Zweitwohnsitzsteuer

Claudia @, Sonntag, 25.02.2007 (vor 6874 Tagen)

Hallo,

wäre klasse, wenn mir jemand weiterhelfen könnte:

Bei mir liegt folgender Fall bzgl. Zweitwohnsitsteuer vor:
Ich habe bis Ende 2005 in Bremen mit meinem Freund gewohnt. Der Mietvertrag lief auf uns beide.

Zum 1.1.2006 bin ich nach Frankfurt umgezogen. Mein Freund ist in unserer gemeinsamen Wohnung geblieben und hat sich einen WG-Partner dazugeholt. Wir haben aber keinen neuen Mietvertrag gemacht, der lief weiter auf uns beide. Der WG-Partner hat die Miete direkt an meinen Freund bezahlt und mein Freund die ganze Miete an unseren Vermieter. Das war mit dem Vermieter damals so abgesprochen.

Jetzt bekomme ich vom Finanzamt einen Wisch zur Zweitwohnsteueranmeldung. Ich habe aber weder in der Wohnung noch gelebt noch Miete bezahlt. Lediglich der Mietvertrag lief aus Einfachheitsgründen noch mit auf mich.

Was kann ich nun machen> Ich sehe es eigentlich so nicht ein, eine Zweitwohnsitzsteuer zu bezahlen.

Vielen Dank für Euer Feedback.

Gruß Claudia

Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Sonntag, 25.02.2007 (vor 6874 Tagen) @ Claudia

Hallo Claudia>

handelt es sich bei dem „Wisch“ eventuell um den amtlichen Vordruck „Zweitwohnungsteuer-Anmeldung“>

Gibt es dazu ein amtliches Anschreiben des Finanzamts Bremen-Mitte, aus dem hervorgeht, für welchen Zeitraum die Anmeldung erfolgen soll> Wenn ja, für welchen bzw. ab wann>

Wie sehen Deine melderechtlichen Verhältnisse aus> Bist Du in Frankfurt mit alleiniger Wohnung gemeldet>

Die Antworten auf diese Fragen sind das „Feed“, ohne das es kein „Back“ geben kann.

Gruß

Zweitwohnsitzsteuer

Claudia @, Sonntag, 25.02.2007 (vor 6874 Tagen) @ Christian

Hallo Christian,

ja genau, es handelt sich um die Zweitwohnungssteuer-Anmeldung. Ein amtliches Schreiben für welchen Zeitraum die Anmeldung erfolgen soll gibt es aber wiederum nicht.

Ich bin in Frankfurt gemeldet als Hauptwohnung und habe damals Bremen aber noch als Nebenwohnung stehen lassen, da ich noch öfter zu meinem Freund gefahren bin.

Vielen Dank für Deine Hilfe.

Gruß

Claudia

Zweitwohnsitzsteuer

Christian @, Sonntag, 25.02.2007 (vor 6874 Tagen) @ Claudia

Liebe Claudia,

Hauptwohnung in Frankfurt und Nebenwohnung in Bremen. Und das seit dem 1.1.2006. Nach dem Bremer Gesetz ist das seit diesem Tag ein „Zweitwohnungsteuerfall“.

Dein 1. Weg sollte am Montag zum Einwohnermeldeamt nach Frankfurt führen. Wenn Du seinerzeit aus der Bremer Wohnung ausgezogen bist, musst Du Dich dort für Besuche nicht mit Nebenwohnung zu melden. Dann wäre die Anmeldung mit Nebenwohnung nur ein Irrtum.

So wie manche hier im Forum berichten, kann man Nebenwohnungen auch rückwirkend abmelden. Wenn das mit der völligen rückwirkenden Abmeldung wirklich klappen sollte, müsste die Sache eigentlich erledigt sein, denn dann hattest Du nie eine Nebenwohnung in Bremen gehabt.:-)

Wenn die Meldebehörde sich nicht darauf einlässt, was durchaus möglich ist, solltest Du die Nebenwohnung sofort (bzw. zum frühest möglichen Zeitpunkt rückwirkend( abmelden. Dann kommt wenigstens nicht mehr hinterher. Beachte dabei, dass eine Abmeldung noch im Februar erfolgen muss, sonst rutscht der März noch mit in die „Steuerpflicht“.

Der nicht geänderte Mietvertrag rächt sich jetzt, denn er kompliziert die Sache infofern, als Du zumindest formal Mieterin einer Wohnung in Bremen bist. hier wäre es gut, wenn Du (noch) schriftliche Erklärungen des Vermieters, des Nachmieters und Deines Freundes hättest, die diese von Dir im 1. Posting geschildert Absprache bestätigen

Vorerst ist aber erst Mal die sofortige Abmeldung der Nebenwohnung wichtig. Erledige das bitte wie oben beschrieben und dann geht es (vielleicht) hier weiter.

Dazu noch Fragen>

Gruss