Lübeck Gemeinsamer Mietvertrag / Auszug -> ZWS?!

Jan B., Freitag, 13.05.2016 (vor 3144 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem.

Bis April 2016 wohnten meine (Ex-)Freundin und ich zusammen in einer Wohnung in Lübeck mit einem gemeinsamen Mietvertrag. Sie ist eben im April 2016 ausgezogen und hat nun eine neue Wohnung in Lübeck.

Brav und naiv wie ich bin, habe ich meinen Vermieter dies mitgeteilt, er möchte sie aber nicht aus dem bestehenden Mietvertrag entlassen, sondern lieber einen neuen Mietvertrag mit 80€ mehr Miete. Ich blockiere ihn zur Zeit um ihn ggf. herunter zu handeln. Bin auch dem Mieterbund beigetreten und habe dort erfahren, solange ich nicht will, ist alles auch erst mal kein Problem.

Aber nun folgendes Problem: Mein Vermieter hat mich in Kenntnis gesetzt, wenn meine ExFreundin nun 2 Wohnungen in Lübeck hat, wäre sie Zweitwohnsitzsteuer pflichtig, ob wir das berücksichtigt hätten. Ich bin echt ein wenig verblufft, erstens welche Methoden mein Vermieter aufzieht und zweitens, hat er wirklich recht?

Der §2 Paragraph in Lübeck ist leider schwer zu deuten:
"(1) Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet"
"(2) Eine Zweitwohnung ist jede Wohnung, die eine Person neben ihrer Hauptwohnung für ihren persönlichen Lebensbedarf oder den ihrer Familienmitglieder oder Angehörigen innehat."
"(4) Eine Wohnung verliert die Eigenschaft einer Zweitwohnung nicht dadurch, dass sie vorübergehend anders oder nicht genutzt wird"

Kann man da jemand klare Antwort geben? Ich bin echt verwirrt.

Danke für jede Hilfe!

Gruß Jan aus Lübeck


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