Zweitwohnungssteuer für Ferienwohnungen

meikepf, Montag, 09.05.2016 (vor 3178 Tagen)

Hallo
Wer kann mir helfen? Ich habe als Rentner eine Ferienwohnung zur Verbesserung meiner kleinen Rente. In Heiligenhafen verlangen die "Großvermieter 22% Von den Vermietungseinnahmen. Also vermiete ich professionell selber. Mit Internetpräsentation, ebay, ebay Kleinanzeigen und ständige Werbung in der regionalen Presse. Das hat bisher gereicht, Nun verlangt die Gemeinde Heiligenhafen Zweitwohnungsteuer rückwirkend bis 2012 mit der Begründung, das ich ja selbst nutzen könnte, obwohl ich dies nicht tue. Die Aufenthalte für Renovierung, Eigentümerversammlung u.ä. habe ich ausreichen mit Rechnungen usw. belegt. Nun kommt die Begründung,das ich von Großvermietern vertreten, keine Zweitwohnungssteuer bezahlen müßte. Kennt einer Urteile zu diesem Thema oder hat selbst Erfahrungen in dieser Angelegenheit.
Ich hoffe auf Ihre Hilfe. Danke.

Zweitwohnungssteuer für Ferienwohnungen

Rebell @, Montag, 09.05.2016 (vor 3177 Tagen) @ meikepf

Hallo
Wer kann mir helfen? Ich habe als Rentner eine Ferienwohnung zur Verbesserung meiner kleinen Rente. In Heiligenhafen verlangen die "Großvermieter 22% Von den Vermietungseinnahmen. Also vermiete ich professionell selber. Mit Internetpräsentation, ebay, ebay Kleinanzeigen und ständige Werbung in der regionalen Presse. Das hat bisher gereicht, Nun verlangt die Gemeinde Heiligenhafen Zweitwohnungsteuer rückwirkend bis 2012 mit der Begründung, das ich ja selbst nutzen könnte, obwohl ich dies nicht tue. Die Aufenthalte für Renovierung, Eigentümerversammlung u.ä. habe ich ausreichen mit Rechnungen usw. belegt. Nun kommt die Begründung,das ich von Großvermietern vertreten, keine Zweitwohnungssteuer bezahlen müßte. Kennt einer Urteile zu diesem Thema oder hat selbst Erfahrungen in dieser Angelegenheit.
Ich hoffe auf Ihre Hilfe. Danke.

Das ist nichts Neues - dass die Kommunen darauf pochen - diese sind schlimmer wie früher die Raubritter.

Erst am 27.4. wurde vom dem VGH in München eine lange Diskussion in fast ähnlichem Falle geführt. 89 % nachgewiesene Vermietung - allerdings auch nicht, wie in der Satzung vorgegeben, nicht über eine Agentur.
Die Vermietungsagentur kassiert eben 30 % von den Mieteinnahmen - das entfällt eben durch die Eigenleistungen für Vermietungsbemühungen.
Wenn Du mehr in Erfahrung bringen willst- wende Dich eventuell an den Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V. > fffbayern@gmx.net <<< damit könntest eventuell mit diesem Kläger in Kontakt treten-

Nur gemeinsam sind wir stark - Einzelkämpfer gehen häufig baden!!

Rechtsstaat ÜBERALL ???

Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnungen

Alfred @, Montag, 09.05.2016 (vor 3177 Tagen) @ Rebell

Erst am 27.4. wurde vom dem VGH in München eine lange Diskussion in fast ähnlichem Falle geführt.

D.h.:Ein Urteil gibt es noch nicht?

Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnungen

Rebell @, Dienstag, 10.05.2016 (vor 3177 Tagen) @ Alfred

Erst am 27.4. wurde vom dem VGH in München eine lange Diskussion in fast ähnlichem Falle geführt.


D.h.:Ein Urteil gibt es noch nicht?

Aber in allen Medien ob Rundfunk oder Presse wurde schon das Ergebnis veröffentlicht - es liegt allerdings das schriftliche Urteil noch nicht vor. Wer glaubt es könnte noch anders lauten- der hat wohl eine ganz andere Vorstellung von Rechtsprechung!