Zweitwohnsitz
Hallo habe vor ein paar Tagen Post von der Gemeinde des Ortes, in dem ich während meiner Kindheit und teilweise während des Studiums in meinem Elternhaus lebte. Demnach bin ich dort seit 1985 mit Zweitwohnsitz gemeldet und soll diesen nun bei dem Einwohnermeldeamt meines Hauptwohnsitzes abmelden, falls dieser Zweitwohnsitz nicht mehr besteht. Mir war gar nicht bewusst, dass ich dort noch gemeldet bin, habe vorher auch nie Post bekommen.
Habe ich evtl. mit rückwirkenden Steuerforderungen zu rechnen?
Vivien
Nebenwohnung
Wenn Du bei Deinen Eltern ausgezogen bist und dort nicht mehr wohnst (Besuche zählen da nicht), musst Du Deine Nebenwohnung abmelden. Um Nachfragen zu vermeiden: Bei der Abmeldung gebe als Tag des Auszugs das aktuelle Datum der Abmeldung an.
Zweitwohnungsteuer hast Du nicht zu befürchten. Kann allerdings sein, dass die Kommune dumme Fragen stellt.
Nebenwohnung
Hallo Alfred, danke für die schnelle Antwort!
Vivien