Befreiung in Hannover

tenjaa, Freitag, 06.05.2016 (vor 3180 Tagen)

Hallo,

ich wohne aktuell in Hannover bei meinen Eltern und werde demnächst ausziehen, aber in Hannover bleiben.
Einen Wohnsitz würde ich aus Versicherungsgründen (auf die ich hier bitte nicht im Detail eingehen möchte) gerne bei meinen Eltern lassen. Zumindest bist zum Ende des Studiums in etwa einem Jahr.
Ob jetzt bei meinen Eltern der Hauptwohnsitz liegt und meine neue Wohnung nur der Nebenwohnsitz ist oder umgekehrt ist mir eigentlich egal.

§3-1.e besagt:
Steuerbefreit sind Personen, die in der Landeshauptstadt Hannover eine Zweitwohnung innehaben und mit
Hauptwohnung in der Wohnung der Eltern, in der Wohnung eines Verwandten in
gerader Linie, oder in der Wohnung einer Person, die durch ein auf längere Dauer
angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind
miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder), gemeldet sind und dortnur über ein Zimmer oder eine Schlafstätte verfügen.

Sehe ich das richtig, dass diese Formulierung perfekt auf mich zutrifft? Für den Fall, dass ich den Hauptwohnsitz bei meinen Eltern belasse und den Nebenwohnsitz in der neuen Wohnung anmelde?

Sauberer wäre es vermutlich anders rum, aber ich denke dann komme ich nicht drum rum die Steuer zu zahlen oder?

Die aktuelle Satzung gibt es unter:
http://www.hannover.de/Media/01-DATA-Neu/Downloads/Landeshauptstadt-Hannover/Verwaltung...


Und eine zweite Frage:
Für den Fall Hauptwohnsitz bei meinen Eltern, Nebenwohnsitz neue Wohnung.
Wie sieht es steuerlich dabei aus? Vor allem für den Arbeitsweg? Muss ich da irgendwas spezielles beachten? Mein Wissensstand ist, dass das Finanzamt den kürzeren Weg immer ohne Probleme anerkennt. Stimmt das?


LG

Befreiung in Hannover

Alfred @, Montag, 09.05.2016 (vor 3177 Tagen) @ tenjaa

Rein formal melderechtlich:
Wenn Du aus der elterlichen Wohnung ausziehst, ist Deine neue Wohnung weder Neben noch Hauptwohnung sondern als alleinige Wohnung zu registrieren.
Ansonsten:
Wenn Du die elterliche Wohnung beibehältst und eine eigene Wohnung beziehst, dürfte die eigene Wohnung als Hauptwohnung zu registrieren sein. Wohnsitz ist und bleibt Hannover. Zweitwohnungsteuer fällt auch dann nicht an, weil Du nicht Inhaber der Nebenwohnung bei Deinen Eltern bist, sondern Dir dort nur eine jederzeit widerrufbare Wohngelegenheit geboten wird.