Zweitwohnungssteuer für Ferienwohnungen
Hallo
Wer kann mir helfen? Ich habe als Rentner eine Ferienwohnung zur Verbesserung meiner kleinen Rente. In Heiligenhafen verlangen die "Großvermieter 22% Von den Vermietungseinnahmen. Also vermiete ich professionell selber. Mit Internetpräsentation, ebay, ebay Kleinanzeigen und ständige Werbung in der regionalen Presse. Das hat bisher gereicht, Nun verlangt die Gemeinde Heiligenhafen Zweitwohnungsteuer rückwirkend bis 2012 mit der Begründung, das ich ja selbst nutzen könnte, obwohl ich dies nicht tue. Die Aufenthalte für Renovierung, Eigentümerversammlung u.ä. habe ich ausreichen mit Rechnungen usw. belegt. Nun kommt die Begründung,das ich von Großvermietern vertreten, keine Zweitwohnungssteuer bezahlen müßte. Kennt einer Urteile zu diesem Thema oder hat selbst Erfahrungen in dieser Angelegenheit.
Ich hoffe auf Ihre Hilfe. Danke.