Hamburg: Wohnen bei Muttern als ZWS

deichkind, Donnerstag, 10.03.2016 (vor 3237 Tagen)

Hallo Forum,

ich(28)bin verheiratet und habe meinen Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein. Meine Ehe ist gerade in einer schwierigen Phase, weshalb ich momentan zumindest zeitweise bei meiner Mutter in Hamburg in einem Zimmer ihrer Mietwohnung wohne (sie wohnt dort zusammen mit ihrem zweiten Ehemann, der nicht mein Vater ist). Um meine beruflichen Bewerbungschancen in Hamburg zu erhöhen, möchte ich hier einen Nebenwohnsitz anmelden.

Nun frage ich mich, ob dafür Zweitwohnungssteuer fällig wird. Ich habe keinen Mietvertrag bei meiner Mutter, zahle auch nichts. Beim Steueramt Hamburg habe ich angerufen und die meinen die Steuer sei auf jeden Fall fällig, da ich ja Bad und Küche benutzen könne. In der Erläuterungen zum Antrag steht allerdings zu Zeile 47-50 "Die Nebenwohnung ermöglicht keine selbsständige Haushaltsführung .... wenn Koch-, Wasch-, Duschplatz dem Hauptmieter zuzurechnen sind..., dann nicht Zweitwohnungssteuerpflichtig, ... z.B. Kinder, die ein Zimmer in der elterlichen Wohnung bewohnen...."

Also Steuer ja oder nein?

Hamburg: Wohnen bei Muttern als ZWS

Alfred @, Donnerstag, 10.03.2016 (vor 3237 Tagen) @ deichkind

Deine Mutter und ihr Ehemann gewähren Dir eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit. D.h. Du bist nicht Inhaberin einer Nebenwohnung und somit auch nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Wenn das FA etwas anderes behauptet, lügt die Bearbeiterin.
Bei der Erklärung zur ZWSt aufpassen. Ziffer 47 ankreuzen ("keine ZW") und o.a. Sachverhalt bei 51 erläutern (z.B.: "Ich bin nicht Inhaberin der Nebenwohnung. Mir wird dort (von meiner Mutter) lediglich eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit gewährt.")