wie weiter in HRO/Schwerin

Tonno @, Montag, 19.02.2007 (vor 6638 Tagen)

Ich habe jetzt meinen Widerspruch bekommen, natürlich abgelehnt. Als ich mich umgetan habe (leider etwas spät, weil ich mir den Aufwand nich geben wollte, bleibt nur noch eine Woche) und feststellte, dass sich einiges (Weimar usw.) getan hat, dachte ich mir okay, dann klage ich. Leider habe ich dann das schweriner Urteil entdeckt und bin nun wieder entmutigt. So will ich erst mal als unwissender ein par Fragen los werden.

Wenn ich mich nicht rühre und nicht klage und es später mal positive Urteile in Schwerin oder in höheren Instanzen gibt, ist doch mein Zug trotzdem abgefahren>

Gibt es andere Anstrengungen in diesem Fall und kann man (ist ja doof, wenn hunderte die gleiche Klage einreichen) sich irgendwie melden und sich an eine bestehende Klage ranhängen oder sagen, dass man klagen würde aber jemand anderes schon so tut und man abwarten will>> klingt vielleicht komisch, stell ich mir aber grad so vor.

und als drittes, hat jemand ne Idee, wie man das in Schwerin positiv hin bekommen könnte, habe da schon was in einem anderen Beitrag gelesen, konnte das als Leihe allerdings nicht ganz erfassen, es ging um die Hauptwohnung...

und wie sieht das mit den Prozesskosten aus, bei ca. 275 eus Streitwert>

wie weiter in HRO/Schwerin

Christian @, Montag, 19.02.2007 (vor 6638 Tagen) @ Tonno

Hallo Tonno,
1. Die Kostenfrage ist vergleichsweise bedeutungslos.
2. Wer nicht klagt, zahlt.
3. Bei richtiger Klageführung bekommt man auch in Schwerin Recht.
4. Anhängen an andere Klagen kann man sich, aber nur beim zuständigen örtlichen Gericht.
5. Nur so tun als ob, hilft nur der Stadt Rostock.
6. Die Frist dürfte knapp sein - Klage einreichen mit „Begründung wird nachgereicht“ könnte da helfen.

Gruß

wie weiter in HRO/Schwerin

Tonno @, Mittwoch, 21.02.2007 (vor 6636 Tagen) @ Christian

vielen Dank, aber deine Antworten helfen mir nicht weiter. Der Tip, dass eine richtige Klageführung halfen kann, ist aber schon mal nicht schlecht, doch wie stell ich das an>>
Wäre also für konkrete Tipps zur Klageführung dankbar, weil sonst wird das nämlich nur ein Schuß in den Ofen und ich bin nochmal Kohle los, aber das ist ja Glück bedeutungslos.

Also bitte, konkrete Ideen wie man die angeblichen Schwachstellen der Satzung aushebelt.
Weil wie gesagt, ich nix Ahnung...

wie weiter in HRO/Schwerin

Christian @, Mittwoch, 21.02.2007 (vor 6636 Tagen) @ Tonno

Hallo Tonno
um „weiterzuhelfen“ müsste man zumindest den Sachverhalt kennen.
Außer der Tatsache, dass Dein Widerspruch abgelehnt wurde, ist Deiner Anfrage nichts zu entnehmen. Allenfalls konnte ich vermuten, dass es um die Satzung der Stadt Rostock geht. Ob das stimmt, weiß ich immer noch nicht. Aber selbst das würde nicht reichen.
Gruß