Hamburg: Wohnen bei Muttern als ZWS

Alfred @, Donnerstag, 10.03.2016 (vor 3237 Tagen) @ deichkind

Deine Mutter und ihr Ehemann gewähren Dir eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit. D.h. Du bist nicht Inhaberin einer Nebenwohnung und somit auch nicht zweitwohnungsteuerpflichtig. Wenn das FA etwas anderes behauptet, lügt die Bearbeiterin.
Bei der Erklärung zur ZWSt aufpassen. Ziffer 47 ankreuzen ("keine ZW") und o.a. Sachverhalt bei 51 erläutern (z.B.: "Ich bin nicht Inhaberin der Nebenwohnung. Mir wird dort (von meiner Mutter) lediglich eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit gewährt.")


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