Nebenwohnung bei Renovierung?
Wenn der Umzug zum 1.7. erfolgt, geht es wohl um den Zeitraum bis „Ende Juni“. Wenn Du von renovieren sprichst, gehe ich davon aus, dass das neue Haus kein Neubau ist.
Nun meine Frage: kann/muss/sollte ich bis zum Umzug einen Zweitwohnsitz anmelden und wenn ja welcher Ort ist wohl besser um entsprechend steuerlich die besten Aussichten zu haben?
Es geht nicht um Zweitwohnsitze und steuerliche Aussichten, sondern um das Melderecht. So wie Du es schilderst, wäre Dein Aufenthalt am zukünftigen Wohnort bis zum Umzug der Familie unter sechs Monaten, so dass erst mal keine Meldepflicht besteht.
Wie das mit der ZWSt aussieht, lässt sich nur beurteilen, wenn man den Ort kennt, in dem das neue Haus steht.
gesamter Thread:
- Zweitwohnsitz bei Renovierung? -
DaY,
29.01.2016
- Zweitwohnsitz bei Renovierung? - Rebell, 29.01.2016
- Zweitwohnsitz bei Renovierung? - René, 29.01.2016
- Nebenwohnung bei Renovierung? - Alfred, 29.01.2016