Anmelden Zweitwohnsitz - ab wann / beide in der neuen Stadt

nevertheless, Sonntag, 24.04.2016 (vor 3192 Tagen)

Folgender Sachverhalt:

Ich und mein Mann sind seit Oktober 2015 in eine neue Stadt gezogen (ich weil ich einen neuen Job gefunden habe und mein Mann weil er in der Stadt angefangen hat zu studieren).
Für die Probezeit haben wir uns eine private Unterkunft gemietet - bei Bekannten, ohne Mietvertrag. Wir bezahlen 500 Euro pauschal, kriegen eine Quittung dafür.

Jetzt nach Ablauf von 6 Monaten möchten wir uns anmelden. Laut §27 Meldegesetz, müssen wir uns nach 6 Monaten, wenn wir in der Wohnung verbleiben innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Folgede Fragen:

1. Bei Anmeldung - was müssen wir für ein Datum angeben: 01.Oktober oder 1.April?
2. Wir wollen unsere alte Wohnung als Hauptwohnsitz beibehalten, da wir dort unsere Freunde und Familie haben. Geht es überhaupt (da wir ja beide hier unter der Woche sind)?
3. Die neue Stadt hat Zweitwohnsitzsteuer - müssen wir diese dann ebenfalls bezahlen und ab wann - Oktober oder April?
4. Wird eine Doppeltehaushaltsführung unter diesen Umständen überhaupt annerkannt (kein Mietvertrag, nur Quittungen)?
5. Oder ist es sinnvoll sich in der neuen Stadt mit Hauptwohnsitz anzumelden und die alte Wohnung als Zweitwohnsitz?

Danke vielmals!!
LG
Eva

Anmelden Nebenwohnung - ab wann / beide in der neuen Stadt

Alfred @, Sonntag, 24.04.2016 (vor 3192 Tagen) @ nevertheless

zu 1. Maßgeblich ist das Datum des Einzugs. Rein formal wäre das der 10. Oktober oder später (rückwärts gerechnet ab heute minus 6 Monate und 2 Wochen).
zu 2. Melderechtlich ist dort die Hauptwohnung, wo ihr euch, rein zeitlich betrachtet, vorwiegend aufhaltet. Das wäre also die "neue Stadt". Die Wohnung am bisherigen Wohnort wird damit zur Nebenwohnung.
zu 3. Zweitwohnungsteuer wird in der neuen Stadt vermutlich nicht fällig, möglicherweise aber am bisherigen Wohnort.
zu 4. Doppelte Haushaltsführung ist eine Frage des Einkommensteuerrechts und hat mir Melderecht und Zweitwohnungsteuer höchstens am Rande zu tun.
zu 5. Die Frage stellt sich nicht. S.o. zu 2.

Anmelden Zweitwohnsitz - ab wann / beide in der neuen Stadt

Rebell @, Sonntag, 24.04.2016 (vor 3192 Tagen) @ nevertheless

Hallo Eva , vielleicht nennt Ihr mal die Namen der beiden Städte - Alt als bisheriger Wohnsitz und b neue mögliche Wohnsitzverhältnisse?

1. Bei Anmeldung - was müssen wir für ein Datum angeben: 01.Oktober oder 1.April?

um keine krassen Fehler zu machen - nachstehende Fakten überlegen

2. Wir wollen unsere alte Wohnung als Hauptwohnsitz beibehalten, da wir dort unsere Freunde und Familie haben. Geht es überhaupt (da wir ja beide hier unter der Woche sind)?

Ist bestimmt OK

3. Die neue Stadt hat Zweitwohnsitzsteuer - müssen wir diese dann ebenfalls bezahlen und ab wann - Oktober oder April?

Es kommt auf mehrere Dinge an dazu folgende Frage vorab: Wer verdient weniger ? Der sollte eventuell als Mieter sich artikulieren eventuell greift die Geringverdienerregelung - mehr dazu passende Infos ist erst mölich wenn die Neue Wohnortgemeinde welche Zwst erhebt bekannt ist ?

4. Wird eine Doppeltehaushaltsführung unter diesen Umständen überhaupt annerkannt (kein Mietvertrag, nur Quittungen)?

Eine sehr heikle Frage und noch viel heikler dazu eine Antwort zu geben- bestimmt nicht dienlich hier im Forum!

5. Oder ist es sinnvoll sich in der neuen Stadt mit Hauptwohnsitz anzumelden und die alte Wohnung als Zweitwohnsitz?

Bitte schnellstens beide Orte nennen - danach gibts eventuell kurze schnelle hilfreiche Infos


Danke vielmals!!
LG
Eva

Anmelden Zweitwohnsitz - ab wann / beide in der neuen Stadt

nevertheless, Montag, 25.04.2016 (vor 3192 Tagen) @ Rebell

Alte Stadt - Karlsruhe
Neue Stadt - Aachen

Anmelden Zweitwohnsitz - ab wann / beide in der neuen Stadt

nevertheless, Montag, 25.04.2016 (vor 3192 Tagen) @ nevertheless

Ich (Eva) arbeite, mein Mann studiert (ergo kein eigenes Einkommen).

Im Prinzip ist mir nur wichtig:

a) ab wann sollen wir uns anmelden - 1 April oder 1 Oktober
b) ab wann greift die Zweitwohnsitzsteuer

Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

Alfred @, Montag, 25.04.2016 (vor 3192 Tagen) @ nevertheless

a) ab wann sollen wir uns anmelden - 1 April oder 1 Oktober

Frage habe ich schon beantwortet.

b) ab wann greift die Zweitwohnsitzsteuer

Bei melderechtskonformer Registrierung (Hauptwohnung in Aachen) fällt keine Zweitwohnungsteuer an.

Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

nevertheless, Montag, 25.04.2016 (vor 3192 Tagen) @ Alfred

Können wir uns so anmelden, dass ich (die in der neuen Stadt arbeitet) mich auch in der neuen Stadt mit Hauptwohnsitz anmelde
und mein Ehemann (der hier nur studiert) in der alten Stadt mit Hauptwohnsitz angemeldet bleibt?

Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

Alfred @, Montag, 25.04.2016 (vor 3192 Tagen) @ nevertheless

Mal vorweg:
1.Es geht im Melderecht nicht um Wohnstz(e) und nur in Ausnahmefällen um den Lebensmittelpunkt, sondern - rein quantitativ - um den zeitlich vorwiegenden Aufenthalt. Bei Ehepaaren ist folglich Hauptwohnung die Wohnung, in der beide sich gemeinsam vorwiegend aufhalten.
2. Derzeit seid ihr beide mit alleiniger Wohnung in Karlsruhe registriert.
3. So wie Du das schilderst, ist eure gemeinsame Hauptwohnung zukünftig in Aachen und Eure gemeinsame Nebenwohnung in Karlsruhe.

Zur Frage:
Wenn ein Ehepaar in zwei Wohnungen wohnt, verbietet sich grundsätzlich die Kombination: einer in K mit HW und NW in A und der andere mit NW in K und HW in A.
Lässt sich im Ausnahmefall nicht entscheiden, welche der Wohnungen die vorwiegend genutzte ist, richtet sich die Registrierung nach dem Schwepunkt der Lebensinteressen. Dann wäre HW in K und NW in A durchaus möglich. Allerdings fällt dann in A ZWSt an.
Wo der z.B. bei der Einkommensteuer wichtige (gemeinsame) Lebensmittelpunkt liegt, richtet sich nach anderen Kriterien. Nach Deiner Schilderung bleibt der in K.

Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

nevertheless, Montag, 25.04.2016 (vor 3191 Tagen) @ Alfred

Danke!
Da mein Mann ein Ausländer ist und bei der zuständigen Ausländerbehörde in KA gemeldet ist, wäre es lieber, dass er dort auch bleibt, bis er die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt (noch 1 Jahr).
Daher wäre die Regelung: HW in KA für Ihn sinnvoll.

Kann ich das dem Meldeamt in Aachen so ver-argumentieren?

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Gustav @, Montag, 25.04.2016 (vor 3191 Tagen) @ nevertheless

Kann ich das dem Meldeamt in Aachen so ver-argumentieren?

empfehle nicht hier übers Forum - sondern versuch doch > fffbayern@gmx.net diese Frage zu richten!!!

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nevertheless, Montag, 25.04.2016 (vor 3191 Tagen) @ Gustav

hmm... hab ich jetzt was falsches gesagt? ist doch nur ehrlich.
aber ich kontaktiere dich privat, danke vielmals :)

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Alfred @, Montag, 25.04.2016 (vor 3191 Tagen) @ nevertheless

hmm... hab ich jetzt was falsches gesagt?

Nein.

aber ich kontaktiere dich privat, danke vielmals :)

Bedenke bei dem Privatissimum, dass Du in erster Linie eine melderechtliche und keine zweitwohnungsteuerrechtliche Frage zu lösen hast.

Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

nevertheless, Dienstag, 26.04.2016 (vor 3191 Tagen) @ Alfred

Danke Alfred!
Also wenn wir uns beide mit HW in A anmelden, dann muss ich ja auch die Steuererklärung in A-Finanzamt abgeben, richtig?

Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

nevertheless, Dienstag, 26.04.2016 (vor 3191 Tagen) @ nevertheless

Das Auto muss ich dann ebenfalls in A anmelden?

Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

Alfred @, Dienstag, 26.04.2016 (vor 3191 Tagen) @ nevertheless

Beides richtig.

Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

nevertheless, Mittwoch, 27.04.2016 (vor 3190 Tagen) @ Alfred

Wenn ich - Gott behüt' - arbeitslos werde, muss ich dann auch zum Amt in Aachen gehen oder in KA?

Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

Alfred @, Mittwoch, 27.04.2016 (vor 3189 Tagen) @ nevertheless

Zuständig ist das Arbeitsamt Deiner Hauptwohnung/alleinigen Wohnung.
Wenn Du wegen Arbeitslosigkeit aus Aachen wegziehst, kannst Du die Wohnung abmelden
und bist wieder Karlsruherin.

Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

nevertheless, Donnerstag, 28.04.2016 (vor 3189 Tagen) @ Alfred

ok angenommen ich werde arbeitslos. dann muss ich ja sofort zum Arbeitsamt gehen und mich dort melden.
d.h. in meinem falle wäre es ja dann Aachen, oder?

oder kann ich - wenn ich arbeitslos bin - mich in Aachen einfach abmelden und zum Arbeitsamt in KA gehen? Arbeitsamt in KA "nimmt mich auf"?

Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

Alfred @, Donnerstag, 28.04.2016 (vor 3188 Tagen) @ nevertheless

Bei der Fragestellung fehlen mir die Fachkenntnisse.

Ganz allgemein:

Kommt ja wohl darauf an, wo Du Arbeit zu finden hoffst - in Aachen oder Karlsruhe. So wie es klingt bevorzugst Du Aachen.

"Sofort" ist ein dehnbarer Begriff - Zeit zwischen Kündigung und Meldung beim Arbeitsamt. Entweder 3 Monate Ende der Arbeitsverhältnis oder bei sofortiger Kündigung drei Tage nach Erhalt der Kündigung.

Die Wohnung in Aachen hast Du ja nur, weil Du dort arbeitest. Da ist es melderechtlich durchaus plausibel, wenn Du bei Kündigung ausziehst (und abmeldest).