ZWS in Köln; Ausnahme?

nightharvest, Donnerstag, 07.01.2016 (vor 3287 Tagen)

Hallo,

folgende Hintergrundinformationen und Fragestellungen zur ZWS in Köln:

Meine Partnerin (noch nicht mit mir verheiratet) hat mit mir zusammen eine Eigentumswohnung in Köln im Jahre 2007 erworben.

Ihr Hauptwohnsitz liegt außerhalb von Köln.

Sie pendelt z. Zt. zweimal die Woche zur Wohnung in Köln und dann zu Ihrer Arbeit in Köln; also nur zum Zwecke der Arbeit.

Sie zahlt die ZWS an die Stadt Köln.

In der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln heißt es als Ausnahme im letzten Absatz im § 2 unter (6):
Die ZWS gilt nicht für ausschließlich aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines Verheirateten, dessen Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, soweit sich dieser überwiegend im Stadtgebiet aufhält und dessen Wohnung in der anderen Gemeinde die Hauptwohnung ist.

Was bedeutet denn hier das Wort "überwiegend" und was meint die Satzung mit "im Stadtgebiet"?

Könnte diese Ausnahme bei meiner Partnerin zum Tragen kommen, wenn wir beide heiraten würden?

Ich würde mich sehr über Ihre Antworten freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen

nightharvest

ZWSt in Köln; Ausnahme?

Alfred @, Donnerstag, 07.01.2016 (vor 3287 Tagen) @ nightharvest

Was bedeutet denn hier
das Wort "überwiegend"

Rein quantitativ zeitlich zu verstehen-

und was meint die Satzung mit "im Stadtgebiet"?

Das Gebiet innerhalb der Grenzen der Stadt Köln

Könnte diese Ausnahme bei meiner Partnerin zum Tragen kommen, wenn wir beide heiraten würden?

So wie Du es darstellst: Nein, denn die Kölner Wohnung ist nicht die überwiegend genutzte Wohnung.

ZWS in Köln; Ausnahme?

René ⌂ @, Montag, 11.01.2016 (vor 3283 Tagen) @ nightharvest

Das Stadtgebiet meint die politischen Grenzen der Stadt. "Überwiegend" ist ein rechtlich schwammiger Begriff, der besagt, dass du eben dich mehr an Ort X als an Ort Y aufhälst. Da du aber kein Log-Buch führen musst...

Wenn ihr verheiratet seid, spielt "überwiegend" in der Regel keine Rolle, sondern der Sitz der Familie ist die Hauptwohnung.

So wie ich das verstehe, würde diese Regelung wohl nicht zum tragen kommen, weil diese Hauptwohnung dann Köln wäre und die Nebenwohnung anderswo nicht mehr zum Einkommenserwerb dient.