Lindwedel-Satzung rechtswidrig - Steuerbescheid aufgehoben

Rebell @, Samstag, 12.03.2016 (vor 3235 Tagen)

Zweitwohnungsteuersatzung der Gemeinde Lindwedel verletzt durch die degressive Ausgestaltung das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit
Quelle > jürgen keitel(2015-07-08)
Gegen die Erhebung der Zweitwohnungsteuer durch die Gemeinde Lindewedel über die Samtgemeinde Schwarmstedt hatte ich vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Klage gegen die Erhebung eingereicht unter anderem mit dem Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.2014 (1 BvR 1656/09).
Nach einem jetzt erfolgtem Hinweis des Gerichts wonach dieses zu der Annahme hin „tendiert“, dass die „streitgegenständliche Zweitwohnungsteuerfestsetzung gegenüber den Klägern keinen Bestand haben wird“ hob die Samtgemeinde Schwarmstedt den Zweitwohnungsteuerbescheid auf.
Von der Stadt Bad Wiessee und Schliersee hat man das Urteil noch nicht akzeptiert und Widerspruch eingelegt, nun muss am 27. April 2016 VGH –München entscheiden.
Bayerischen Innenministerium und Kommunalverbände samt Landesnwaltschaft kämpfen mit Ihren Argumenten "das Bundesverfassungsgericht hätte degressiven Verlauf nicht bemängelt - Staffelungen seien wegen Vereinfachung für die Kommunen von den Zweitwohnungsbesitzern trotz Ungleichbehandlung diesen zumutbar.


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