Macht der Kommunalverbände pocht auf Ungleichbehandlung

Rebell @, Samstag, 30.01.2016 (vor 3206 Tagen)

VG-München und Leipzig kippt bisherige Zweitwohnungssteuersatzungen und die Juristen von Gemeindetag(= eingetragener Verein) ermuntern zu einem Widerspruch??Die Macht von solchen Vereinen will damit erreichen, dass Ungleichbehandlungen zulässig sei?
Werden wohl künftig Diese Entscheidungen von Bad-Wiessee – Schliersee und auch Leipzig mit folgenden Widerspruchsthesen von den Kommunalverbänden den Versuch starten diese Urteile wieder zu kippen?

Degressive Steuertarife sind nicht generell unzulässig. Die hierdurch hervorgerufenen Ungleichbehandlungen können verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden(vgl.BVerfGE 127,224, 248), weil der Normgeber zu einer reinen Verwirklichung des Leistungsfähigkeitsprinzips nicht verpflichtet ist (vgl.BVerfGE 27,58 <68>; 43,108 <120 f>). Bei der Rechtfertigung unterliegt er jedoch über das bloße Willkürverbot hinausgehende Bindungen….
Die durch den degressiven Steuertarif der angegriffenen Steuersatzungen( der Stadt in Baden-Württemberg) hervorgerufenen Ungleichbehandlung ist danach nicht mehr gerechtfertigt…
Die Rechtfertigung einer durch die Stufenbildung hervorgerufenen Ungleichbehandlung setzt voraus, dass die wirtschaftlich ungleiche Wirkung auf die Steuerzahler ein gewisses Maß nicht übersteigt und die Vorteile der Vereinfachung im rechten Verhältnis hierzu stehen (vgl.BVerfGE 110, 274 <292> 116 , 164 <182 f.>;117,1 <31>; 120, 1 <30>.


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