wie weiter in HRO/Schwerin
Ich habe jetzt meinen Widerspruch bekommen, natürlich abgelehnt. Als ich mich umgetan habe (leider etwas spät, weil ich mir den Aufwand nich geben wollte, bleibt nur noch eine Woche) und feststellte, dass sich einiges (Weimar usw.) getan hat, dachte ich mir okay, dann klage ich. Leider habe ich dann das schweriner Urteil entdeckt und bin nun wieder entmutigt. So will ich erst mal als unwissender ein par Fragen los werden.
Wenn ich mich nicht rühre und nicht klage und es später mal positive Urteile in Schwerin oder in höheren Instanzen gibt, ist doch mein Zug trotzdem abgefahren>
Gibt es andere Anstrengungen in diesem Fall und kann man (ist ja doof, wenn hunderte die gleiche Klage einreichen) sich irgendwie melden und sich an eine bestehende Klage ranhängen oder sagen, dass man klagen würde aber jemand anderes schon so tut und man abwarten will>> klingt vielleicht komisch, stell ich mir aber grad so vor.
und als drittes, hat jemand ne Idee, wie man das in Schwerin positiv hin bekommen könnte, habe da schon was in einem anderen Beitrag gelesen, konnte das als Leihe allerdings nicht ganz erfassen, es ging um die Hauptwohnung...
und wie sieht das mit den Prozesskosten aus, bei ca. 275 eus Streitwert>