Genehmigter Kamin im Gartenhaus, ZW-Steuer gezahlt
Ihre Anfrage wirft vorab einige wichtige Fragen auf:
Habe letztes Jahr einen Garten erworben, mit eingebauten Kamin.
was versteht man unter erworben? Notarieller Vertrag über Grund- und Boden- Eintrag im Grundbuch ?
Oder Garten mit Mietvertrag ?
In welchem Verfahren wurde die Kamine genehmigt mit oder Ohne Auflagen?
Alle Genehmigungen liegen vor, Schornsteinfeger kommt regelmäßig.
Für diesen Garten bezahle ich ZW-Steuer.
Zwst. hat hier wohl wenig Einfluss?
Es existieren wohl 4 Stück. in der gesamten Gartenanlage.
Nach dem ersten Befeuern des Kamines stand plötzlich der Vorstand bei mir in der Tür und wollte mir das Heizen verbieten.
Wenn ich ein Grundstück erwerbe- wo ist denn der Sinn einese Vorstandes zu suchen?
Angeblich wolle der Besitzer des Grund- und Bodens nicht, dass in der Gartenanlage Kamine betrieben werden.
folglich haben Sie womöglich nur einen Miet - oder Pachtvertrag, ist dort etwa eine Regelung oder Verbot niedergeschrieben??
Da ich aber ZW-Steuer bezahle, bin ich der Meinung, dass das Betreiben des Kamines nicht rechtswidrig sein kann.
Eigentlich hier im Forum noch nicht behandelt - dürfte wohl das falsche Forum Ihrer Fragen bedeuten?
Könnt Ihr mir helfen???
Ich würde mal bei der zuständigen Gemeindeverwaltung oder dem Landratsamt diese Sache schildern und vortragen und um Auskunft bitten.
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Himbeere65,
17.04.2016
- Genehmigter Kamin im Gartenhaus, ZW-Steuer gezahlt - Rebell, 18.04.2016
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