Ehemaliger Erstwohnsitz als Zweitwohnung zu spät anmelden

Carisa, Dienstag, 03.05.2016 (vor 3184 Tagen)

Hallo
Februar 2014 zog ich in meine neue Wohnung und meldete mich an.
Die alte Wohnung habe ich abgemeldet, sie aber dennoch behalten und untervermietet.

Jetzt möchte ich einen Raum der alten Wohnung zusätzlich nutzen und müsste die Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden und auch die Mietkosten der alten Wohnung über mein Konto laufen lassen.- ich muss sie also zukünftig auch in meiner Steuer berücksichtigen
Leider braucht es zur Anmeldung jetzt die Vermieterbescheinigung die besagen würde, dass ich weiterhin Mieter war, also auch die letzten 2 Jahre.

Zudem befürchte ich ein Bußgeld für die vergangenen 2 Jahre. Gewohnt habe ich nicht in der alten Wohnung die letzten 2 Jahre.

Könnte mir jemand einen Ratschlag geben ohne Bußgeld die Wohnung als Zweitwohnsitz anzumelden?
Danke!!!

Ehemalige alleinige Wohnung als Nebenwohnung

Alfred @, Dienstag, 03.05.2016 (vor 3184 Tagen) @ Carisa

Du bist 2014 aus Deiner Wohnung ausgezogen und hast sie untervermietet. Melderechtlich bist Du derzeit für die neue Wohnung registriert mit alleiniger Wohnung. Jetzt willst Du in Deiner alten Wohnung für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten einen Raum zum Wohnen und Schlafen nutzen und wirst deswegen dort (wieder) einziehen. Für diese Wohnung willst Du Dich mit Nebenwohnung registrieren lassen. Das ist - wenn es wirklich Deine Nebenwohnung ist - melderechtlich völlig in Ordnung. Es spielt keine Rolle, dass Du schon länger Mieterin dieser Wohnung bist. Maßgeblich ist allein der Auszug bzw. /Wieder-)Einzug.