Zweitwohnungsteuer Leipzig

Alfred @, Montag, 14.12.2015 (vor 3048 Tagen) @ ly

Die Frage stellt sich so nicht. Bei der Anmeldung musst Du angeben, wann Du die Wohnung bezogen hast und an welchem Ort Du Dich vorwiegend aufhältst -das dürfte, so wie Du es darstellt, der Arbeitsort sein. Dort wäre folglich Deine Hauptwohnung.


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