Berlin - Spezieller Fall - Zweitwohnsitz?

Manuel_Berlin, Mittwoch, 11.05.2016 (vor 3175 Tagen)

Hallo Zusammen,

ich habe folgendes Problem:

Ich wohne in Berlin alleine in einer eigenen Wohnung in der ich auch gemeldet bin.
Im Oktober 2014 habe ich zusammen mit meiner Freundin eine neue Wohnung in Berlin angemietet, da es so aussah, dass mein Vermieter die Miete für meine eigene Wohnung deutlich erhöht.
Ich konnte die Mieterhöhung mit dem Mieterverein aber zweimal abwehren und bis jetzt in meiner noch sehr günstigen Wohnung wohnen bleiben. Nun hat er eine Modernisierung durchgesetzt und ich werde in die Wohnung meiner Freundin umziehen.

...in der ich aber schon seit Oktober 2014 mit im Mietvertrag stehe.

Gilt diese Wohnung bisher schon als meine Zweitwohnung? Und muss ich mit einer entsprechenden Nachzahlung rechnen?

Auch kann ich dadurch nicht diese sei 1.1.2016 zur ummeldung nötige Einzugsbescheinigung des Vermieters vorweisen..


Lieber Gruß aus Berlin
Manuel

Berlin - Spezieller Fall - Zweitwohnsitz?

Alfred @, Mittwoch, 11.05.2016 (vor 3175 Tagen) @ Manuel_Berlin

Kann bürokratischen Ärger geben, muss aber nicht.

Du bist derzeit mit alleiniger Wohnung registriert. D.h. die Wohnung, die Du zusammen mit Deiner Freundin angemietet hast, ist nicht als Nebenwohnung registriert und damit auch keine Zweitwohnung.

BerlZWStG: „Zweitwohnung ist jede Wohnung ..., die dem Eigentümer oder Hauptmieter als Nebenwohnung ..., dient.“

§ 19 BMG ist eindeutig. Der Vermieter hat Einzug zu bestätigen und nicht den Abschluss des Mietvertrages.

Berlin - Spezieller Fall - Zweitwohnsitz?

René ⌂ @, Dienstag, 17.05.2016 (vor 3170 Tagen) @ Alfred

§ 19 BMG ist eindeutig. Der Vermieter hat Einzug zu bestätigen und nicht den Abschluss des Mietvertrages.

Der Witz ist nach wie vor das Meldegesetz. Der Vermieter kennt den Einzugstermin nicht. Von daher mal nett fragen!

Berlin - Spezieller Fall - Nebenwohnung?

Alfred @, Dienstag, 17.05.2016 (vor 3169 Tagen) @ René

§ 19 BMG ist eindeutig. Der Vermieter hat Einzug zu bestätigen und nicht den Abschluss des Mietvertrages.

Der Witz ist nach wie vor das Meldegesetz. Der Vermieter kennt den Einzugstermin nicht. Von daher mal nett fragen!

Der Witz ist eher, dass jemand glaubt, dabei ginge es um die Bestätigung des Einzugstermin durch den Vermieter.