Hauptwohnsitz im Ausland > 2. Wohnsitz

Rebell @, Dienstag, 19.07.2016 (vor 3091 Tagen) @ Tom Katzenberg

Hallo,

meinen Hauptwohnsitz habe ich und er Schweiz und halte mich dort auch von Mo-Fr auf. £Jedes WE bin ich jedoch in Deutschland in meinem kleine Häuschen und geniesse das WE.
Dort zahle ich seit Jahren die Zweitwohnsitzsteuer. Dazu habe ich einige offene Fragen.

Typisch für die deutsche Abzockementalität der Kommunen


1. Eigentlich habe ich in Deutschland nur einen Wohnsitz und keinen Zweitwohnsitz ? Wie ist die Definition in Bezug auf das Ausland ?

Warum meldest nicht in Deutschland den Erstwohnsitz an, denn nur für Erstwohnsitzbürger gibts im kommunalen Finanzausgleich Zuwendungen in die Gemeindekasse. Nur weil diese fehlen werden diese wehrlosen Bürger mit Zweitwohnsitz abgezockt.
Erstwohnsitzanmeldung und schon ist alles in Butter.


2. Mein Häuschen hat weder einen Strassennamen noch eine registrierte Adresse, da im Aussenbereich. Ist aber erschlossen mit Strom und Wasser. Auch wird meine Häuschen nur über einen Feldweg erschlossen, der nicht von der Gemeinde unterhalten wird. Bei Schnee gibt es keine Zugänglichkeit. Kann ich verlangen, dass wenn ich Zweitwohnsitzsteuer zahle ich auch eine Adresse erhalten muss, sowie eine Zufahrt zu meinem Häuschen ?

Solche Fälle wurden unlängst beim VG München verhandelt, allerdings hat hier die Abzockergemeinde "Sachsenkam" trotz fehlendem Strom und Wasseranschluß und ebenfalls keine Hausnummer - kein offizielle zufahrt mit einem Gutachten versucht eine Zwst in Höhe von über 800.-€ für eine nicht isoliert Holz- Hütte gefordert.
Das Gericht hat allerdings damit einen Strich durch die Rechnng gemacht und die Bescheide aufgehoben.
Wenn nun bei Dir Strom und Wasseranschlüsse vorhanden wirds wohl schwierig werden.

Um welche Abzockergemeinde geht es eigentlich ?


Gruss
Thomas


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