Fragen zum Berufsstart; Steuern
Für eine etwas präzisere Antwort zur Zeitwohnungsteuer müsstest Du schon den Arbeitsort nennen.
Melderechtlich ist es so geregelt, dass Du Dich, wenn Du die Wohnung bei Deinen Eltern beibehältst, dort mit Nebenwohnung registrieren lassen musst. Am Arbeitsort hast Du dann Deine Hauptwohnung. wenn Du die vom Arbeitgeber gestellte Wohnung nicht länger als sechs Monate nutzt, ist keine melderechtliche Registrirung erforderlich.
Ob und in welchem Umfang Du doppelte Haushaltsführung geltend machen kannst, ist eine Frage des Einkommensteuerrechts und von hier aus nicht zu beantworten. Hängt u.U. auch ein bisschen vom örtlichen Finanzamt ab.
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chatterton,
18.06.2016
- Fragen zum Berufsstart; Steuern - Alfred, 19.06.2016