Zweitwohnsitzsteuer rückwirkend bis 2009

Elmo, Mittwoch, 27.04.2016 (vor 2893 Tagen)

Hallo,

Ich bin seit 2009 in Köln mit Zweitwohnsitz gemeldet. In 2015 erhielt ich eine Aufforderung, Angaben zu dieser Wohnung zumachen damit die Zweitwohnsitzsteuer erhoben werden kann. Ende April 2016 erhielt ich einen Zweitwohnungssteuerbescheid rückwirkend für die Jahre 2009 bis 2016. ist das rechtens? Wie sind denn da die Verjährungsfristen?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion