zweitwohnsitzsteuer köln rückwirkend

kinto @, Montag, 19.02.2007 (vor 6711 Tagen)

hallo,
wer kann helfen>
wurde erst auf die zwst im okt.2005 aufmerksam (leider) als ein bescheid der stadt köln ins haus flatterte.
hab gleich am nächsten tag haupwohnsitz auf köln umgemeldet in der irrigen annahme, die sache sei damit erledigt.
weit gefehlt.
in 02/07 gabs wieder post mit hinweis, dass zwst für 01/05 -10/05 anfalle.
nach aktueller recherche habe ich festgestellt, dass der beschluß zur zwst der stadt köln erst am 17.12.2004 beschlossen wurde und schon am 01.01.2005 in kraft trat.
ist dies nicht ein wenig kurzfristig (über die Weihnachtstage).welche verpflichtung hat die stadt das wann und wie zu veröffentlichen>
gibts vielleicht karenzzeiten o.ä.
hab ich einfach nur pech gehabt wenn ich mit Buchstaben Z erst 10 oder 12 monate später bescheid bekomme u. dann erst reagieren kann oder freu ich mich mit buchstabe A schon nach 1 monat bescheid zu bekommen um dann zeitnah reagieren zu können>
das interesse der stadt liegt doch wohl in der ummeldung und gut iss oder>

zweitwohnsitzsteuer köln rückwirkend

Christian @, Montag, 19.02.2007 (vor 6711 Tagen) @ kinto

Hallo,
natürlich ist die Stadt an der Ummeldung interessiert - Köln will ja mit aller Gewalt Millionenstadt werden. Hättest Dich ja auch gleich mit Hauptwohnung melden können - wieso erst der Unfug mit der Nebenwohnung, wenn es nicht stimmt>
Die Satzung der Stadt Köln ist zwar rechtswidrig. Aber Du musst es mal so sehen:
Wenn Du bis zum Oktober rechtwidrig in Köln mit Nebenwohnung gemeldet warst, was ja anscheinend der Fall war, ist die ZWSt für die Zeit vom 1.1. bis 31.10.2005 noch relativ freundlich. Sie könnten Dir ja auch ein Bußgeld von EURO 1.000,-- überziehen wegen der Falschmeldung bis Oktober 2005.
Helfen kann man da kaum.
Gruß