Zweitwohnsitzsteuer Hannover
Aus der Satzung:
e) die in der Landeshauptstadt Hannover eine Zweitwohnung innehaben und mit Hauptwohnung in der Wohnung der Eltern, in der Wohnung eines Verwandten in gerader Linie, oder in der Wohnung einer Person, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder), gemeldet sind und dort nur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.
Deine Schlussfolgerung:
Da der Hauptwohnsitz nur ein Zimmer im elterlichen Haus ist, müsste ich also eigentlich von der Steuer befreit sein. Trotzdem stolpere ich in dem Formular "Erklärung zur Zweitwohnsitzsteuer" über folgende Frage:
Ja, so würde ich das auch sehen (aufgrund der Darstellung).
Frage zur Meldesituation:
"Welche Wohnung ist die von Ihnen persönlich vorwiegend benutzte Wohnung?
Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz?"Was muss ich dort ankreuzen, damit die Stadt mir nicht doch noch die Steuer abnimmt?
Ich nehme an, die Frage zielt ab, ob du korrekt gemeldet bist. Möglicherweise bist du ja auch vorwiegend in Hannover, wodurch es dadurch deine Hauptwohnung werden würde (ggf. mit der Konsequenz an einem anderen Ort ZWS entrichten zu müssen). Unter der Prämisse, dass dein Meldeverhalten korrekt ist, ist die Wohnung bei den Eltern die Hauptwohnung.
Vielen Dank im Vorraus!
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- Zweitwohnsitzsteuer Hannover -
lena-katherinchen,
07.01.2016
- Zweitwohnungsteuer Hannover - Alfred, 07.01.2016
- Zweitwohnsitzsteuer Hannover - René, 11.01.2016