ZWSt trotz Erstwohnsitz des Ehepartners in der Wohnung

Rebell @, Freitag, 13.11.2015 (vor 3960 Tagen) @ Bergfreund 7

Danke für die Tipps. Wann beginnt die Einspruchsfrist wegen rechtswidriger Satzung zu laufen? Mit dem Datum des Bad Wiesseer Urteils am 30.10.15? Die im ZWST-Bescheid angegebene Frist ist nämlich schon abgelaufen?

Diese Satzung von Sonthofen war schon immer rechtswidrig, der Stadt Sonthofen ist dieses spätestens im Mai 2014 mitgeteilt worden - man hat wie in ganz Bayern nicht reagiert - nun ist eine rückwirkende Satzungsänderung nicht mehr möglich wegen Bestandschutz!

Trotzdem kannst einen Antrag stellen, da Dir während der Frist die neueste Entscheidung nicht bekannt gewesen sei, trotzdem ist und auch deshalb ist diese Satzung rechtswidrig und beantrage doch 4 Jahre rückwirkend - wegen rechtswidriger Satzung eine Rückvergütung plus Zinsen.

Ob und wie die Stadt Sonthofen reagiert, veröffentliche dieses bitte hier

im Forum.


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