Rückwirkend Zweitwohnsitzsteuer obwohl Hauptwohnsitz
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere seit ca 3 Jahren in Siegen, hatte es aber versäumt nicht dort anzumelden.
Nachdem dies dem Bürgerbüro bekannt geworden ist, wurde rückwirkend mein Zweitwohnsitz durch das Bürgerbüro angemeldet. Ich zahlte ein Verwarngeld i.H.v ca 130€ wegen der nicht ordnungsgemäßen Anmeldung.
Ich müsste jetzt allerdings rückwirkend ab dem 01.01.2015 eine Zweitwohnsitzsteuer von 10% der Kaltmiete zahlen.
Ich erklärte, dass ich rückwirkend in Siegen meinen Hauptwohnsitz hätte, da ich unter der Woche, also von Montags bis Freitags in Siegen zwecks Studium bin. Die Sachbearbeiterin aus dem Bürgerbüro verwies darauf, dass ich im April 2014 einen Reisepass in meiner Heimat beantragt habe und damit dort mein Hauptwohnsitz wäre.
Ist das rechtens? Ist es möglich diese nachträgliche Änderung wiederum zumindest ab dem 01.01.2015 in den Hauptwohnsitz zu ändern, da ich mich tatsächlich in Siegen länger aufgehalten habe?!
Mit freundlichen Grüßen
Daniel