Hauptwohnsitz im Ausland > 2. Wohnsitz

Tom Katzenberg, Montag, 18.07.2016 (vor 3092 Tagen)

Hallo,

meinen Hauptwohnsitz habe ich und er Schweiz und halte mich dort auch von Mo-Fr auf. £Jedes WE bin ich jedoch in Deutschland in meinem kleine Häuschen und geniesse das WE.
Dort zahle ich seit Jahren die Zweitwohnsitzsteuer. Dazu habe ich einige offene Fragen.

1. Eigentlich habe ich in Deutschland nur einen Wohnsitz und keinen Zweitwohnsitz ? Wie ist die Definition in Bezug auf das Ausland ?

2. Mein Häuschen hat weder einen Strassennamen noch eine registrierte Adresse, da im Aussenbereich. Ist aber erschlossen mit Strom und Wasser. Auch wird meine Häuschen nur über einen Feldweg erschlossen, der nicht von der Gemeinde unterhalten wird. Bei Schnee gibt es keine Zugänglichkeit. Kann ich verlangen, dass wenn ich Zweitwohnsitzsteuer zahle ich auch eine Adresse erhalten muss, sowie eine Zufahrt zu meinem Häuschen ?


Gruss
Thomas

Hauptwohnsitz im Ausland > 2. Wohnsitz

Rebell @, Dienstag, 19.07.2016 (vor 3091 Tagen) @ Tom Katzenberg

Hallo,

meinen Hauptwohnsitz habe ich und er Schweiz und halte mich dort auch von Mo-Fr auf. £Jedes WE bin ich jedoch in Deutschland in meinem kleine Häuschen und geniesse das WE.
Dort zahle ich seit Jahren die Zweitwohnsitzsteuer. Dazu habe ich einige offene Fragen.

Typisch für die deutsche Abzockementalität der Kommunen


1. Eigentlich habe ich in Deutschland nur einen Wohnsitz und keinen Zweitwohnsitz ? Wie ist die Definition in Bezug auf das Ausland ?

Warum meldest nicht in Deutschland den Erstwohnsitz an, denn nur für Erstwohnsitzbürger gibts im kommunalen Finanzausgleich Zuwendungen in die Gemeindekasse. Nur weil diese fehlen werden diese wehrlosen Bürger mit Zweitwohnsitz abgezockt.
Erstwohnsitzanmeldung und schon ist alles in Butter.


2. Mein Häuschen hat weder einen Strassennamen noch eine registrierte Adresse, da im Aussenbereich. Ist aber erschlossen mit Strom und Wasser. Auch wird meine Häuschen nur über einen Feldweg erschlossen, der nicht von der Gemeinde unterhalten wird. Bei Schnee gibt es keine Zugänglichkeit. Kann ich verlangen, dass wenn ich Zweitwohnsitzsteuer zahle ich auch eine Adresse erhalten muss, sowie eine Zufahrt zu meinem Häuschen ?

Solche Fälle wurden unlängst beim VG München verhandelt, allerdings hat hier die Abzockergemeinde "Sachsenkam" trotz fehlendem Strom und Wasseranschluß und ebenfalls keine Hausnummer - kein offizielle zufahrt mit einem Gutachten versucht eine Zwst in Höhe von über 800.-€ für eine nicht isoliert Holz- Hütte gefordert.
Das Gericht hat allerdings damit einen Strich durch die Rechnng gemacht und die Bescheide aufgehoben.
Wenn nun bei Dir Strom und Wasseranschlüsse vorhanden wirds wohl schwierig werden.

Um welche Abzockergemeinde geht es eigentlich ?


Gruss
Thomas

Hauptwohnsitz im Ausland > 2. Wohnsitz

Tom Katzenberg, Montag, 25.07.2016 (vor 3085 Tagen) @ Rebell

Hallo Rebell,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Der Betrag ist jetzt nicht wirklich so hoch, dass ich es als Abzocke betrachte, jedoch möchte ich einfach die Richtigkeit der Grundlagen prüfen.

Wohnsitz Deutschland habe ich liebend gerne aufgegeben. So lang in Deutschland die Menschen, welche arbeiten wollen bestraft werden, kann das nicht funktionieren, darum die Flucht in die Schweiz. Aber das ist ein anderes Thema, welches hier den Rahmen sprengen würde.

Interessant ist, dass mein Häuschen an der Gemarkungsgrenze liegt. Auf der Gemarkung wo das Häuschen steht (Kleines Wiesental) gibt es eine Zweitwohnsitzsteuer und wird von mir bezahlt. Jedoch erhalte ich Wasser- und Strom von der anderen Gemarkung, wo es keine Zweitwohnsitzsteuer gibt. Dort wo ich Steuern zahle würde ich mir im Gegenzug aber eine Erschliessung wünschen, welche mir aber nicht erbracht wird.


Gruss
Tom

Wohnsitz im Ausland - Zweitwohnung im Inland

Alfred @, Montag, 25.07.2016 (vor 3085 Tagen) @ Tom Katzenberg

... möchte ich einfach die Richtigkeit der Grundlagen prüfen.

Steuern werden ohne Gegenleistung erhoben, wenn der Steuertatbestand gegeben ist.