sind Leipziger Satzung oder ähnliche rechtswidrig? Nein!!!

Rebell @, Dienstag, 15.03.2016 (vor 3212 Tagen)

Ganz einfach ist es bei unserer Rechtsprechung, die Leipziger Satzung und noch viele andere auch wie Bad Wiessee und Schliersee haben alle degressive Staffelungen in ihren Satzungen, welche bei der Steuerfestsetzung eigentlich gegen den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verstoßen -

Aber deswegen sind diese solange keine Normenkontrollklage erhoben worden ist auf keinen rechtswidrig - nur wenn der einzelne klagt bekommt vor Gericht Recht zugesprochen und die betreffenden Steuerbescheide für jeden einzelnen Kläger werden für ungültig erklärt- so die unverblümte Aussage aus dem Oberbürgermeisteramt von Leipzig!

Nur wer klagt bekommt Recht!