Zweitwohnungssteuer für Ferienwohnungen
Hallo
Wer kann mir helfen? Ich habe als Rentner eine Ferienwohnung zur Verbesserung meiner kleinen Rente. In Heiligenhafen verlangen die "Großvermieter 22% Von den Vermietungseinnahmen. Also vermiete ich professionell selber. Mit Internetpräsentation, ebay, ebay Kleinanzeigen und ständige Werbung in der regionalen Presse. Das hat bisher gereicht, Nun verlangt die Gemeinde Heiligenhafen Zweitwohnungsteuer rückwirkend bis 2012 mit der Begründung, das ich ja selbst nutzen könnte, obwohl ich dies nicht tue. Die Aufenthalte für Renovierung, Eigentümerversammlung u.ä. habe ich ausreichen mit Rechnungen usw. belegt. Nun kommt die Begründung,das ich von Großvermietern vertreten, keine Zweitwohnungssteuer bezahlen müßte. Kennt einer Urteile zu diesem Thema oder hat selbst Erfahrungen in dieser Angelegenheit.
Ich hoffe auf Ihre Hilfe. Danke.
Das ist nichts Neues - dass die Kommunen darauf pochen - diese sind schlimmer wie früher die Raubritter.
Erst am 27.4. wurde vom dem VGH in München eine lange Diskussion in fast ähnlichem Falle geführt. 89 % nachgewiesene Vermietung - allerdings auch nicht, wie in der Satzung vorgegeben, nicht über eine Agentur.
Die Vermietungsagentur kassiert eben 30 % von den Mieteinnahmen - das entfällt eben durch die Eigenleistungen für Vermietungsbemühungen.
Wenn Du mehr in Erfahrung bringen willst- wende Dich eventuell an den Verein Freunde für Ferien in Bayern e.V. > fffbayern@gmx.net <<< damit könntest eventuell mit diesem Kläger in Kontakt treten-
Nur gemeinsam sind wir stark - Einzelkämpfer gehen häufig baden!!
Rechtsstaat ÜBERALL ???
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- Zweitwohnungssteuer für Ferienwohnungen -
meikepf,
09.05.2016
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Rebell,
09.05.2016
- Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnungen -
Alfred,
09.05.2016
- Zweitwohnungsteuer für Ferienwohnungen - Rebell, 10.05.2016
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Alfred,
09.05.2016
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Rebell,
09.05.2016