wie weiter in HRO/Schwerin

Christian @, Montag, 19.02.2007 (vor 6638 Tagen) @ Tonno

Hallo Tonno,
1. Die Kostenfrage ist vergleichsweise bedeutungslos.
2. Wer nicht klagt, zahlt.
3. Bei richtiger Klageführung bekommt man auch in Schwerin Recht.
4. Anhängen an andere Klagen kann man sich, aber nur beim zuständigen örtlichen Gericht.
5. Nur so tun als ob, hilft nur der Stadt Rostock.
6. Die Frist dürfte knapp sein - Klage einreichen mit „Begründung wird nachgereicht“ könnte da helfen.

Gruß


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