Ehemalige alleinige Wohnung als Nebenwohnung
Du bist 2014 aus Deiner Wohnung ausgezogen und hast sie untervermietet. Melderechtlich bist Du derzeit für die neue Wohnung registriert mit alleiniger Wohnung. Jetzt willst Du in Deiner alten Wohnung für einen Zeitraum von mehr als sechs Monaten einen Raum zum Wohnen und Schlafen nutzen und wirst deswegen dort (wieder) einziehen. Für diese Wohnung willst Du Dich mit Nebenwohnung registrieren lassen. Das ist - wenn es wirklich Deine Nebenwohnung ist - melderechtlich völlig in Ordnung. Es spielt keine Rolle, dass Du schon länger Mieterin dieser Wohnung bist. Maßgeblich ist allein der Auszug bzw. /Wieder-)Einzug.
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- Ehemaliger Erstwohnsitz als Zweitwohnung zu spät anmelden -
Carisa,
03.05.2016
- Ehemalige alleinige Wohnung als Nebenwohnung - Alfred, 03.05.2016