Hauptmieter ohne eigentlichen Wohnsitz
FragenzuZWS, Mittwoch, 20.01.2016 (vor 3274 Tagen)
Meine Tochter und ich schieben folgendes Problem schon einige Zeit ungeklärt vor uns her:
Im Juni 2015 hat sie eine Wohnung als Hauptmieterin angemietet, in die sie einziehen wollte, sobald sie Schülerbafög erhält. In dem Mietvertrag ist festgehalten, dass die Wohnung als WG genutzt werden darf.
Da sie das beantragte Bafög entgegen unserer Annahme nicht erhalten hat, konnten wir es nicht finanzieren, dass sie in die Wohnung mit einzieht. Ihre Freunde wohnen dort jetzt vorerst allein. Dem Vermieter ist dies aber nicht bekannt, weil wir uns Sorgen gemacht haben, dass er das so nicht gutheißen würde.
Meine Tochter hat sich also auch nicht bei der Meldebehörde umgemeldet, weil sie ja weiterhin in meiner Wohnung wohnt.
Müsste man sich ummelden oder eine Nebenwohnung anmelden, wenn man einen Hauptmietvertrag für eine Wohnung hat, in der man nicht wohnt?
Oder muss sie sich erst ummelden, wenn sie dort auch tatsächlich einzieht?
Denn das wird sich voraussichtlich doch noch länger hinziehen als geplant, weil sie nach ihrem Abitur nun doch noch mindestens ein halbes Jahr ins Ausland gehen will.
Hauptmieter ohne eigentlichen Wohnsitz
Rebell , Donnerstag, 21.01.2016 (vor 3273 Tagen) @ FragenzuZWS
Im Juni 2015 hat sie eine Wohnung als Hauptmieterin angemietet, in die sie einziehen wollte, sobald sie Schülerbafög erhält. In dem Mietvertrag ist festgehalten, dass die Wohnung als WG genutzt werden darf.
soweit doch alleS ok
Da sie das beantragte Bafög entgegen unserer Annahme nicht erhalten hat, konnten wir es nicht finanzieren, dass sie in die Wohnung mit einzieht. Ihre Freunde wohnen dort jetzt vorerst allein.
Dazu ist es doch wichtig, wer zahlt die Miete?
Beteiligen sich denn die Freunde an der Miete oder zahlen diese die gesamten Mietkosten?
Dem Vermieter ist dies aber nicht bekannt, weil wir uns Sorgen gemacht haben, dass er das so nicht gutheißen würde.
Wenn der Vermieter monatlich seine Mieteinnahmen hat- kann das diesem doch egal sein, bzw doch viel lieber als ein Vertrag aber kein Geld auf der Einnahmenseite. Wenn pünktlich Geld kommt und die Wohnung sauber in Ordnung gehalten ist, kann einem Vermieter doch nichts besseres passieren. Bedenklich ist es allerdings wenn das nicht zutreffend ist, deshalb trägt ihre Tochter trotzdem etwas Verantwortung dem Vermieter gegenüber, da er schon der WG- Nutzung zugestimmt hat dürfte es keine Probleme geben.
Meine Tochter hat sich also auch nicht bei der Meldebehörde umgemeldet, weil sie ja weiterhin in meiner Wohnung wohnt.
vollkommen richtige Vorgehensweise, wozu eigentlich bei der Meldebehörde sich melden- wäre sogar ein Verstoß gegen Meldegestz.
Müsste man sich ummelden oder eine Nebenwohnung anmelden,
Das wäre wohl das Unintelligenteste!
wenn man einen Hauptmietvertrag für eine Wohnung hat, in der man nicht wohnt?
Der Begriff Hauptmietvertrag ? folglich ist es doch reltiv einfach, Ihre Tochter vereinbart mit den Freunden, dass diese die angefallenen Mietkosten bezahlen - somit ist sie die Vermieterin und nicht die Innehaberin dieser Wohnung, denn nur der Innehaber muss Zweitwohnungssteuer bezahlen. Noch nicht klar haben Sie sich ausgedrückt ob die Freunde meldepflichtig sind bei der Kommune? es kommt auf die Aufenthaltsdauer an.
Oder muss sie sich erst ummelden, wenn sie dort auch tatsächlich einzieht?
Ok wenn sie einzieht und sich ummeldet, am Besten mit Erstwohnsitz, dann ist auch das Monster Zweitwohnungssteuer auch vom Tisch.
Denn das wird sich voraussichtlich doch noch länger hinziehen als geplant, weil sie nach ihrem Abitur nun doch noch mindestens ein halbes Jahr ins Ausland gehen will.
folglich ist Sie doch nicht Meldepflichtig und der eigentliche Vertrag wie Sie bezeichnen "Hauptmietvertrag" geht die Kommune so oder so nichts an - Ihre Tochter ist einfach Vermieterin und kann es belegen mit Kontoauszügen, dass die Freunde tatsächlich Miete bezahlen. Vorsichtshalber deshalb wegen der Beweisführung nicht Miete bar kassieren, würde jeder Jurist und Steuerberater empfehlen.
Hauptmieter ohne in der Mietwohnung zu wohnen
Alfred , Donnerstag, 21.01.2016 (vor 3273 Tagen) @ FragenzuZWS
Wenn Deine Tochter nicht in die Wohnung eingezogen ist, darf sie sich nicht melderechtlich registrieren lassen. Der Einzug in die Wohnung ist der Auslöser. Eigentums- oder Mietverhältnisse sind da eher bedeutungslos. Hier: Sache zwischen Vermieter und Mieter.
Ob ZWSt anfällt, lässt sich nur auf Grundlage der Satzung entscheiden.
Hauptmieter ohne in der Mietwohnung zu wohnen
FragenzuZWS, Donnerstag, 21.01.2016 (vor 3273 Tagen) @ Alfred
Wenn Deine Tochter nicht in die Wohnung eingezogen ist, darf sie sich nicht melderechtlich registrieren lassen. Der Einzug in die Wohnung ist der Auslöser. Eigentums- oder Mietverhältnisse sind da eher bedeutungslos. Hier: Sache zwischen Vermieter und Mieter.
Danke, diese Infos helfen sehr!
Ob ZWSt anfällt, lässt sich nur auf Grundlage der Satzung entscheiden.
Diesen Satz verstehe ich nun aber leider doch nicht ...
Hauptmieter ohne in der Mietwohnung zu wohnen
Alfred , Donnerstag, 21.01.2016 (vor 3272 Tagen) @ FragenzuZWS
Diesen Satz verstehe ich nun aber leider doch nicht ...
Was eine Zweitwohnung ist, bestimmt die jeweilige Zweitwohnungsteuersatzung der Kommune. Die muss man kennen, wenn man wissen will, ob ZWSt anfällt.
Hauptmieter ohne in der Mietwohnung zu wohnen
FragenzuZWS, Freitag, 22.01.2016 (vor 3272 Tagen) @ Alfred
Diesen Satz verstehe ich nun aber leider doch nicht ...
Was eine Zweitwohnung ist, bestimmt die jeweilige Zweitwohnungsteuersatzung der Kommune. Die muss man kennen, wenn man wissen will, ob ZWSt anfällt.
Kannst Du mir sagen, wie das für Berlin Pankow aussieht? Ist meine Tochter als Hauptmieterin einer Wohnung zu einer ZWSt verpflichtet, wenn sie dort nicht wohnt und auch nicht beim Meldeamt gemeldet ist? Das ist die für mich entscheidende Frage.
Hauptmieter ohne in der Mietwohnung zu wohnen
Rebell , Freitag, 22.01.2016 (vor 3272 Tagen) @ FragenzuZWS
Kannst Du mir sagen, wie das für Berlin Pankow aussieht? Ist meine Tochter als Hauptmieterin einer Wohnung zu einer ZWSt verpflichtet, wenn sie dort nicht wohnt und auch nicht beim Meldeamt gemeldet ist? Das ist die für mich entscheidende Frage.
Wurde eigentlich doch schon beantwortet - da die Tochter die Wohnung doch nicht Innehat = selbst nicht nutzt und vermietet gibt es keine Grundlage zur Zweitwohnungssteuer zu erheben.
Solltes noch mehr wissen wollen - Empfehlung >> http://www.pankower-allgemeine-zeitung.de/2014/05/12/warnung-zweitwohnungssteuer/
Hauptmieter ohne in der Mietwohnung zu wohnen
FragenzuZWS, Freitag, 22.01.2016 (vor 3272 Tagen) @ Rebell
Kannst Du mir sagen, wie das für Berlin Pankow aussieht? Ist meine Tochter als Hauptmieterin einer Wohnung zu einer ZWSt verpflichtet, wenn sie dort nicht wohnt und auch nicht beim Meldeamt gemeldet ist? Das ist die für mich entscheidende Frage.
Wurde eigentlich doch schon beantwortet - da die Tochter die Wohnung doch nicht Innehat = selbst nicht nutzt und vermietet gibt es keine Grundlage zur Zweitwohnungssteuer zu erheben.Solltes noch mehr wissen wollen - Empfehlung >> http://www.pankower-allgemeine-zeitung.de/2014/05/12/warnung-zweitwohnungssteuer/
Da meine Tochter als einzige (Haupt)mieterin im Mietvertrag die Wohnung an Freunde vermietet (allgemeine Erlaubnis für WG vom Vermieter) würde ich das Gesetz nun so verstehen, dass sie doch ZWSt zahlen müsste ?!
„§ 2 [1] Begriff der Zweitwohnung
(1) ... Zweitwohnung ist auch jede Wohnung im Sinne der Absätze 3 und 4, die der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich auf Dauer überläßt und die diesem als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes dient. " Oder wie sonst wäre der Paragraph zu verstehen?
Hauptmieter ohne in der Mietwohnung zu wohnen
Rebell , Samstag, 23.01.2016 (vor 3271 Tagen) @ FragenzuZWS
Da meine Tochter als einzige (Haupt)mieterin im Mietvertrag die Wohnung an Freunde vermietet (allgemeine Erlaubnis für WG vom Vermieter) würde ich das Gesetz nun so verstehen, dass sie doch ZWSt zahlen müsste ?!
eben nicht
„§ 2 [1] Begriff der Zweitwohnung
(1) ... Zweitwohnung ist auch jede Wohnung im Sinne der Absätze 3 und 4, die der Eigentümer oder Hauptmieter unmittelbar oder mittelbar einem Dritten entgeltlich *) oder unentgeltlich auf Dauer überläßt und die diesem als Nebenwohnung im Sinne des Meldegesetzes dient. " Oder wie sonst wäre der Paragraph zu verstehen?
*)Selbst wenn es so wäre könnte eine Klage diese Satzung kippen, wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundatz im GG.
Ihre Tochter vermietet und nutzt diese nicht als Nebenwohnung.
Man stelle sich mal vor, ein privater Investor kauft ein Haus mit 6 Wohnungen um diese zu vermieten, von diesen Mietern sind zwei dabei diese Wohnung, erlaubt vorübergehend für Untermieter an Angehörige oder Bekannte und müsste deshalb dann Zweitwohnungssteuer bezahlen genauso wie die Nachmieter welche diese Wohnung als Nebenwohnsitz berufsbedingt nutzen. Ein und die selbe Wohnung zweimal besteuern?
Die Zweitwohnungssteuersatzungen treiben oft kuriose Blüten, es muss einfach mal festgestellt sein, dass Kommunen weit weg sind von Steuerbehörde und nur mit der Zweitwohnungssteuer sich immer wieder wegen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz auf die Nase fallen.
Sämtlichen Kommunen gelingt der unseriöse Umgang, denn die Betroffenen lassen sich verängstigen - bevor eine Klage erwägt wird, zahlt man einfach.
Zum Leid der Betroffenen sind Anwälte entweder mit dem Verwaltungsrecht zu weing vertraut oder widdern darin ein "Geschäft" verlangen oft Honorar-Sondervereinbarungen welche wesentlich höher sind als die Aufwendungen für 10 oder 15 Jahre Zweitwohnungssteuer!!
Der Grund: Streitwert bestimmt die Gebühr nach der Gerichtsordnung und damit begnügt sich ein Anwalt nicht!!!
Nicht von ungefähr hat die Zweitwohnugssteueroffensive tausende Gerichtsentscheidungen erforderlich gemacht und das ist einfach noch viel zu wenig!
Hauptmieter ohne in der Mietwohnung zu wohnen
FragenzuZWS, Montag, 25.01.2016 (vor 3269 Tagen) @ FragenzuZWS
Hallo Alfred, würdest Du dies ebenso wie Rebell sehen, dass meine Tochter in der beschriebenen Situation keine ZWSt zahlen muss? Ich würde einfach gern noch eine zweite Meinung hören, damit ich dieses Kapitel erstmal beruhigt abschließen kann.
Hauptmieter ohne in der Mietwohnung zu wohnen
Alfred , Montag, 25.01.2016 (vor 3269 Tagen) @ FragenzuZWS
In Berlin gilt: nur Nebenwohnungen können Zweitwohnungen sein.
Hauptmieter ohne eigentlichen Wohnsitz
FragenzuZWS, Dienstag, 26.01.2016 (vor 3268 Tagen) @ FragenzuZWS
Vielen Dank für Eure Antworten!!!