Vermietungsverbot = Enteignung / Zweitwohnungsinhaber bald in Gaskammern?

Rebell @, Dienstag, 12.07.2016 (vor 3258 Tagen)

Allmählich entwickelt sich in Deutschland die Hetzkampagne gegen die unerwünschten Zweitwohnungsbsitzer ähnlich wie in jener Zeit als über Nacht alle Synagogen in Brand gesteckt worden sind.
Es gehört also doch zum echten "Deutschen" eine gewisse Gruppe von Bürgern an den Pranger zu stellen. Der Gesetzgeber leistet indirekte Unterstützung, die Rechtsprechung ist Weisungsgebunden - da hilt auch kein Aufbäumen - Zusammenschlüsse ändern ebenfalls nichts an der Tatsache- denn Diskrimminierung wird am einfachsten zum Ausdruck gebracht mit neu zu erfindenden Abzockemethoden wie etwa die Zweitwohnungssteuer - nun kommt noch das Zweckentfremdungsverbot für solche Wohnungen hinzu. Über viele Jahre geduldet in erster Linie von Bürgern vor Ort - jetzt wo das Geld wohl oder übel eine drstische Entwertung erfährt suchen viele Bürger die Kapitalflucht in Betongold - denn bei den Banken erstens nicht sicher und zweitens verursacht es u.U. Kosten - dank Drahgis Eu- Politik
Hallo Ihr Gemeinden - egal ob in Süd oder Nord, beantragt doch beim Staastssicherheitsdienst - damit ihr nicht auch noch eine Bürgerwehr ins Leben rufen müsst um den Zweitwohnungsinhabern zeigen wo es künftig langgehen sollte- Verfrachtet diese und enteignet komplett, denn das Vermietungsverbot, was eigentlich nur bei Fremden angewandt wird - ist schon ein Schrit in Richtung Enteignung- erinnert sei an jene Zeit als man einer bestimmten Volksgruppe Hab und Gut beraubte und den treuesten Parteigenossen billigst zum Kauf animierte. Ein von der Zweitwohnungssteuer betroffener Berliner warnte Kritiker wenn es um die Zwst ginge - "Haltet Euch zurück mit der Kritik sonst kommt ihr wohl mal in einer nahegelegenen "Spezialanlage" eine "Duschwäsche"!!
oder ihr seid bereit sich einer Gehirnwäsche zu unterziehen!!

Vielen Dank an Kommunal- Landes- und Bundespolitiker denn wenn es ernst wird haltet ich toll zusammen!!!

Vermietungsverbot = Enteignung / Zweitwohnungsinhaber bald in Gaskammern?

Gustav @, Dienstag, 12.07.2016 (vor 3258 Tagen) @ Rebell

Allmählich entwickelt sich Deutschland perfekt

BRAVO ! noch viel besser als Erdogan in der Türkei -

tolle Literatur > http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Bad-Doberan/Wirtschaft/Trotz-neuen-Gesetzes...

Vielen Dank an Kommunal- Landes- und Bundespolitiker denn wenn es ernst wird haltet Ihr Euch toll zusammen!!!

Wie das Gericht feststellt, hatte sich der Gemeinderat zwar bereits im Oktober 2010 für eine Ausnahmeregelung für die Ferienhäuser ausgesprochen, der damalige Bürgermeister, Siegmund Paul, habe es aber versäumt, den Antrag an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Warum der Beschluss des Gemeinderats nicht weitergeben wurde, konnte weder das Gericht noch die Baurechtsbehörde klären. Aber: „Das war ein Fehler, definitiv“, sagt Matthias Schedler, Leiter für Kreisentwicklung und Baurecht im Bodenseekreis.


Inzwischen folgende Vorgaben: Die Vermietung des Ferienhauses ist beschränkt auf maximal 4 Personen ( Wohnfläche 140 qm 12 vorh. Bettenplätze) Eine Überschreitung der Personenzahl auf bis zu 6 Personen ist zulässig, sofern es sich bei den zusätzlichen Personen um Kinder oder Jugendliche Familienangehörige handelt und das 18. Lebensjahr nicht überschreiten. Im Jahresdurchschnitt darf allerdings die Zahl 4 nicht überschritten werden.

Das ist doch eine ganz tolle Regelung im Kretschmerland Baden - Württemberg.-Bravo weiter sooooo
BRAVO

Vermietungsverbot = Enteignung / Zweitwohnungsinhaber bald in Gaskammern?

Rebell @, Mittwoch, 10.08.2016 (vor 3230 Tagen) @ Gustav

Allmählich entwickelt sich Deutschland perfekt


BRAVO ! noch viel besser als Erdogan in der Türkei -

tolle Literatur > http://www.ostsee-zeitung.de/Region-Rostock/Bad-Doberan/Wirtschaft/Trotz-neuen-Gesetzes...

Vielen Dank an Kommunal- Landes- und Bundespolitiker denn wenn es ernst wird haltet Ihr Euch toll zusammen!!!

nun haben Richter vom Verwaltungsgericht eine Stoppnummer eingelegt?

Nun hat sich das Verwaltungsgericht damit befasst, ob Zweitwohnungen vom Zweckentfremdungsverbot betroffen sind. Geklagt hatten drei Eigentümer eines zweiten Wohnsitzes in Berlin. Die Urteile könnten auch für Frankfurt interessant sein, wo Wohnungen ebenfalls nur noch für begrenzte Zeit an Touristen vermietet werden dürfen.
http://www.fnp.de/nachrichten/wirtschaft/Zweitwohnungen-fuer-Touristen;art686,2153970
Die Inhaber mit erstem Wohnsitz in Rostock, Italien und Dänemark haben erstritten, dass sie ihre teilweise selbst genutzten Zweitwohnungen an Touristen vermieten dürfen, wenn sie nicht da sind. Dafür müssen die zuständigen Bezirksämter eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

könnte es eventuell zu einer Trendwende ohne Vergasung kommen ??

Wo bleibt denn des Recht auf Niederlassungsfreiheit in der EU?