Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

HorstHerberg, Mittwoch, 03.08.2016 (vor 3074 Tagen)

Hallo zusammen,

ich ziehe Ende des Jahres berufsbedingt von Düsseldorf nach München um und möchte meine Wohnung in Düsseldorf gerne als Erstwohnsitz behalten, weil sich dort auch mein Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Vereine etc.) befindet und ich dementsprechend häufig dorthin reisen möchte. Ergo soll München mein Zweitwohnsitz sein. Dies sollte meines Wissens möglich sein.

Meine Frage ist, ob dieser "Wohnsitzstatus" durch den Einzug meiner Freundin in meine neue Wohnung in München irgendwie beeinträchtigt würde. Sie wohnt ebenfalls in Düsseldorf und überlegt, mit mir nach München zu kommen, ist sich allerdings noch nicht ganz sicher bzw. der Zeitpunkt ist noch unklar.

Würde der Wohnsitz in München durch ihren Einzug für mich den Status des "Zweitwohnsitz" verlieren, oder ist dies unabhängig davon, mit wem ich in der Wohnung lebe, so lange ich nicht verheiratet bin bzw. in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebe?

Danke im Voraus!

Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

Alfred @, Donnerstag, 04.08.2016 (vor 3073 Tagen) @ HorstHerberg

"Wohnsitze" helfen hier nicht weiter. Um was geht es Dir - um das Melderecht oder den Lebensmittelpunkt?

Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

HorstHerberg, Donnerstag, 04.08.2016 (vor 3073 Tagen) @ Alfred

Es geht darum, ob mein Lebensmittelpunkt, also Düsseldorf, durch den Zuzug meiner Freundin in München irgendwie beeinflusst würde.

Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

Alfred @, Donnerstag, 04.08.2016 (vor 3073 Tagen) @ HorstHerberg

Wenn Du keine rechtlichen Folgen daraus ableitest, kannst Du das halten wie Du willst,.

Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

HorstHerberg, Donnerstag, 04.08.2016 (vor 3073 Tagen) @ Alfred

Was bedeutet "rechtliche Folgen" in diesem Fall ?

Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

Alfred @, Donnerstag, 04.08.2016 (vor 3073 Tagen) @ HorstHerberg

Für die melderechtliche Registrierung und das zuständige Finanzamt gibt es verbindliche Regeln. Maßgeblich ist der zeitlich vorwiegende Aufenthalt an einem Ort. Dieser Ort dürfte bei Dir - beruflich bedingt - München sein. Also: Hauptwohnung und zuständiges Finanzamt in München.

Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

HorstHerberg, Donnerstag, 04.08.2016 (vor 3073 Tagen) @ Alfred

In meinem Fall ist der Zweitwohnsitz München aus beruflichen Gründen notwendig, mein Lebensmittelpunkt wird sich weiterhin in Düsseldorf befinden (Familie, Freunde, Bekannte, etc.). Insofern kann ich deiner Argumentation leider nicht ganz folgen.

Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

Alfred @, Donnerstag, 04.08.2016 (vor 3073 Tagen) @ HorstHerberg

Insofern kann ich deiner Argumentation leider nicht ganz folgen.

Einfach mal das Meldegesetz lesen. Da kommen übrigens weder der Wohnsitz noch der Lebensmittelpunkt vor.

Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

HorstHerberg, Donnerstag, 04.08.2016 (vor 3073 Tagen) @ Alfred

Sondern? Ich frage ja extra hier in einem Forum nach, damit ich mich mit der komplizierten und für mich leider wenig verständlichen Gesetzgebung nicht unbedingt herumschlagen muss :-)

Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

Alfred @, Freitag, 05.08.2016 (vor 3073 Tagen) @ HorstHerberg

Sondern?

Hauptwohnung, Nebenwohnung. alleinige Wohnung.

... damit ich mich mit der komplizierten und für mich leider wenig verständlichen Gesetzgebung nicht unbedingt herumschlagen muss

So kompliziert ist das Melderecht nun auch wieder nicht. Eigentlich genügt § 21 BMG (Mehrere Wohnungen)
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen seine Hauptwohnung
(2) Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners.
(3) Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung des Einwohners im Inland.
(4) Die meldepflichtige Person hat der Meldebehörde bei jeder An- oder Abmeldung mitzuteilen, welche weiteren Wohnungen im Inland sie hat und welche Wohnung ihre Hauptwohnung ist. Sie hat jede Änderung der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen der Meldebehörde mitzuteilen, die für die neue Hauptwohnung zuständig ist. Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde mitzuteilen, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist.

Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

HorstHerberg, Freitag, 05.08.2016 (vor 3072 Tagen) @ Alfred

Ok, danke.

Ist die Angabe beim Meldeamt denn auch maßgeblich für das Finanzamt, oder prüft dieses die Situation nochmals gesondert nach anderen/weiteren Kriterien, z.B. Lebensmittelpunkt der Person?

Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

Alfred @, Samstag, 06.08.2016 (vor 3071 Tagen) @ HorstHerberg

Ist die Angabe beim Meldeamt denn auch maßgeblich für das Finanzamt, oder prüft dieses die Situation nochmals gesondert nach anderen/weiteren Kriterien, z.B. Lebensmittelpunkt der Person?

Die melderechtliche Registrierung ist maßgeblich für alle staatlichen Stellen. Für die Frage des doppelten Haushaltsführung, um Dir es Dir anscheinend geht, ist der das Einkommensteuerrecht maßgeblich, da geht es u.a. um den Lebensmittelpunkt. Einkommensteuerberatung sprengt den Rahmen diese Seite.