielleicht kann mal wieder ein überaus "radikaler" Zwst- Sachbearbeiter entlarvt werden.
Bitte hier unverblümt die Kommune nennen - vielleicht auch den Bürgermeister bzw. es reicht schon der oder die Sachbearbeiterin.
Nur In Bayern gilt die Geringverdienerregelung, diese haben die Jusos und die Junge Union mit einer Unterschriftenaktion - dazu haben auch viele Studenten und andere ZWB Unterstützung geleistet - diese gilt seit 1.1.2009 - allerdings als bürokratisches Monster - entwickelt im bayerischen Innenministerium - trotz heftigem Widerstand der Kommunalverbände!!
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Billy53, Donnerstag, 12.11.2015 (vor 3560 Tagen) @ Rebell
da haben wir ein kleines Mißverständniss.Das Amt Nodsee-Treene in 25866 erhebt zweitwohnsteuer nur weil meine Frau mit in dem Mietsvertrag der neuen Wohnung mit drin steht obwohl sie noch für ca.6 Monate din Bayern wohnt und arbeitet
Zweitwohnungsteuer
Alfred , Donnerstag, 12.11.2015 (vor 3561 Tagen) @ Billy53
Nordfriesland ist m.W. ein Amt und erhebt keine Zweitwohnungsteuer. Um welche Kommune handelt es sich?
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Billy53, Donnerstag, 12.11.2015 (vor 3560 Tagen) @ Alfred
Ich bin auf Nordstrand und das Amt Nordsee-Treene ist in 25866 Mildstedt
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Rebell , Freitag, 13.11.2015 (vor 3560 Tagen) @ Billy53
Ich bin auf Nordstrand und das Amt Nordsee-Treene ist in 25866 Mildstedt
Wenn die Frau im Mietvertrag als Mieterin steht und in Bayern wohnt, dann ist Zwst . fällig.
Das sind eben die Haken und Ösen
Trotzdem bestünde die Möglichkeit Einspruch einzulegen und zwar wegen Fehler in der Satzung - dort ist Bemessungsgrundlage bezogen auf 1964- zu diesem Punkt läuft seit 2 >Jahren ein Verfahren ( Beschwerde) beim Bundesverfassungsgericht - lt. Anwaltskanzlei bestünde die Möglichkeit Einspruch erheben und zugleich ruhendes Verfahren beantragen, damit ist sichergestellt, dass der Widerspruch geltend gemacht werden kann nach Entscheidung des BVfG.
Die Zwst muss bezahlt werden mit dem Vorbehalt - Die Aussichten sind sehr gut- nach der Entscheidung ist eine Rückzahlung plus 6 % Zinsen dann als Erfolg zu verbuchen.
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Billy53, Freitag, 13.11.2015 (vor 3560 Tagen) @ Rebell
Einspruch per Fax oder per Anwalt?Wenn per Anwalt kommen ja auch Kosten auf einem zu und Anwälte sind teuer.
Zweitwohnungsteuer
Rebell , Freitag, 13.11.2015 (vor 3560 Tagen) @ Billy53
Einspruch per Fax oder per Anwalt?
Einspruch kann auch ohne Anwalt erfolgen wegen Fristwahrung, wenn Frist f. Bescheid abgelaufen - empfiehtl sich Antrag auf Aaussetzung des Vollzugs, wegen rechtswidriger Satzung - entweder per Einschreiben oder Fax, damit Nachweis zum späteren Zeitpunkt gewährleistet ist
Wenn per Anwalt kommen ja auch Kosten auf einem zu und Anwälte sind teuer.
Dort wo mit Sicherheit der Kläger gute Aussichten hat, ist die Einschaltung eines Verwaltungsrechtlers - die billigste und sicherste Lösung.
Die Aussage Anwälte sind teuer - ist nicht allgemeinverbindlich.
Wie hoch ist eigentlich der geforderte Zweitwohnungssteuerbetrag?
Seriöse Anwälte arbeiten nach dem Streitwert, dieser wird in der Regel vom Gericht festgelegt.
Ein Anwalt hat die Möglichkeit nach Belieben abzurechnen- das hängt immer von der Vereinbarung aus.
Wenn z,B. der Steuerbescheid bei € 500 liegt, ja da kann es schon passieren, dass ein Anwalt u.U. vorab ein Honorar in Höhe von 2000 € sich vorstellt. Manche Anwälte nennen Stundensätze, das kann kein Mandant nachvollziehen wieviel Stunden dazu aufgewendet bzw nötig sind.
Empfehlung: Anwalt fragen - nur ein Anwalt für Verwaltungsrecht- Angelegenheiten kann auch die vom Gericht festgelgten Verfahrenskosten glaubwürdig darlegen.
Es kann allerdings auch vorkommen, dass ein Prozess gewonnen wird, bei geringem Streitwert steht u.U. einem Anwalt nur ein kleine Betrag zu, insbesondere wenn er noch zu einer Verhandlung anwesend sein muss. Dann entspricht die Entschädigung keinesfalls dem Aufwand gerecht zu werden.
Streitwert Zweitwohnungssteuer € 130.- Gerichts- und Anwaltskosten trotz Verhandlung weit unter € 100.--
Die Ängste sind oft unbegründet - alternativ - zieht man den Kopf ein und bezahlt - und meckert trotzdem weiter über die ungerecht Besteuerung.
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Billy53, Freitag, 13.11.2015 (vor 3559 Tagen) @ Rebell
Mein Vermieter war heute hier und meinte,wir sind nicht damit einverstanden das sie zweitwohnungsteuer bezahlen,wir machen einen neuen Mietsvertrag und tragen sie alleine ein ohne ihre Frau, die tragen wir erst nachträglich ein wenn sie nachzieht und sich hier als ersten Wohnsitz anmeldet und schon ist die Sache geregelt.
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Alfred , Freitag, 13.11.2015 (vor 3559 Tagen) @ Billy53
Das löst hoffentlich alle Probleme.
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Billy53, Freitag, 13.11.2015 (vor 3559 Tagen) @ Alfred
wird es bestimmt
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Rebell , Samstag, 14.11.2015 (vor 3559 Tagen) @ Billy53
wird es bestimmt
Ja herzlichen Glückwunsch, soooo einfach kann es oft sein sich ganz legal zur Wehr zu setzen, aber die meisten "Staatsbürger" sind oft vollkommen hilflos und werden nur wegen fehlender Informationen überrascht.