Gemeinde Südharz neue Satzung Bad Wiessee pocht auf ungerechte Satzung weiter
Die Gemeinde Südharz überarbeitet erneut ihre Zweitwohnungssteuersatzung. Das ist nötig, weil schon etliche Inhaber von Zweitwohnungen gegen die Gemeinde geklagt und gewonnen haben. Wie der Bürgermeister von Südharz, Ralf Rettig (parteilos), sagt, soll die Satzung nun so geändert werden, dass sie rechtlich nicht mehr anfechtbar wäre. Für die finanziell angeschlagene Gemeinde sind diese Einnahmen ein wesentlicher Punkt im Konsolidierungskonzept.
Quelle: http://www.mz-web.de/sangerhausen/mehrere-klagen-gegen-gemeinde-suedharz-prueft-steuer-...
Die Gemeinden Bad Wiessee und Schliersee haben auch vor Gericht verloren mit ihren rechtswidrigen Zweitwohnungsteuersatzung welche gegen den Gleichheitsgrundsatz Art 3 Abs. 1 GG verstoßen.
Fast alle bayerischen Satzungen müssten geändert werden, aber auf Empfehlungen der Kommunalverbände mit Unterstützung aus dem bayerischen Innenministeriums haben dies nun Widersprüche erhoben und versuchen beim VGH München am 27.4.2016 doch noch Recht zu bekommen.
Es muss sich nun weisen ob für Bayern die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes des Bundesverfassungsgericht Gültigkeit hat.
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