Anmelden - ab wann / beide in der neuen Stadt

Alfred @, Donnerstag, 28.04.2016 (vor 3188 Tagen) @ nevertheless

Bei der Fragestellung fehlen mir die Fachkenntnisse.

Ganz allgemein:

Kommt ja wohl darauf an, wo Du Arbeit zu finden hoffst - in Aachen oder Karlsruhe. So wie es klingt bevorzugst Du Aachen.

"Sofort" ist ein dehnbarer Begriff - Zeit zwischen Kündigung und Meldung beim Arbeitsamt. Entweder 3 Monate Ende der Arbeitsverhältnis oder bei sofortiger Kündigung drei Tage nach Erhalt der Kündigung.

Die Wohnung in Aachen hast Du ja nur, weil Du dort arbeitest. Da ist es melderechtlich durchaus plausibel, wenn Du bei Kündigung ausziehst (und abmeldest).


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