Zweitwohnsitz bei Lebenspartner anmelden

extrasb, Mittwoch, 11.11.2015 (vor 3504 Tagen)

Hallo liebe Mitglieder,

folgende Situation:
Ich wohne derzeit wieder bei meinen Eltern, arbeite dort auch in der nähe und pendel am Wochenende dann zu meiner Freundin die weiter weg wohnt.
Aufgrund Autoversicherung vom Firmenwagwn benötigen wir einen gemeinsamen Wohnsitz daher möchte ich einen Zweitwohnsitz bei ihr anmelden.

Muss ich bei dieser Konstellation Zweitwohnsitzsteuer bezahlen?

Möchte das Rathaus auch beim Zweitwohnsitz anmelden eine Vermieter Bescheinigung?

Und zu guter letzt falls sich einer gut auskennt und mir das beantworten kann: Darf man die Pendelfahrten beim Lohnsteuerjahresaushleich geltend machen?

Vielen Dank schon einmal für die Hilfe

Zweitwohnsitz bei Lebenspartner anmelden

Rebell @, Donnerstag, 12.11.2015 (vor 3503 Tagen) @ extrasb

Muss ich bei dieser Konstellation Zweitwohnsitzsteuer bezahlen?

igentlich eindeutig ja


Möchte das Rathaus auch beim Zweitwohnsitz anmelden eine Vermieter Bescheinigung?

Wozu denn - das ist doch nicht erforderlich? Besuch einer Freundin ist jederzeit ohne Zweitwohnsitz möglich ohne Zwst.

Und zu guter letzt falls sich einer gut auskennt und mir das beantworten kann: Darf man die Pendelfahrten beim Lohnsteuerjahresaushleich geltend machen?

Eine sehr gewagte Sache - dazu ist ein Steuerberater die bessere Adresse!
Denn so etwas kann ins Auge gehen, bei Lebenspartnergrundlagen.

Nebenwohnung bei Freundin anmelden

Alfred @, Donnerstag, 12.11.2015 (vor 3503 Tagen) @ extrasb

Aufgrund Autoversicherung vom Firmenwagwn benötigen wir einen gemeinsamen Wohnsitz daher möchte ich einen Zweitwohnsitz bei ihr anmelden.

Gemeint ist wohl "Nebenwohnung" - Voraussetzungen dafür findest Du im Bundesmeldegesetz.

Muss ich bei dieser Konstellation Zweitwohnsitzsteuer bezahlen?

Solange Deine Freundin Dir nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit bietet, fällt keine ZWSt an.

Möchte das Rathaus auch beim Zweitwohnsitz anmelden eine Vermieter Bescheinigung?

Auch bei Registrierung einer Nebenwohnung ist die Bestätigung des Wohnungsgebers erforderlich,

Und zu guter letzt falls sich einer gut auskennt und mir das beantworten kann: Darf man die Pendelfahrten beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen?

Wenn mit "Pendelfahrten die Fahrten zwischen Hauptwohnung und Nebenwohnung gemeint sind, gehe ich mal davon aus, dass sie als privat veranlasst anzusehen sind. Aber das ist Einkommensteuerrecht.