ZWS in Köln; Ausnahme?
Hallo,
folgende Hintergrundinformationen und Fragestellungen zur ZWS in Köln:
Meine Partnerin (noch nicht mit mir verheiratet) hat mit mir zusammen eine Eigentumswohnung in Köln im Jahre 2007 erworben.
Ihr Hauptwohnsitz liegt außerhalb von Köln.
Sie pendelt z. Zt. zweimal die Woche zur Wohnung in Köln und dann zu Ihrer Arbeit in Köln; also nur zum Zwecke der Arbeit.
Sie zahlt die ZWS an die Stadt Köln.
In der Zweitwohnungssteuersatzung der Stadt Köln heißt es als Ausnahme im letzten Absatz im § 2 unter (6):
Die ZWS gilt nicht für ausschließlich aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen eines Verheirateten, dessen Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befindet, soweit sich dieser überwiegend im Stadtgebiet aufhält und dessen Wohnung in der anderen Gemeinde die Hauptwohnung ist.
Was bedeutet denn hier das Wort "überwiegend" und was meint die Satzung mit "im Stadtgebiet"?
Könnte diese Ausnahme bei meiner Partnerin zum Tragen kommen, wenn wir beide heiraten würden?
Ich würde mich sehr über Ihre Antworten freuen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
nightharvest