Berufsbedingter Umzug - Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz

Alfred @, Donnerstag, 04.08.2016 (vor 2814 Tagen) @ HorstHerberg

Insofern kann ich deiner Argumentation leider nicht ganz folgen.

Einfach mal das Meldegesetz lesen. Da kommen übrigens weder der Wohnsitz noch der Lebensmittelpunkt vor.


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