Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Nichtanwendungserlass, Sonntag, 22.11.2015 (vor 3489 Tagen)

Hallo miteinander,
ich möchte mal ein paar Sachen mitteilen und eure Meinung dazu erfahren.
Da die ganze Sache noch akut ist,möchte ich keine genauen Orts-Personen-
angaben machen, da ich meine Steuereintreiber nicht unnötig schlau machen möchte!

Punkt 1 : Ich habe an der Ostseeküste seit 2001 einen angemeldeten
Nebenwohnsitz.Erstmals bekam ich 2015 einen Steuerbescheid zur Zahlung der
Zweitwohnungssteuer, rückwirkend bis 2011! Eine Satzung für die Erhebung zur
Zw-Steuer existiert seit 2002!

Punkt 2: Ich habe vor ein paar Jahren einen Antrag auf Nutzungsänderung zur Ferienvermietung
beim Bauamt gestellt.Wurde abgelehnt, trotz mehrerer Ferienwohnungen im nächsten
Umfeld, weil reines Wohngebiet.
Zwischenzeitlich gibt es ja Urteile, die Illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten als rechtswidrig ansehen, welche zu verbieten wären!
Natürlich läuft trotzdem alles weiter wie bisher!
Es wurde keine Wohnung/Haus verboten -Nein, die Gemeinde hat sich seit 2014
die Kurabgabe bzw Bettensteuer ausgedacht, um an der Illegalen Vermietung
zu partizipieren.
Im Gemeindebrief sprach man sich für eine Duldung, und den Versuch aus diese
Wohnungen für die Zukunft zu legalisieren!

Punkt 3: In dem Fragebogen zur Zw-Steuer aus 2015 habe ich eine gesonderte
Begründung zur Nichtveranlagung zwecks Zw-Steuer gelegt.

Sinnbildlich wie folgt:

Da eine Nutzungsänderung nicht möglich ist,trotzdem illegale
Ferienvermietung weiter geduldet wird,fühle ich mich beschwert.
Bis zu einer abschließenden Klärung, bzw Gleichbehandlung
bitte ich um Aussetzung Ihrer Forderungen.

Nach vier Monaten kam jetzt kommentarlos der Steuerbescheid,
wo die Frist zum Widerspruch läuft.

Was haltet Ihr von der erstmaligen Zahlung der Zw-Steuer erstmalig
nach 14 Jahren rückwirkend auf 4 Jahre?

Ist es realistisch möglich, die Zw-Steuer bezüglich der Illegalen
Ferienwohnungen , juristisch anzugreifen!

MfG

Nichtanwendungserlass

Zweitwohnungsteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Alfred @, Sonntag, 22.11.2015 (vor 3489 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Die illegalen Ferienwohnungen sind eine Frage der Bauordnung und nicht der Erhebung einer ZWSt bzw. der Satzung. Wenn der Steuertatbestand erfüllt ist, kann ZWSt erhoben werden. Deswegen sehe ich keine realistische Möglichkeit, die Satzung juristisch anzugreifen. Ob die Satzung aus anderen allgemein oder im Einzelfall angreifbar ist, lässt sich ohne Kenntnis der Satzung nicht sagen.

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Rebell @, Montag, 23.11.2015 (vor 3488 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Punkt 1 : Ich habe an der Ostseeküste seit 2001 einen angemeldeten
Nebenwohnsitz.Erstmals bekam ich 2015 einen Steuerbescheid zur Zahlung der
Zweitwohnungssteuer, rückwirkend bis 2011! Eine Satzung für die Erhebung zur
Zw-Steuer existiert seit 2002!

Ja da kannst wohl froh und glücklich sein, von 2002 bis 2011 bist ohne Entdeckung geblieben und hast die Zwst. also gespart.


Punkt 2: Ich habe vor ein paar Jahren einen Antrag auf Nutzungsänderung zur Ferienvermietung
beim Bauamt gestellt.Wurde abgelehnt, trotz mehrerer Ferienwohnungen im nächsten Umfeld, weil reines Wohngebiet.
Zwischenzeitlich gibt es ja Urteile, die Illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten als rechtswidrig ansehen, welche zu verbieten wären!
Natürlich läuft trotzdem alles weiter wie bisher!
Es wurde keine Wohnung/Haus verboten -Nein, die Gemeinde hat sich seit 2014 > die Kurabgabe bzw Bettensteuer ausgedacht, um an der Illegalen Vermietung zu partizipieren.

Das enstpricht wohl dem Recht der Kommunalen Selbstverwaltung und ist legal!

Im Gemeindebrief sprach man sich für eine Duldung, und den Versuch aus diese Wohnungen für die Zukunft zu legalisieren!

Das ist wohl ein sehr heisses Eisen, denn hier geht es um die bundesweite einheitlich gültige Rechtslage der Baunutzungsverordnung. Dazu bedarf es, eigentlich längst fällige grundsätzliche Änderung der Bauordnung. Ob es allerdings dazukommen kann - ist seit Jahren ein großes Dilemma, denn es müsste die Bauordnung bundesweit geändert werden und dazu gibt es viel zu viel Gegenwind. Nur wegen der paar Ferienorte - im Verhältnis zu viel größeren Problemen wenn díesen Forderungen wirklich entsprochen würde.

Dagegen zu prozessieren ist bei der bestehenden Rechtslage ziemlich erfolglos.

Oder aber man startet mit einem Anwalt den Versuch und bietet gleichzeitig ruhendes Verfahren, bis zur einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit dem Vorteil, dass 30 Jahre lang die Möglichkeit besteht die Klage zu aktivieren- um danach sogar rückwirkend Recht zugesprochen zu bekommen.

Punkt 3: In dem Fragebogen zur Zw-Steuer aus 2015 habe ich eine gesonderte Begründung zur Nichtveranlagung zwecks Zw-Steuer gelegt.

Sinnbildlich wie folgt:

Da eine Nutzungsänderung nicht möglich ist,trotzdem illegale
Ferienvermietung weiter geduldet wird,fühle ich mich beschwert.
Bis zu einer abschließenden Klärung, bzw Gleichbehandlung
bitte ich um Aussetzung Ihrer Forderungen.

Nach vier Monaten kam jetzt kommentarlos der Steuerbescheid,
wo die Frist zum Widerspruch läuft.

Was haltet Ihr von der erstmaligen Zahlung der Zw-Steuer erstmalig
nach 14 Jahren rückwirkend auf 4 Jahre?

Das ist so üblich und entspricht der Rechtssprechung in Deutschland.

dazu ist es erforderlich die Satzung hier zu veröffentlichen oder den erhebenden Ort bzw. Satzungsbeschhlüsse bekannt zu geben.

Alternaive: Die Wohnung sofort als passende Antwort verkaufen und dort wo keine solchen "Schröpforgien" üblich sind investieren!

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Nichtanwendungserlass, Montag, 23.11.2015 (vor 3488 Tagen) @ Rebell

Punkt 1 : Ich habe an der Ostseeküste seit 2001 einen angemeldeten
Nebenwohnsitz.Erstmals bekam ich 2015 einen Steuerbescheid zur Zahlung der
Zweitwohnungssteuer, rückwirkend bis 2011! Eine Satzung für die Erhebung zur
Zw-Steuer existiert seit 2002!

Ja da kannst wohl froh und glücklich sein, von 2002 bis 2011 bist ohne Entdeckung geblieben und hast die Zwst. also gespart.

OK,aber hat die Gemeinde nicht auch für Steuergerechtigkeit zu sorgen!
Aus welchen Gründen ich "vergessen" wurde, kann ich nicht nachvollziehen.
Allerdings bekam ich den Fragebogen für die Zwst. ca 2 Wochen später,
nachdem ich wegen einer anderen Sache, Klage gegen die Gemeinde erhob!


Punkt 2: Ich habe vor ein paar Jahren einen Antrag auf Nutzungsänderung zur Ferienvermietung
beim Bauamt gestellt.Wurde abgelehnt, trotz mehrerer Ferienwohnungen im nächsten Umfeld, weil reines Wohngebiet.
Zwischenzeitlich gibt es ja Urteile, die Illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten als rechtswidrig ansehen, welche zu verbieten wären!
Natürlich läuft trotzdem alles weiter wie bisher!
Es wurde keine Wohnung/Haus verboten -Nein, die Gemeinde hat sich seit 2014 > die Kurabgabe bzw Bettensteuer ausgedacht, um an der Illegalen Vermietung zu partizipieren.

Das enstpricht wohl dem Recht der Kommunalen Selbstverwaltung und ist legal!

Ich war bisher der Auffassung, das Verwaltungen und Behörden in besonderem Maße
der Rechtstreue unterliegen.

Ich kann aus Illegal erworbenen Sachen ja auch keinen Eigentumsanspruch ableiten!

Im Gemeindebrief sprach man sich für eine Duldung, und den Versuch aus diese Wohnungen für die Zukunft zu legalisieren!


Das ist wohl ein sehr heisses Eisen, denn hier geht es um die bundesweite einheitlich gültige Rechtslage der Baunutzungsverordnung. Dazu bedarf es, eigentlich längst fällige grundsätzliche Änderung der Bauordnung. Ob es allerdings dazukommen kann - ist seit Jahren ein großes Dilemma, denn es müsste die Bauordnung bundesweit geändert werden und dazu gibt es viel zu viel Gegenwind. Nur wegen der paar Ferienorte - im Verhältnis zu viel größeren Problemen wenn díesen Forderungen wirklich entsprochen würde.

Dagegen zu prozessieren ist bei der bestehenden Rechtslage ziemlich erfolglos.

Oder aber man startet mit einem Anwalt den Versuch und bietet gleichzeitig ruhendes Verfahren, bis zur einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit dem Vorteil, dass 30 Jahre lang die Möglichkeit besteht die Klage zu aktivieren- um danach sogar rückwirkend Recht zugesprochen zu bekommen.

Hier komme ich mental nicht mit,welchen Vorteil hätte so eine Klage bezüglich
der Zwst. für mich ?

Punkt 3: In dem Fragebogen zur Zw-Steuer aus 2015 habe ich eine gesonderte Begründung zur Nichtveranlagung zwecks Zw-Steuer gelegt.

Sinnbildlich wie folgt:

Da eine Nutzungsänderung nicht möglich ist,trotzdem illegale
Ferienvermietung weiter geduldet wird,fühle ich mich beschwert.
Bis zu einer abschließenden Klärung, bzw Gleichbehandlung
bitte ich um Aussetzung Ihrer Forderungen.

Nach vier Monaten kam jetzt kommentarlos der Steuerbescheid,
wo die Frist zum Widerspruch läuft.

Was haltet Ihr von der erstmaligen Zahlung der Zw-Steuer erstmalig
nach 14 Jahren rückwirkend auf 4 Jahre?

Das ist so üblich und entspricht der Rechtssprechung in Deutschland.

dazu ist es erforderlich die Satzung hier zu veröffentlichen oder den erhebenden Ort bzw. Satzungsbeschhlüsse bekannt zu geben.

Alternaive: Die Wohnung sofort als passende Antwort verkaufen und dort wo keine solchen "Schröpforgien" üblich sind investieren!

Eigentlich war dieser Nebenwohnsitz nicht als Investition gedacht, sondern als
Altersruhesitz.Vor 15 Jahren gab es auch noch nicht diese Schröpforgien!
Weder Parkplatz-Kurabgabe-Regensteuer oder Zwst!
Ein weiteres Problem ist die nicht erteilte Nutzungsänderung zur Ferienwohnnutzung.
Jeder Käufer möchte die Immo legal als Ferienwohnung refinanzieren!
Ansonsten kann man nicht kostendeckend verkaufen.

Ich möchte mich trotzdem erstmal für die Antworten bedanken.
Da ich mit der Zitier-Funktion nicht richtig klar gekommen bin,könnte es ein
wenig unübersichtlich sein.

MfG

Nichtanwendungserlass

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Rebell @, Dienstag, 24.11.2015 (vor 3487 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Ja da kannst wohl froh und glücklich sein, von 2002 bis 2011 bist ohne Entdeckung geblieben und hast die Zwst. also gespart.


OK,aber hat die Gemeinde nicht auch für Steuergerechtigkeit zu sorgen!

Hierzu volle Zustimmung, aber das Problem liegt eben darin, dass alle Kommunen in Sachen Steuer nicht mit nötiger Sorgfalt um Steuergerechtigkeit bemüht sein müssen. Aus diesen Gründen kann man behaupten - wird die Zwst nicht vom Finanzamt erhoben. Die Sachbearbeiter in den Kommunen sind einfach mal keine Steuerfachleute.

Aus welchen Gründen ich "vergessen" wurde, kann ich nicht nachvollziehen.

Das liegt eben im System - die Zwst. ist in erster Linie ein "Geschäftsmodell" das mit ???? wenig Aufwand am einfachsten widerstandslos durchgesetzt werden kann. Meinungsbildung bzw. Wahlrecht vor Ort - Fehlanzeige - Widerstand im Grunde relativ gering. Von den Einheimischen zusätzlich gewünscht - wer sooo reich ist sich eine Zweitwohnung zu leisten sollte zur Kasse gebeten werden.

Allerdings bekam ich den Fragebogen für die Zwst. ca 2 Wochen später,
nachdem ich wegen einer anderen Sache, Klage gegen die Gemeinde erhob!

Dieses Vorgehen ist beispielhaft übertragbar von Flensburg bis Berchtesgaden- bloss nicht aufmucken - sonst kommt die Peitsche. Da könnte man noch ganz andere Fälle aufzählen, wo ein ZWB. in einer Gemeinde nach 5 jährigem Rechtsstreit mit der Gemeinde, dort nach mehreren Verfahren die Steuerbescheide aufgehoben wurden. Ab diesem Zeitpunkt standen fast im monatlichen Rythmus allerlei Behörden zur Überprüfung auf dem Anwesen des "Siegers" - da wurde das Recht mit Füßen getreten- deutlich erkennbar die "gute" Zusammenarbeit von übergeordneten Behörden- Falschaussagen vor Gericht machten die Runde komplett.

beim Bauamt gestellt.Wurde abgelehnt, trotz mehrerer Ferienwohnungen im nächsten Umfeld, weil reines Wohngebiet.

Zwischenzeitlich gibt es ja Urteile, die Illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten als rechtswidrig ansehen, welche zu verbieten wären!
Natürlich läuft trotzdem alles weiter wie bisher!

Das ist in der Regel überall so - die Vetternwirtschaft ist nicht eingrenzbar und nur schwierig nachweisbar.

Es wurde keine Wohnung/Haus verboten -Nein, die Gemeinde hat sich seit 2014 > die Kurabgabe bzw Bettensteuer ausgedacht, um an der Illegalen Vermietung zu partizipieren.

Das enstpricht wohl dem Recht der Kommunalen Selbstverwaltung und ist legal!

Ich war bisher der Auffassung, das Verwaltungen und Behörden in besonderem Maße der Rechtstreue unterliegen.

Das ist wohl Irrtum!

Ich kann aus Illegal erworbenen Sachen ja auch keinen Eigentumsanspruch ableiten!

Aber die Kommunen werden über die Kommunalverbände voll unterstützt, denn es geht um die Aufbesserung der Finanzen, dazu ist jedes erdenkliche Mittel gut genug- denn Geld allein stinkt nicht egal wo und wie es hereinkommt.

Im Gemeindebrief sprach man sich für eine Duldung, und den Versuch aus diese Wohnungen für die Zukunft zu legalisieren!

und warum? es geht in der Hauptsache um die Einheimischen, diesen würden bei Verfolgung und Vollzug der BauNVO die Einnahmen aus der Vermietung an ständig sich wechselnde Gäste total wegbrechen!!!ja ganze Existenzen wären wohl gefährdet.

Oder aber man startet mit einem Anwalt den Versuch und bietet gleichzeitig ruhendes Verfahren, bis zur einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit dem Vorteil, dass 30 Jahre lang die Möglichkeit besteht die Klage zu aktivieren- um danach sogar rückwirkend Recht zugesprochen zu bekommen.

Hier komme ich mental nicht mit,welchen Vorteil hätte so eine Klage bezüglich der Zwst. für mich ?

Ob Du noch einen Vorteil hättest- das kommt es auf das Alter wohl an, aber die Rechtsprechung ändert sich im Laufe der Zeit, allerdings nur dann wenn die Klagen sich so häufen, dass man irgendwann bei der Rechtsprechung umschaltet. bestes Beispiel degr. Staffelung der Steuersätze - im Jahr 2004 hat ein Münchner sogar eine Normenkontrollklage erhoben und genau diese Ungerechtigkeit deutlich in der Begründung vorgetragen - vom VGH mit Urteil im Appril 2006 abgeschmettert Revision nicht zugelassen- jetzt nach 10 Jahren 2014 hat das BVfG. im Jan 2014 die Ungleichbehandlung von der Stadt Konstanz in einem Grundsatzurteil diese Satzungen rür rechtswidrig erklärt.Na und siehe da eine ganze Menge ruhende Verfahren können nun 10 Jahre rückwirkend wegen rechtswidriger Satzungen - aufgrund Ihrer Klagen zurückfordern.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass die wenigsten Betroffenen auch bereit sind zu einer Klage und lieber den bequemeren Weg gehen und murrend einfach bezahlen.

Alternaive: Die Wohnung sofort als passende Antwort verkaufen und dort wo keine solchen "Schröpforgien" üblich sind investieren!

Eigentlich war dieser Nebenwohnsitz nicht als Investition gedacht, sondern als Altersruhesitz.Vor 15 Jahren gab es auch noch nicht diese Schröpforgien!

Da bist nicht Alleine 100 000de haben so kalkuliert.

Das Dilemma liegt auch noch beim bundesweiten gesetzlich so gewollten vorsätzlichen Kommunalen Finanzausgleich, denn jede Kommune erhält nur im KFAG Zuwendungen für Bürger mit Erstwohnsitz, das sind in der Regel etwa 1000 € pro Jahr, damit ist es legitim mit der Zwst- Satzung diese Bürger mit der Zweitwohnung zur Ummeldung als Erstwohnsitz zu ködern. Verstöße gegen das Meldegesetz werden in der Regel nicht geahndet, insbesondere wenn ein Bürger nur wenige Tage oder Wochen diese Wohnung nutzt und sich mit Erstwohnsitz dort anemeldet - damdit umgeht er die Zwst.- für die Gemeinde meist noch rentabler als die Zwst. aber die andere Gemeinde - dort wo er sich ständig aufhält dieser entgehen diese Einnahmen. auch hier ist es zuviel Aufwand alles unter Kontrolle zu bringen.
Jede Kommune welche die Zwst einführt sei es nun Wiesbaden .- Offenburg - oders sonst wo -kann man lesen, dass die Erstwohnsitzfrage
viel entscheidender ist als die Zwst alleine.

Jeder Käufer möchte die Immo legal als Ferienwohnung refinanzieren!
Ansonsten kann man nicht kostendeckend verkaufen.

Das ist jedem Bürgermeister und Gemeinde- oder Stadtrat reichlich bekannt, viele freuen sich kostengünstig so eine Immobilie zu erwerben.

Entweder weiter ärgern - Klagen - oder verkaufen - oder bezahlen - dazu gibts keine Alternative

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Nichtanwendungserlass, Dienstag, 24.11.2015 (vor 3487 Tagen) @ Rebell

Ja da kannst wohl froh und glücklich sein, von 2002 bis 2011 bist ohne Entdeckung geblieben und hast die Zwst. also gespart.


OK,aber hat die Gemeinde nicht auch für Steuergerechtigkeit zu sorgen!

Hierzu volle Zustimmung, aber das Problem liegt eben darin, dass alle Kommunen in Sachen Steuer nicht mit nötiger Sorgfalt um Steuergerechtigkeit bemüht sein müssen. Aus diesen Gründen kann man behaupten - wird die Zwst nicht vom Finanzamt erhoben. Die Sachbearbeiter in den Kommunen sind einfach mal keine Steuerfachleute.

Aus welchen Gründen ich "vergessen" wurde, kann ich nicht nachvollziehen.


Das liegt eben im System - die Zwst. ist in erster Linie ein "Geschäftsmodell" das mit ???? wenig Aufwand am einfachsten widerstandslos durchgesetzt werden kann. Meinungsbildung bzw. Wahlrecht vor Ort - Fehlanzeige - Widerstand im Grunde relativ gering. Von den Einheimischen zusätzlich gewünscht - wer sooo reich ist sich eine Zweitwohnung zu leisten sollte zur Kasse gebeten werden.

Nach allem was ich bisher gelesen habe,sind die Möglichkeiten sich der Zwst.
zu widersetzen, ja auch ziemlich gering!

Allerdings bekam ich den Fragebogen für die Zwst. ca 2 Wochen später,
nachdem ich wegen einer anderen Sache, Klage gegen die Gemeinde erhob!


Dieses Vorgehen ist beispielhaft übertragbar von Flensburg bis Berchtesgaden- bloss nicht aufmucken - sonst kommt die Peitsche. Da könnte man noch ganz andere Fälle aufzählen, wo ein ZWB. in einer Gemeinde nach 5 jährigem Rechtsstreit mit der Gemeinde, dort nach mehreren Verfahren die Steuerbescheide aufgehoben wurden. Ab diesem Zeitpunkt standen fast im monatlichen Rythmus allerlei Behörden zur Überprüfung auf dem Anwesen des "Siegers" - da wurde das Recht mit Füßen getreten- deutlich erkennbar die "gute" Zusammenarbeit von übergeordneten Behörden- Falschaussagen vor Gericht machten die Runde komplett.

Hätte mir jemand dies vor ein paar Monaten erzählt,hätte ich das als vollkommen
überzogen beurteilt! Mittlerweile habe ich meine Vorstellung vom "Rechtsstaatlichen handeln" revidieren müssen.Erstaunlich gut funktioniert
unter verschiedenen Behörden und Verwaltungen, anscheinend auch der kurze
Dienstweg per Telefon, als "Frühwarnmaßnahme" untereinander!
Läßt sich immer sehr schön an der Datierung der Schreiben ,sowie der bis zu einer Woche verspäteten Frankierung ablesen.

beim Bauamt gestellt.Wurde abgelehnt, trotz mehrerer Ferienwohnungen im nächsten Umfeld, weil reines Wohngebiet.

Zwischenzeitlich gibt es ja Urteile, die Illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten als rechtswidrig ansehen, welche zu verbieten wären!
Natürlich läuft trotzdem alles weiter wie bisher!

Das ist in der Regel überall so - die Vetternwirtschaft ist nicht eingrenzbar und nur schwierig nachweisbar.

Es wurde keine Wohnung/Haus verboten -Nein, die Gemeinde hat sich seit 2014 > die Kurabgabe bzw Bettensteuer ausgedacht, um an der Illegalen Vermietung zu partizipieren.

Das enstpricht wohl dem Recht der Kommunalen Selbstverwaltung und ist legal!

Ich war bisher der Auffassung, das Verwaltungen und Behörden in besonderem Maße der Rechtstreue unterliegen.


Das ist wohl Irrtum!

Ich kann aus Illegal erworbenen Sachen ja auch keinen Eigentumsanspruch ableiten!

Aber die Kommunen werden über die Kommunalverbände voll unterstützt, denn es geht um die Aufbesserung der Finanzen, dazu ist jedes erdenkliche Mittel gut genug- denn Geld allein stinkt nicht egal wo und wie es hereinkommt.

Im Gemeindebrief sprach man sich für eine Duldung, und den Versuch aus diese Wohnungen für die Zukunft zu legalisieren!


und warum? es geht in der Hauptsache um die Einheimischen, diesen würden bei Verfolgung und Vollzug der BauNVO die Einnahmen aus der Vermietung an ständig sich wechselnde Gäste total wegbrechen!!!ja ganze Existenzen wären wohl gefährdet.

Genau so wurde auch von der Gemeinde argumentiert!
Trotzdem gibt es ja seit mittlerweile drei Jahren eine glasklare Rechtsprechung,
die weder Bauämter -Gemeinden-noch Vermieter in irgend einer Art tangiert.
Wasch mir den Pelz,aber mach mich nicht nass!

Oder aber man startet mit einem Anwalt den Versuch und bietet gleichzeitig ruhendes Verfahren, bis zur einer Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit dem Vorteil, dass 30 Jahre lang die Möglichkeit besteht die Klage zu aktivieren- um danach sogar rückwirkend Recht zugesprochen zu bekommen.

Hier komme ich mental nicht mit,welchen Vorteil hätte so eine Klage bezüglich der Zwst. für mich ?

Ob Du noch einen Vorteil hättest- das kommt es auf das Alter wohl an, aber die Rechtsprechung ändert sich im Laufe der Zeit, allerdings nur dann wenn die Klagen sich so häufen, dass man irgendwann bei der Rechtsprechung umschaltet. bestes Beispiel degr. Staffelung der Steuersätze - im Jahr 2004 hat ein Münchner sogar eine Normenkontrollklage erhoben und genau diese Ungerechtigkeit deutlich in der Begründung vorgetragen - vom VGH mit Urteil im Appril 2006 abgeschmettert Revision nicht zugelassen- jetzt nach 10 Jahren 2014 hat das BVfG. im Jan 2014 die Ungleichbehandlung von der Stadt Konstanz in einem Grundsatzurteil diese Satzungen rür rechtswidrig erklärt.Na und siehe da eine ganze Menge ruhende Verfahren können nun 10 Jahre rückwirkend wegen rechtswidriger Satzungen - aufgrund Ihrer Klagen zurückfordern.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass die wenigsten Betroffenen auch bereit sind zu einer Klage und lieber den bequemeren Weg gehen und murrend einfach bezahlen.

Da werde ich nochmal mit einem Anwalt sprechen,ob so eine Klage für mich in Frage kommen würde.

Alternaive: Die Wohnung sofort als passende Antwort verkaufen und dort wo keine solchen "Schröpforgien" üblich sind investieren!

Eigentlich war dieser Nebenwohnsitz nicht als Investition gedacht, sondern als Altersruhesitz.Vor 15 Jahren gab es auch noch nicht diese Schröpforgien!

Da bist nicht Alleine 100 000de haben so kalkuliert.

Das Dilemma liegt auch noch beim bundesweiten gesetzlich so gewollten vorsätzlichen Kommunalen Finanzausgleich, denn jede Kommune erhält nur im KFAG Zuwendungen für Bürger mit Erstwohnsitz, das sind in der Regel etwa 1000 € pro Jahr, damit ist es legitim mit der Zwst- Satzung diese Bürger mit der Zweitwohnung zur Ummeldung als Erstwohnsitz zu ködern. Verstöße gegen das Meldegesetz werden in der Regel nicht geahndet, insbesondere wenn ein Bürger nur wenige Tage oder Wochen diese Wohnung nutzt und sich mit Erstwohnsitz dort anemeldet - damdit umgeht er die Zwst.- für die Gemeinde meist noch rentabler als die Zwst. aber die andere Gemeinde - dort wo er sich ständig aufhält dieser entgehen diese Einnahmen. auch hier ist es zuviel Aufwand alles unter Kontrolle zu bringen.
Jede Kommune welche die Zwst einführt sei es nun Wiesbaden .- Offenburg - oders sonst wo -kann man lesen, dass die Erstwohnsitzfrage
viel entscheidender ist als die Zwst alleine.

Wenn ich solo wäre ,wäre das auch mein erster Wohnsitz.
Mit Kindern und Ehepartner ist die Sache aber nicht ganz so einfach.
Stichwort:Kranken bzw Familienversicherung,gemeinsame Steuerveranlagung,
und einiges anderes.

Jeder Käufer möchte die Immo legal als Ferienwohnung refinanzieren!
Ansonsten kann man nicht kostendeckend verkaufen.


Das ist jedem Bürgermeister und Gemeinde- oder Stadtrat reichlich bekannt, viele freuen sich kostengünstig so eine Immobilie zu erwerben.

Entweder weiter ärgern - Klagen - oder verkaufen - oder bezahlen - dazu gibts keine Alternative

Ärgern tut man sich so oder so ,das einzige was es umsonst gibt.
Eher klagen und nicht verkaufen,dafür aber die Gemeinde jede Woche mit einer neuen Eingabe beschäftigen.

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Rebell @, Mittwoch, 25.11.2015 (vor 3486 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Ärgern tut man sich so oder so ,das einzige was es umsonst gibt.
Eher klagen und nicht verkaufen,dafür aber die Gemeinde jede Woche mit einer neuen Eingabe beschäftigen.

Dazu folgender Tipp: Bezahle die Zweitwohnungssteuer einfach unter Vorbehalt, mit dem Hinweis Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und versuche gleichzeitig zusätzlich eine Anzeigedrohung zu übermitteln,formlos
Adresse hierfür die Gemeinde mit Kopie an die kommunale Aufsichtsbehörde.
dazu Frist setzen und mit Klage beim VG. ankündigen.

Kopien an Abgeordnete MDL und MDB aus der Region!!

"Mich stören der Missbrauch und Verstoß gegen die BauNVO, dass im eigentlichen Wohngebiet die Vermietung an sich ständig wechselnde Gäste von der Gemeinde nicht unterbunden wird." Dazu Beweise anführen in der Zeit von bis im Haus # usw. wo nachweislich so etwas stattfindet.

nach Untätigkeit folglich

Die Klage an das Verwaltungsgericht

Möchte wetten, so etwas trägt Früchte, dabei ist zu bedenken, dass damit bei der Gemeinde Du eine "angesehene Persönlichkeit bist"

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Nichtanwendungserlass, Donnerstag, 26.11.2015 (vor 3486 Tagen) @ Rebell

Ärgern tut man sich so oder so ,das einzige was es umsonst gibt.
Eher klagen und nicht verkaufen,dafür aber die Gemeinde jede Woche mit einer neuen Eingabe beschäftigen.


Dazu folgender Tipp: Bezahle die Zweitwohnungssteuer einfach unter Vorbehalt, mit dem Hinweis Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz und versuche gleichzeitig zusätzlich eine Anzeigedrohung zu übermitteln,formlos
Adresse hierfür die Gemeinde mit Kopie an die kommunale Aufsichtsbehörde.
dazu Frist setzen und mit Klage beim VG. ankündigen.

Kopien an Abgeordnete MDL und MDB aus der Region!!

Fruchtlos-angeblich parteilos, aber Mandats-Träger einer C-Partei!


"Mich stören der Missbrauch und Verstoß gegen die BauNVO, dass im eigentlichen Wohngebiet die Vermietung an sich ständig wechselnde Gäste von der Gemeinde nicht unterbunden wird." Dazu Beweise anführen in der Zeit von bis im Haus # usw. wo nachweislich so etwas stattfindet.

nach Untätigkeit folglich

Die Klage an das Verwaltungsgericht

Möchte wetten, so etwas trägt Früchte, dabei ist zu bedenken, dass damit bei der Gemeinde Du eine "angesehene Persönlichkeit bist"

Wer die Wahrheit sagt,braucht ein schnelles Pferd!

Gehen oder Bleiben -wenn das entschieden ist, kann man allerhand unternehmen!

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Gustav @, Donnerstag, 26.11.2015 (vor 3485 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Ja da kannst wohl froh und glücklich sein, von 2002 bis 2011 bist ohne Entdeckung geblieben und hast die Zwst. also gespart.


OK,aber hat die Gemeinde nicht auch für Steuergerechtigkeit zu sorgen!

trifft niemals auf Kommunen zu, denn dazu fehlen denen die Fähigkeiten, nur über die Zwst sind diese Steuerbehörden geworden

beim Bauamt gestellt.Wurde abgelehnt, trotz mehrerer Ferienwohnungen im nächsten Umfeld, weil reines Wohngebiet.

http://www.welt.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/article142372890/Ferienwohnungen-i...

In diesem Bericht ist deutlich erkennbar wie es in Deutschland bestellt ist mit der Rechtstaatlichkeit

Zwischenzeitlich gibt es ja Urteile, die Illegale Ferienwohnungen in Wohngebieten als rechtswidrig ansehen, welche zu verbieten wären!

ich wette das kommt noch - irgendwann greift die BauNVO

Es wurde keine Wohnung/Haus verboten -Nein, die Gemeinde hat sich seit 2014 > die Kurabgabe bzw Bettensteuer ausgedacht, um an der Illegalen Vermietung zu partizipieren.

Urheber der Gesetzesbrecherei auf breiter Basis sind die Kommunalverbände, da hat mal jemand Vergleiche mit der Mafia angestellt.

Ich war bisher der Auffassung, das Verwaltungen und Behörden in besonderem Maße der Rechtstreue unterliegen.

Eher noch das Finanzamt, aber das was sich diese Kommunen leisten - weit gefehlt.

Ich kann aus Illegal erworbenen Sachen ja auch keinen Eigentumsanspruch ableiten!

Das mag sein, aber bestes Beispiel gestohlene Steuerdateien werden mit Millionen vom Staat belohnt bzw. abgekauft

Aber die Kommunen werden über die Kommunalverbände voll unterstützt, denn es geht um die Aufbesserung der Finanzen, dazu ist jedes erdenkliche Mittel gut genug- denn Geld allein stinkt nicht egal wo und wie es hereinkommt.

und warum? es geht in der Hauptsache um die Einheimischen, diesen würden bei Verfolgung und Vollzug der BauNVO die Einnahmen aus der Vermietung an ständig sich wechselnde Gäste total wegbrechen!!!ja ganze Existenzen wären wohl gefährdet.

Das Problem an der ganzen Sache ist, dass die wenigsten Betroffenen auch bereit sind zu einer Klage und lieber den bequemeren Weg gehen und murrend einfach bezahlen.

Das ist das Hauptproblem

Das Dilemma liegt auch noch beim bundesweiten gesetzlich so gewollten vorsätzlichen Kommunalen Finanzausgleich, denn jede Kommune erhält nur im KFAG Zuwendungen für Bürger mit Erstwohnsitz, das sind in der Regel etwa 1000 € pro Jahr, damit ist es legitim mit der Zwst- Satzung diese Bürger mit der Zweitwohnung zur Ummeldung als Erstwohnsitz zu ködern. Verstöße gegen das Meldegesetz werden in der Regel nicht geahndet, insbesondere wenn ein Bürger nur wenige Tage oder Wochen diese Wohnung nutzt und sich mit Erstwohnsitz dort anemeldet - damdit umgeht er die Zwst.- für die Gemeinde meist noch rentabler als die Zwst. aber die andere Gemeinde - dort wo er sich ständig aufhält dieser entgehen diese Einnahmen. auch hier ist es zuviel Aufwand alles unter Kontrolle zu bringen.
Jede Kommune welche die Zwst einführt sei es nun Wiesbaden .- Offenburg - oders sonst wo -kann man lesen, dass die Erstwohnsitzfrage
viel entscheidender ist als die Zwst alleine.

Ärgern tut man sich so oder so ,das einzige was es umsonst gibt.
Eher klagen und nicht verkaufen,dafür aber die Gemeinde jede Woche mit einer neuen Eingabe beschäftigen.

Fazit: Alle illegalen Vermieter beim Landratsamt melden unter Berufung ich fühle mich als Zweitwohnungsinhaber gestört bei der Vermietung an ständig sich wechselnde Gäste

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

René ⌂ @, Mittwoch, 25.11.2015 (vor 3486 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Wenn du 14 Jahre nicht "aufgefallen" bist, so freue dich doch nun. Denn damit ist ja ein Großteil der offenen Summe verjährt. Irrtum zu deinen Gunsten.

Warum du übersehen wurdest, wird dir sicher niemand sagen können. Und unwahrscheinlich ist es nicht, dass nach der Klageerhebung jemand aufgefallen ist, dass du da eben nicht mit Hauptwohnung registriert bist.

Du kannst im Sinne der Steuergerechtigkeit natürlich Wind machen, dass die Kommune ihre Register prüft. Nützt dir nur für deinen Fall kaum weiter.

Was die Debatte zur Baunutzungsverordnung angeht: Es ist ein Werkzeug, mit dem die Kommunen steuern können. Letztendlich obliegt es der politischen Vertretung in der Kommune, den entsprechenden Bebauungsplan abzuändern, falls der Bedarf für die Ausweisung zum Wohngebiet nicht mehr gesehen wird. Wenn da schon vor Aufstellung Ferienwohnungen existierten, haben diese Bestandsschutz.

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Rebell @, Mittwoch, 25.11.2015 (vor 3486 Tagen) @ René

Was die Debatte zur Baunutzungsverordnung angeht: Es ist ein Werkzeug, mit dem die Kommunen steuern können. Letztendlich obliegt es der politischen Vertretung in der Kommune, den entsprechenden Bebauungsplan abzuändern, falls der Bedarf für die Ausweisung zum Wohngebiet nicht mehr gesehen wird. Wenn da schon vor Aufstellung Ferienwohnungen existierten, haben diese Bestandsschutz.

Da wäre ich wohl etwas skeptischer mit dem Bestandschutz- Rechtsbruch ist und bleibt Rechtsbruch, da ist es mit dem Bestandschutz nicht weit her.

Da seit 14 Jahren für die Zweitwohnung keine Zwst. erhoben worden ist könnte man doch auch auf Bestandschutz pochen - doch es ist nicht soooo.

Die Sache mit der Änderung eines Bebauungsplanes wegen der Vermietung von Ferienwohnungen ist nicht so ohne weitere Folgeprobleme möglich - und die Bauordnung ist und bleibt eine gesetzliche Nutzungsordnung welche bundesweite Gültigkeit hat.

Die Zwst ist dagegen Ländersache und miit der Kommunalen Selbstverwaltung im Einklang - abe Bundesrecht kann eine Kommune nicht außer Kraft setzen.

Es bestehen ja enorme Bestrebungen von politischen Mandatsrägern diesbezüglich die Bundesordnung zu ändern, dazu sind die Widerstände viel zu groß und eine Mehrheit zur Gesetzesänderung kommt nie in Frage, folglich bleibt es bei der gestzlichen Verordnung - und Flickschusterei in einzelnen Kommunen.
Lasst uns gespannt sein auf die künftige Entwicklung - denn es gibt eine ganz große Anzahl von Einheimischen, welche so einer Änderung keinesfalls zustimmen - folglich Duldung solange keine Hinweise oder Klagen zu entscheiden sind!!

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

René ⌂ @, Donnerstag, 26.11.2015 (vor 3486 Tagen) @ Rebell

Da wäre ich wohl etwas skeptischer mit dem Bestandschutz- Rechtsbruch ist und bleibt Rechtsbruch, da ist es mit dem Bestandschutz nicht weit her.

Bestandsschutz heißt, dass etwas aus einer Zeit noch fortbestehen bleibt, zu der es eben kein Rechtsbruch war.

Die Sache mit der Änderung eines Bebauungsplanes wegen der Vermietung von Ferienwohnungen ist nicht so ohne weitere Folgeprobleme möglich - und die Bauordnung ist und bleibt eine gesetzliche Nutzungsordnung welche bundesweite Gültigkeit hat.

Klar, eine B-Plan-Änderung ist nicht so ohne weiteres möglich. Aber sie ist möglich und obliegt in der Hoheit der Kommune.

Es bestehen ja enorme Bestrebungen von politischen Mandatsrägern diesbezüglich die Bundesordnung zu ändern, dazu sind die Widerstände viel zu groß und eine Mehrheit zur Gesetzesänderung kommt nie in Frage, folglich bleibt es bei der gestzlichen Verordnung - und Flickschusterei in einzelnen Kommunen.

Änderungen der Baunutzungsordnung sind nicht undenkbar. Derzeit schlägt das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen neuen Typ ("Urbanes Gebiet") vor. Aber: Änderungen an der BauNVO haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf B-Pläne. Diese referenzieren jeweils auf die BauNVO, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung gültig war.

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Nichtanwendungserlass, Donnerstag, 26.11.2015 (vor 3486 Tagen) @ René

Da wäre ich wohl etwas skeptischer mit dem Bestandschutz- Rechtsbruch ist und bleibt Rechtsbruch, da ist es mit dem Bestandschutz nicht weit her.


Bestandsschutz heißt, dass etwas aus einer Zeit noch fortbestehen bleibt, zu der es eben kein Rechtsbruch war.

Gemeint sind hier wohl vor allem Ost-Datschen, die schon vor der Wende als
Ferienunterkünfte privat genutzt wurden.

Die Sache mit der Änderung eines Bebauungsplanes wegen der Vermietung von Ferienwohnungen ist nicht so ohne weitere Folgeprobleme möglich - und die Bauordnung ist und bleibt eine gesetzliche Nutzungsordnung welche bundesweite Gültigkeit hat.


Klar, eine B-Plan-Änderung ist nicht so ohne weiteres möglich. Aber sie ist möglich und obliegt in der Hoheit der Kommune.

Ja Richtig,aber die Gemeinde hat schon verlautbaren lassen ,das selbstverständlich die Begünstigten die geänderten B-Pläne zu zahlen haben!
Klartext:Auswärtige Zweitwohnungs-Besteuerte ,keine Einheimischen.
Die vermieten trotz Verbot, mit Duldung der Gemeinde.
Und wo kein Kläger, da kein...

Es bestehen ja enorme Bestrebungen von politischen Mandatsrägern diesbezüglich die Bundesordnung zu ändern, dazu sind die Widerstände viel zu groß und eine Mehrheit zur Gesetzesänderung kommt nie in Frage, folglich bleibt es bei der gestzlichen Verordnung - und Flickschusterei in einzelnen Kommunen.


Änderungen der Baunutzungsordnung sind nicht undenkbar. Derzeit schlägt das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen neuen Typ ("Urbanes Gebiet") vor. Aber: Änderungen an der BauNVO haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf B-Pläne. Diese referenzieren jeweils auf die BauNVO, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung gültig war.

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Rebell @, Donnerstag, 26.11.2015 (vor 3485 Tagen) @ René

Bestandsschutz heißt, dass etwas aus einer Zeit noch fortbestehen bleibt, zu der es eben kein Rechtsbruch war.

Den größten Beitrag dazu liefert auch die Rechtssprechung selbst, durch immer neu eröffnete Möglichkeiten oder Sinneswandel auf Grund steigender Klagen u Überlastung von Gerichten

Klar, eine B-Plan-Änderung ist nicht so ohne weiteres möglich. Aber sie ist möglich und obliegt in der Hoheit der Kommune.

Hier beginnt allerdings die Problematik insgesamt, ganz Deutschland ist dabei "Integration" als wichtigstes Element des Zusammenlebens in den Vordergrund zu stellen. In jenen Kommunen mit sehr vielen Zweitwohnungen sind sich in der Regel die Einheimischen untereinander oft wie Hunde auf Katzen euneins - Neid - Hass - Rechthaberei u.dgl.- wenn es allerdings gegen die "Eindringlinge" in die "Gemeinschaft" geht ist man sich besonders einig und hält man zusammen - baut eine Front auf - man erfindet allerlei unwahren Fakten - wie etwas die Argumente Nutzung der Infrastruktur - Ausverkauf der Heimat - Überteuerungen der Immobilien usw. - dass man aber diese Entwicklung über viele Jahre bewusst genussvoll gebilligt hat und dabei noch die ortsansässige Wirtschaft profitierte- das wird einfach unterschlagen. Obwohl der Kommune zustünde derartigen Entwicklungen schon bei Ausweisung von Baugebieten wirkungsvoll Einhalt zu gebieten.
Es wird weiterhin unterschlagen, dass diese Zweitwohnungsinhaber oder noch besser Besitzer sogar wertvolle Wirtschaftsförderung und auch als Arbeitgeber von großem Nutzen sind für diese Kommunen - das wird ignoriert - die Hetzkampagnen lassen derartige Anerkennungen nicht zu.

Änderungen der Baunutzungsordnung sind nicht undenkbar. Derzeit schlägt das Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit einen neuen Typ ("Urbanes Gebiet") vor. Aber: Änderungen an der BauNVO haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf B-Pläne. Diese referenzieren jeweils auf die BauNVO, die zum Zeitpunkt

der Planaufstellung gültig war.


Nicht nur Datschen auch fast verfallene Fischerhütten die eigentlich gar nicht bewohnbar sind - plus Heuhütten, etwas größere Hundehütten welche ehemals Unterschlupf bieten für weidende Rindviechee mit ca.25 qm Grundfläche hoch oben in Weg- und steglosem bergigen Gelände ohne Wasser ohne Strom ohne Kanalanschluss im Hochwinter nur mit Skieren ereichbar, keine Zufahrt überhaupt - werden mit einer Zweitwohnungssteuer willkürliche Objekte. für eine Zweitwohnungssteuer

Nur mit entsprechenden Widersprüchen und Klagen gelingt es von Fall zu Fall die Steuerbescheide zu kippen.
Was macht diese Kommune? es gibt Widerspruch und danach
Man bestellt teure Gutachter und versucht indirekt das Vermögen- sprich den Grund und Boden zu bewerten und erhebt erneut eine Zweitwohnungssteuer - in der Hoffnung der Kläger gibt sich geschlagen und bezahlt -denn man will ja beim Besuch dieses Eigentums nicht in dieser Gemeind wie ein Terrorist oder Kapitalist angesehen werden!

Integration in der Folge nicht erkennbar - total Fehlgeschlagen

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Nichtanwendungserlass, Sonntag, 29.11.2015 (vor 3482 Tagen) @ Rebell

Hallo,
da eine Umgehung der Zweitwohnsteuer ja fast unüberbrückbare Hürden hat,möchte
ich mal einen anderen Gedanken erörtern!

Mal angenommen ich nehme meinen ersten Wohnsitz in der Gemeinde die jetzt die
Zweitwost. haben möchte,und melde in der jetzigen Wohnung (1 Wohnsitz)wo auch
mein Arbeitsplatz ist,meinen Zweitwohnsitz.(Auch diese Stadt erhebt Zweitwost)
Würde hier das Diskriminierungsverbot für Eheleute bzgl der Zweitwost. greifen?
Meine Frau und Kinder wohnen hier weiter als 1.Wohnsitz.
Also wäre ich hier von der Zweitwost. befreit!
Ich komme auf diese Frage, weil ich an anderer Stelle folgendes gelesen habe:
"Führen Sie eine intakte Ehe,leben aber dennoch in getrennten Wohnungen-aus welchen Gründen auch immer-,dann erfüllen Sie trotz räumlicher Trennung die
Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung"

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Alfred @, Sonntag, 29.11.2015 (vor 3482 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Mal angenommen ich nehme meinen ersten Wohnsitz in der Gemeinde die jetzt die Zweitwost. haben möchte,und melde in der jetzigen Wohnung (1 Wohnsitz)wo auch mein Arbeitsplatz ist,meinen Zweitwohnsitz.(Auch diese Stadt erhebt Zweitwost)

Das wird kein Meldeamt mitmachen dürfen, denn in diesem Fall ist die gemeinsame eheliche Wohnung die Hauptwohnung. Dort wäre auch Dein vorwiegender Aufenthalt.

Würde hier das Diskriminierungsverbot für Eheleute bzgl der Zweitwost. greifen?

Nein.

Ich komme auf diese Frage, weil ich an anderer Stelle folgendes gelesen habe: "Führen Sie eine intakte Ehe,leben aber dennoch in getrennten Wohnungen-aus welchen Gründen auch immer-,dann erfüllen Sie trotz räumlicher Trennung die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung"

Das gilt für die Einkommensteuer, nicht für die ZWSt. Im Melderecht führt das dazu, dass die Ehepartner jeweils mit alleiniger Wohnung oder - über Kreuz - mit Haupt- und Nebenwohnung zu registrieren sind

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Rebell @, Montag, 30.11.2015 (vor 3481 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Hallo,
da eine Umgehung der Zweitwohnsteuer ja fast unüberbrückbare Hürden hat,möchte

solange die Kommune nicht bekannt ist - sind auch entsprechende Hinweise oder Nennungen von Beispielen etwas schwieriger

ich mal einen anderen Gedanken erörtern!

Wen Du schon solche Gedanekspiele anregen möchtest, mach Dich doch mal schlau - überlege Dir die Sache mit einer GbR - dabi mist das wichtigste Element´, dass es keinen beherrschenden Gesellschafter geben darf- also unter 50 % igem Anteil - das ist allerdings nichst für die zurückliegenden Jahre - nur Vorsorge für die Zukunft der Kommune ein Schnippchen zu schlagen.

Auch dazu sollte man die Kommune und die Satzung wohl näher kennen.

Zweitwohnungssteuer vs Illegale Ferienhaus/Wohnungs-Vermietung

Kommunalfreund @, Sonntag, 02.10.2022 (vor 983 Tagen) @ Nichtanwendungserlass

Da eine Nutzungsänderung nicht möglich ist,trotzdem illegale
Ferienvermietung weiter geduldet wird,fühle ich mich beschwert.
Bis zu einer abschließenden Klärung, bzw Gleichbehandlung
bitte ich um Aussetzung Ihrer Forderungen.

Nach nun 7 Jahre vergangen sind rührt sich wohl etwas - denn sogar in Bayern, wo eben ganz andere Gesetze angewandt werden ist man am Tegernsee nun erwacht und verfolgt - so in vielen Presseberichten die Illegale Vermietung an wechselnde Gäste in Wohngeieten, das sind als
die meisten Vermietungen ohne genehmigte Nutzungsänderung!!